RS Vwgh 1994/9/23 94/17/0124

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Veröffentlicht am 23.09.1994
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L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §276 Abs2;
LAO Wr 1962 §211 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/17/0130

Rechtssatz

Gemäß § 211 Abs 2 Wr LAO ist lediglich die Vorlage der Berufung, nicht jedoch die Vorlage der Berufungsvorentscheidung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgesehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994170124.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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