RS Vwgh 1987/12/1 86/16/0122

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Veröffentlicht am 01.12.1987
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Verkehrssteuern
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §307 Abs2

Rechtssatz

Bei der Vorschrift des § 307 Abs 2 BAO handelt es sich um einen Sonderfall, dessen Regelung über den Bereich der genannten Gesetzesstelle hinaus nicht angewendet werden darf (Hinweis E 22.10.1981, 81/16/0179).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160122.X07

Im RIS seit

18.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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