Aus den Beschwerden und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Erstangefochtener Bescheid: Die Beschwerdeführerin brachte gegen einen Bescheid des Finanzamtes vom 15. Dezember 2003 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) die Berufung vom 22. Dezember 2003 ein. Mit Bescheid vom 27. Februar 2004 erklärte das Finanzamt diese Berufung gemäß § 275 BAO als zurückgenommen, weil die Beschwerdeführerin dem Auftrag, die de... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte wird auf die Entscheidungsgründe: des dem Wiederaufnahmeantrag zu Grunde liegenden Erkenntnisses verwiesen. Daraus ist folgender Verfahrensgang hervorzuheben: 1.1.1. Mit Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel vom 11. Juli 2000 wurden Anträge der beschwerdeführenden (und hier antragstellenden) Partei auf Vergütung von Energieabgaben bezüglich der Wirtschaftsjahre 1. Dezember 1995 bis 30. November 1996, 1. Dezember 1996 bis 30. November 1997, 1. Dezember 1997 bis ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/17/0225 B 21. Dezember 2004 RS 1
(2. Satz lautet hier: Die nach der Rechtsbehauptung der
antragstellenden Partei vom Verwaltungsgerichtshof zu Unrecht als
NICHT versäumt erachtete Frist für die Stellung eines
Vorlageantrages gegen die Berufungsvorentscheidung findet ihre
Regelung ... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 5. Jänner 1988, 9. Jänner 1990 und 5. Oktober 1991 setzte der Magistrat der Stadt Wien, Mag.Abt. 6 - Rechnungsamt, gegenüber der Beschwerdeführerin die Müllabfuhrabgabe betreffend die Liegenschaft W ab 1. Jänner 1988, 1. Jänner 1990 bzw. 1. Oktober 1991 jeweils unter Zugrundelegung (unter anderem) von zwei Sammelgefäßen mit 1.100 l Inhalt und 260 Entleerungen pro Jahr fest. Am 7. Juli 1992 richtete die Beschwerdeführerin an den Magistrat der Stadt Wien folgendes... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs2;LAO Wr 1962 §211 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/17/0130
Rechtssatz: Gemäß § 211 Abs 2 Wr LAO ist lediglich die Vorlage der Berufung, nicht jedoch die Vorlage der Berufungsvorentscheidung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgesehen. ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Oktober 1989 setzte der Stadtmagistrat Innsbruck gegenüber den Beschwerdeführern unter Hinweis darauf, daß laut Mitteilung des Stadtbauamtes im Jahre 1983 die erstmalige bauordnungsgemäße Herstellung des vor dem Anwesen der Beschwerdeführer, F-Gasse, Gp. 1712/1 KG. H, gelegenen Gehsteiges erfolgt sei, auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom 25. November 1968 über die Erhebung einer Abgabe für die erstmalige Herstellung zeitgemäßer Gehsteige in der Landeshaupts... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;BAO §276 Abs1;BAO §276 Abs2;BAO §288;BAO §289;LAO Tir 1984 §207 Abs1;LAO Tir 1984 §207 Abs2;LAO Tir 1984 §213;LAO Tir 1984 §214;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/14 88/17/0152 3 Stammrechtssatz Ändert die Berufu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das Jahr 1987 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einen Gewinn aus seiner Tätigkeit als Friedhofssänger in Höhe von S 312.984,15, wobei er unter anderem pauschalierte Betriebsausgaben im Ausmaß von 20 vH seiner Bruttoerlöse in Abzug brachte. Das Finanzamt erließ für 1987 einen (vorläufigen) Einkommensteuerbescheid, worin die pauschalierten Betriebsausgaben in beantragter Höhe berücksichtigt wurden. Des weiteren erging für das Jahr 1989 unbe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §276 Abs2 idF 1989/660;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0098 E 7. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde erster Instanz beendet vollwirksam ein Rechtsmittelverfahren und ist - falls der Berufungswerber es bei dieser Entscheidung beläßt und keinen Vo... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, MA 4, vom 15. Mai 1987 wurde die Beschwerdeführerin "auf Grund der §§ 7 Abs. 3 und 34 Abs. 4 des Vergnügungssteuergesetzes für Wien 1963 in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Haftpflichtige zur Zahlung der durch das Halten von Unterhaltungsspielapparaten einer näher genannten Automatenverleiherin in ihrem (gemeint: der Beschwerde... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BAO §276 Abs1;BAO §276 Abs2;BAO §288;BAO §289;LAO Wr 1962 §211 Abs1;LAO Wr 1962 §223;LAO Wr 1962 §224;VwRallg;
Rechtssatz: Der Berufungsbescheid tritt in jeder Hinsicht an die Stelle des erstinstanzlichen Bescheides, letzterer verliert durch die Erlassung des B... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;BAO §276 Abs1;BAO §276 Abs2;BAO §288;BAO §289;LAO Wr 1962 §211 Abs1;LAO Wr 1962 §223;LAO Wr 1962 §224;VwRallg;
Rechtssatz: Ändert die Berufungsbehörde den
Spruch: des erstinstanzlichen Bescheides (lediglich) in einem Punkt ab, so muß di... mehr lesen...
Mit der im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Berufungsentscheidung wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die im November 1989 zugestellten Bescheide des Finanzamtes Tamsweg betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1982 bis 1987 als unbegründet ab. Die belangte Behörde ging dabei von folgenden Sachverhaltsannahmen aus: Bei der Beschwerdeführerin sei am 10. Juni 1987 eine Nachschau gemäß § 144 Abs. 1 BAO durc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §276 Abs2 idF 1989/660; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 88; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0098 E 7. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde erster Instanz beendet vollwirksam ein Rechtsmittelverfahren und ist - falls der Berufungswerber es bei dieser Entscheidung bel... mehr lesen...