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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §244;Rechtssatz
Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht (verfahrensleitende Verfügung) ist eine Beschwerde an den VwGH mangels Erschöpfung des Instanzenzuges nicht zulässig.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete FinanzverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985130160.X01Im RIS seit
13.11.1985