1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Haftungsbescheid vom 6. April 2022 - mit dem der Revisionswerber als alleiniger Geschäftsführer einer GmbH für deren aushaftende Abgabenschuldigkeiten (Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Anspruchs- und Aussetzungszinsen sowie Säumniszuschläge) für näher angeführte Zeiträume zur Haftung herangezogen wurde - gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurück... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §150 BAO §198 BAO §224 Abs1 BAO §245 Abs1 BAO §245 Abs2 BAO §245 Abs4 BAO §248 VwRallg BAO § 150 heute BAO § 150 gültig ab 01.03.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003 BAO § 150 gültig v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3 BAO §245 Abs4 BAO § 245 heute BAO § 245 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 245 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs4 BAO § 245 heute BAO § 245 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 245 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei erhob Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2010. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 9. November 2017 gab das Finanzamt der Beschwerde teilweise Folge. Diese Beschwerdevorentscheidung wurde der mitbeteiligten Parteimit 13. November 2017 bzw. 16. November 2017 (händische Bescheidbegründung mit gesonderter Post) zugestellt. 2 Mit Fristerstreckungsansuchen vom 14. Dezember 2017 begehrte die mitbeteiligte Partei die Verlängerung der Frist für die Einbri... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde eine Außenprüfung durchgeführt, bei der der Prüfer Feststellungen hinsichtlich Umsatz-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer für das Jahr 2016 sowie Umsatz- und Kapitalertragsteuer für den Zeitraum Jänner bis Oktober 2017 traf. 2 Das Finanzamt folgte dem Prüfer, erließ am 5. Juni 2018 entsprechende Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide und zog die Revisionswerberin zur Haftung für Kapitale... mehr lesen...
1 Aufgrund einer zuvor erfolgten Wiederaufnahme des Verfahrens ergingen gegenüber dem Revisionswerber - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - hinsichtlich der Jahre 2008 bis 2011 am 9. Juli 2013 Haftungsbescheide (Lohnsteuer) einschließlich Säumniszuschlag sowie Bescheide betreffend Dienstgeberbeitrag einschließlich Säumiszuschlag sowie Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. 2 Mit Schreiben vom 8. August 2013 (Datum der Postaufgabe) stellte die Steuerberaterin als... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3 BAO §245 Abs4 BAO § 245 heute BAO § 245 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 245 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Bundesfinanzgericht eine Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. August 2013 als verspätet zurück und sprach aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Bundesfinanzgericht eine Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3; BAO §245 Abs4; BAO § 245 heute BAO § 245 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 245 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Das Finanzamt zog die Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 24. Juli 2009 zur Haftung nach §§ 9 und 80 BAO für verschiedene Abgabenschuldigkeiten der K. GmbH heran. Der Bescheid wurde am 30. Juli 2009 der Beschwerdeführerin zugestellt. Das Finanzamt zog die Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 24. Juli 2009 zur Haftung nach Paragraphen 9, und 80 BAO für verschiedene Abgabenschuldigkeiten der K. GmbH heran. Der Bescheid wurde am 30. Juli 2009 der Beschwerdeführerin zugestellt. Die Besch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3; BAO §245 Abs4; BAO § 245 heute BAO § 245 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 245 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 11. Mai 2001 beantragte die beschwerdeführende GmbH die Rechtsmittelfrist für näher bezeichnete (im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung ergangene) Bescheide des Finanzamtes 9/18/19 Klosterneuburg (im Folgenden nur: Finanzamt) bis zum 31. Juli 2001 zu erstrecken. - Eine bescheidmäßige Erledigung dieses Ansuchens durch das Finanzamt erfolgte nicht. Mit einem weiteren Schriftsatz vom 27. Juli 2001 ersuchte die Beschwerdeführerin um eine Erstreckung der Rechtsmit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3; BAO §245 Abs4; BAO § 245 heute BAO § 245 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 245 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. September 2001 wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Körperschaftsteuer und Nebengebühren einer GesmbH in Höhe von rund 68.000 EUR herangezogen. Die dagegen erhobene Berufung wies das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 19. Oktober 2001, welche dem Beschwerdeführer am 24. Oktober 2001 zugestellt wurde, als unbegründet ab. Mit Bescheid vom 10. September 2001 wurde der Beschwerdeführer gemäß Paragraphen 9, und 80 BAO zur Haftung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs1;BAO §245 Abs3;BAO §245 Abs4;BAO §276 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/13/0220
