RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0160

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.09.1987
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §307 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0293/76 E 7. April 1976 RS 3

Stammrechtssatz

§ 307 Abs 2 BAO betrifft nur die Wiederaufnahme des Verfahrens und nicht die Aufhebung von Bescheiden gemäß § 299 BAO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160160.X02

Im RIS seit

12.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten