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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §245 Abs3;Rechtssatz
Auch Anträgen auf neuerliche Erstreckung einer bereits verlängerten Berufungsfrist kommt hemmende Wirkung zu (vgl. etwa Ritz, BAO4, § 245 Tz 26).Auch Anträgen auf neuerliche Erstreckung einer bereits verlängerten Berufungsfrist kommt hemmende Wirkung zu vergleiche etwa Ritz, BAO4, Paragraph 245, Tz 26).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011160012.X01Im RIS seit
05.04.2013Zuletzt aktualisiert am
08.07.2013