Rechtssatz: Dass das Finanzamt mit Bescheid vom 7. Februar 2002 (zugestellt am 12. Februar 2002) das nach § 276 Abs. 1 BAO (idF vor der Änderung durch das AbgRmRefG, BGBl I Nr. 97/2002) iVm... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 31. Mai 1999 wurde die Beschwerdeführerin (J. Tosnar) als Verpächterin nach § 4 des Wiener Getränkesteuergesetzes 1992 iVm § 2 und § 5 WAO für die im Zeitraum Jänner 1994 bis Juni 1995 im Betrieb der J. Tosnar GmbH entstandene Getränkesteuerschuld samt Säumnis- und Verspätungszuschlag sowie Zwangsstrafen von insgesamt S 56.706,-- zur Haftung herangezogen. Mit dem bei der Behörde am 29. Juni 1999 eingelangten Schriftsatz vom 23. Ju... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3;BAO §245 Abs4;LAO Wr 1962 §191 Abs3;LAO Wr 1962 §191 Abs4;
Rechtssatz: Ein Anbringen und damit ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist liegt erst dann vor, wenn eine solche Eingabe tatsächlich bei der Behörde einlangt; die Gefahr des Verlustes einer übersandten Eingabe trifft den Einschreiter. ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. November 1995 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftenden für Abgabenschulden einer GmbH heran. Dieser Bescheid wurde durch Hinterlegung am 20. November 1995 zugestellt. Mit Schreiben vom 15. Dezember 1995, beim Finanzamt am selben Tag persönlich überreicht, beantragte der Beschwerdeführer die Verlängerung der Berufungsfrist bis zum 31. Dezember 1995. Über diesen Antrag sprach das Finanzamt nicht ab. Mit Schreiben vom 2. Jänner 1996, zur Post ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs3;BAO §245 Abs3;BAO §245 Abs4;
Rechtssatz: Die Hemmung iSd § 245 Abs 3 BAO kann nicht dazu führen, daß die Berufungsfrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt worden ist, abläuft und daß der zweite Satz des § 245 Abs 4 legcit zur Anwendung kommt, wenn die Abgabenbehörde über einen Antrag auf Verlängerung de... mehr lesen...
Mit Bescheiden je vom 20. März 1992, dem Beschwerdeführer zugestellt am 25. März 1992, nahm das Finanzamt das Umsatz- und Einkommensteuerverfahren für das Jahr 1989 unter gleichzeitiger Erlassung neuer Sachbescheide wieder auf und setzte neben einem Verspätungszuschlag betreffend Umsatzsteuer für dieses Jahr auch Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1990 (erstmals) fest. Zur Begründung: wurde in den mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten Bescheidausdrucken hi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs2;BAO §245 Abs3;BAO §245 Abs4;
Rechtssatz: Dem Argument des Abgabepflichtigen, der Lauf der Berufungsfrist sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht bloß als gehemmt sondern als unterbrochen anzusehen, ist der Wortlaut der Bestimmungen des § 245 BAO entgegenzuhalten, deren äußerster Wortsinn eine solche Auslegung nicht zuläßt, weil Abs 4 di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes. Mit einer Eingabe vom 6. April 1990 wurde vom steuerlichen Vertreter namens dieser Gesellschaft um Verlängerung der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen verschiedene nach einer Betriebsprüfung erlassene Bescheide ersucht. Mit einem Bescheid vom 7. Mai 1990 wurde die Fristverlängerung antragsgemäß bis 31. Mai 1990 ausgesprochen. Mit weiteren Ansuchen vom 30. Mai 1990, 15. Juni 1990, 28. Juni 1990 un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3;BAO §245 Abs4;
Rechtssatz: Nach Erlassung der eine Fristverlängerung abweisenden Entscheidung ist eine neuerliche (Sachentscheidung) Entscheidung über die Antragssache "Verlängerung der Berufungsfrist" nicht mehr möglich und damit unzulässig. Auch wenn noch vor Zustellung der die Fristverlängerung abweisenden Entscheidung ein weiteres Ansuch... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer brachte in bezug auf den Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuerbescheid des Finanzamtes für das Jahr 1982 vom 19. September 1984 am 16. Oktober 1984 ein Ansuchen um Erstreckung der Rechtsmittelfrist ein. Dieses Ansuchen wies das Finanzamt mit einem am 31. Oktober 1984 zugestellten Bescheid ab. Am 13. November 1984 erhob der Beschwerdeführer Berufung gegen die genannten Abgabenbescheide und weiters (im selben Schriftsatz) gegen Abgabenbescheide für die Jah... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3 BAO §245 Abs4 BAO § 245 heute BAO § 245 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 245 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/201... mehr lesen...
Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien hatte mit - dem damals ausgewiesenen Vertreter des Beschwerdeführers am 18. Dezember 1979 zugestellten - Bescheid vom 17. Dezember 1979 gegenüber dem Beschwerdeführer für den Erwerb eines Grundstückanteiles samt Wohnungseigentum an einem von der Veräußerin geplanten und zu errichtenden Reihenhaus - eine nähere Bezeichnung ist für das gegenständliche verwaltungsgerichtliche Verfahren entbehrlich - Grunderwerbsteuer mit einem Betrag... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG Teil1 Abschn5 impl; BAO §108 Abs4; BAO §245 Abs4; BAO § 108 heute BAO § 108 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 245 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs4; BAO § 245 heute BAO § 245 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 245 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...