Entscheidungen zu § 307 Abs. 2 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-36 von 36

RS Vwgh 1989/11/7 86/14/0158

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 149; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3030/79 E VS 9. Dezember 1980 VwSlg 5536 F/1980 RS 1 Stammrechtssatz Bei Erlassung einer Sachentscheidung im wiederaufgenommenen Verfahren ist die Abgabenbehörde auf Grund des § 307 Abs 2 BAO an die im Erstbescheid objektiv (auch stillschweigend) zum A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.1989

TE Vwgh Erkenntnis 1987/12/1 86/16/0122

Mit Bescheid vom 23. Mai 1985 setzte das Finanzamt Feldkirch, Abteilung für Gebühren und Verkehrsteuern, gegenüber der Beschwerdeführerin für den Rechtsvorgang "Abtretungsvertrag vom 29. 12. 1980. Vereinigung aller Anteile gemäß 1(3) Z. 1 GrEStG", ausgehend von einer Bemessungsgrundlage in Höhe von S 2,521.000,-- , 8 % Grunderwerbsteuer in Höhe von S 201.680,-- fest. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wies die Finanzlandesdirektion für Vorarlberg die dagegen von der Beschwerdeführ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/12/1 86/16/0122

Index: Verkehrssteuern32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs2
Rechtssatz: Bei der Vorschrift des § 307 Abs 2 BAO handelt es sich um einen Sonderfall, dessen Regelung über den Bereich der genannten Gesetzesstelle hinaus nicht angewendet werden darf (Hinweis E 22.10.1981, 81/16/0179). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160122.X07 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0160

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0293/76 E 7. April 1976 RS 3 Stammrechtssatz § 307 Abs 2 BAO betrifft nur die Wiederaufnahme des Verfahrens und nicht die Aufhebung von Bescheiden gemäß § 299 BAO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160160.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.1987

TE Vwgh Erkenntnis 1971/10/21 0910/70

Anläßlich von Erhebungen bei inländischen Unternehmen stellte das Finanzamt für Körperschaften in Wien fest, daß die Beschwerdeführerin (B) Lieferungen nach Österreich ausgeführt hatte, die als Werklieferungen im Sinne des § 3 Abs 2 des Umsatzsteuergesetzes 1934, dRGBl I 942 bzw des § 3 Abs 4 des Umsatzsteuergesetzes 1959 BGBl 1958/300 (UStG) anzusehen seien und daher der österreichischen Umsatzsteuer unterlägen. Am 16. 5. 1961 richtete das Finanzamt für Körperschaften in Wien an die ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.1971

RS Vwgh 1971/10/21 0910/70

Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs2
Rechtssatz: Eine Änderung der Rechtsauslegung iSd § 307 Abs 2 BAO kann immer nur dann angenommen werden, wenn die Bescheidbehörde im konkreten Fall anders entschieden hat, als es der Rechtsauslegung auf Grund eines späteren Erkenntnisses des VfGH, des VwGH oder einer später ergangenen Weisung des BM für Finanzen entspricht. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1971

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