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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 impl;Rechtssatz
Wurde über das eigene Vermögen eines Haftungspflichtigen das Konkursverfahren eröffnet, so richtet sich ein auf § 9 BAO und § 80 BAO gegründeter Haftungsanspruch gegen das in Konkurs verfangene Vermögen des Haftungspflichtigen, sodaß nur der Masseverwalter eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde einbringen kann.Wurde über das eigene Vermögen eines Haftungspflichtigen das Konkursverfahren eröffnet, so richtet sich ein auf Paragraph 9, BAO und Paragraph 80, BAO gegründeter Haftungsanspruch gegen das in Konkurs verfangene Vermögen des Haftungspflichtigen, sodaß nur der Masseverwalter eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde einbringen kann.
Schlagworte
Masseverwalter Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140141.X04Im RIS seit
10.11.1987Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009