Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §244; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 79;
Rechtssatz: Die Aufforderung zur Abgabe von Abgabenerklärungen ist eine verfahrensleitende Verfügung, gegen die kein abgesondertes Rechtsmittel zulässig ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988130161.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs4 impl;AVG §63 Abs2 impl;BAO §244;BAO §90 Abs3;
Rechtssatz: Ist nach Lage des Verfahrens eine abschließende Sachentscheidung nicht zu erwarten, so etwa bei Ablehnung des Antrages auf Akteneinsicht seitens eines Dritten, liegt ein selbständiger verfahrensrechtlicher Bescheid vor, der gesondert mit Berufung und daher auc... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer - von Beruf -Rechtsanwalt - gab mit zwei Schriftsätzen v 9. und drei weiteren Schriftsätzen v 11. 3. 1971 dem für die Erhebung der Beiträge nach dem Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz BGBl 1948/130 zuständigen RA Graz-Stadt (zugleich auch Lagefinanzamt iS des § 53 BAO) bekannt, daß in den ihm und seiner Ehegattin je zur Hälfte gehörenden Wohnhäusern in G, K-gasse 39 und 65, Sch-gasse 100 und 100 a sowie B-gasse 64 verschiedene Wohnungen zu einem frei vereinbarten Mietzi... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §143 BAO §244 BewG 1955 §80 Abs1 BAO § 143 heute BAO § 143 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 244 heute ... mehr lesen...