Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §48;
Rechtssatz: Die Rechtsansicht des Bf, die Ermessenentscheidung müsse "der üblichen Staaten-Praxis beim Abschluß eines Doppelbesteuerungsabkommens" entsprechen, teilt der GH nicht. Doppelbesteuerungsabkommen können nämlich insbesondere mit Rücksicht auf unterschiedliche innerstaatliche Normen über das mit ihnen verfolgte Ziel der Vermeidun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §48;
Rechtssatz: Verneint die belangte Behörde die Unbilligkeit der Belastung des in den Vereinigten Staaten von Amerika gelegenen Grundbesitzes mit property tax im Lagestaat und Vermögensteuer in Österreich mit dem Hinweis, daß auch in Österreich gelegenes unbewegliches Vermögen mehrfach mit Abgaben vom Vermögen betroffen wird und kommt sie z... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §276 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Es steht gem § 276 BAO im Ermessen der Abgabenbehörde erster Instanz, ob sie eine Berufungsvorentscheidung erläßt oder die Berufung sogleich bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorlegt (Hinweis E 4.3.1970, 1661/68). Schlag... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §281 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 281 Abs 1 BAO erhellt, daß die Aussetzung der Entscheidung über eine Berufung in das freie Ermessen der Berufungsbehörde gestellt ist, das eine Grenze in der Einschränkung findet, daß keine überwiegenden Parteiinteressen entgegenstehen dürfen (Hinweis E 14.6.1967, 0640/66). Die Aussetzung einer Ber... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §281 Abs1;B-VG Art130 Abs2;B-VG Art140 Abs7;
Rechtssatz: Nach der Rsp des VwGH (Hinweis E 28.1.1971, 1553/69, VwSlg 4177 F/1971) steht die Absicht der Erhebung einer Beschwerde an den VfGH zwecks Erlangung der "Ergreiferprämie" der Entscheidung der belangten Behörde, das Berufungsverfahren auszusetzen, nich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;BAO §6 Abs1;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4; Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/8 S 500;
Rechtssatz: Da Nachsicht das Erlöschen des Abgabenanspruches (hier Anspruch nach § 17 Z 4 GrEStG) als solchen zur Folge hat, kommt sie bei Gesamtschuldverhältnissen zwang... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 impl;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §7 Abs1;LAO Tir 1963 §18;
Rechtssatz: Ermessensentscheidungen der Abgabenbehörde haben sich innerhalb der Grenzen zu halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweck... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;FinStrG §187;
Rechtssatz: Bei der Ermessensübung darf unter dem Gesichtspunkt der Gnadenwürdigkeit eine auf der gleichen schädlichen Neigung beruhende weitere Finanzstrafe berücksichtigt werden. Diese Berücksichtigung stellt sich durchaus als eine sachliche Erwägung dar, die auch nicht erkennen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;FinStrG §187;ZollG 1955 §183 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Ermessensentscheidung nach § 187 FinStrG sind die allgemeinen Rechtsgrundsätze von Billigkeit ("Angemessenheit in bezug auf berechtigte Interessen der Partei") und Zweckmäßigkeit ("Angemessenheit in bezug auf das öffentliche... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;FinStrG §187;
Rechtssatz: Eine Ermessensüberschreitung liegt keineswegs darin, daß die Behörde den Erwägungen der Zweckmäßigkeit gegenüber denen der Billigkeit den Vorrang einräumt, doch müssen die Zweckmäßigkeitserwägungen mit dem Sinn des Gesetzes in Einklag stehen, das heißt, die Behörde dar... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §299 Abs1 litc;BAO §299 Abs2;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage des Fehlens jeglicher Aussage über die für Ermessenentscheidungen maßgebenden Umstände und Erwägungen in einem Bescheid nach § 299 Abs 1 lit c BAO und § 299 Abs 2 BAO (Hinweis E 20.9.1984, 82/16/0105 VwSlg 5916 F/1984). ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;GEG §9 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage des Vorliegens von Ermessensmißbrauch und Ermessensirrtum bei Abweisung eines Nachlaßantrages nach § 9 Abs 2 GEG 1962, wenn der Gebührenschuldner Eigentümer eines Grundstückes ist, dessen Belastung oder selbst dessen Ver... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §18 Abs1;
Rechtssatz: Wird in Abgabenbescheiden, die an die Eigentümer eines Grundstückes ergangen sind und mit denen das FA das Verfahren zur Festsetzung der GrESt von Amts wegen wiederaufgenommmen sowie den ursprünglichen Steuerb... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;BAO §192;BAO §20;BAO §295 Abs1;BAO §311 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Es entspricht allgemeinen Rechtsgrundsätzen, daß eine zur Entscheidung berufene bzw eine zur Entscheidung verpflichtete Behörde den Zeitpunkt ihrer Entscheidung innerhalb allfälliger gesetzlicher Entscheidu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärt sich durch den angefochtenen Bescheid ausschließlich dadurch beschwert, daß die belangte Behörde seinem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1982 geänderte Feststellungsbescheide betreffend Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Hausgemeinschaften) zugrunde gelegt hat, obwohl diese Bescheide noch nicht in Rechtskraft erwachsen waren. Der Beschwerdeführer habe im Verwaltungsverfahren beantragt, mit der Änderung des Einkommensteuerbescheides bis zur Rech... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Im Falle des § 20 BAO ist dem Gesetzesbegriff der Billigkeit die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei" und jenem der Zweckmäßigkeit das öffentliche Anliegen an der Einbringung der Abgaben" beizumessen (Hinweis E VS 25.3.1981, 747/79, VwSlg 5567 F/1981). ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0105 E 20. September 1984 VwSlg 5915 F/1984 RS 12 Stammrechtssatz Im Geltungsbereich des § 20 BAO ist die Behörde verhalten, in der
Begründung: ihrer positiven Ermessenentscheidung darzutun, aus welchen Gründen sie bei der vorzunehmenden Interessenabwägung... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;ZollG 1955 §178;
Rechtssatz: Wesentliches Merkmal der Sachhaftung ist, daß sie dem Abgabengläubiger hinsichtlich einer bestimmten Sache eine Rechtsstellung verleiht, die allen Rechten an der Sache, auch dem Eigentum, vorgeht, weil das höherstehende Gemeinschaftsinteresse diesen ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §20;BAO §225 Abs1;B-VG Art130 Abs2;ZollG 1955 §178;
Rechtssatz: Geht die Behörde davon aus, daß das öffentliche Interesse an der Einbringung der rechtskräftig vorgeschriebenen Eingangsabgaben (Zweckmäßigkeit) dem Interesse des Eigentümers der mit der Zollschuld belasteten Sache daran, sein Eigentums... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Mit der nicht fristgerechten Abgabenentrichtung kann nicht die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung verneint werden, dem kommt erst im Rahmen der Ermessensübung Bedeutung zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140103.X04 Im RIS seit 20.01.1987 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer entfaltete eine vielschichtige unternehmerische Tätigkeit als Graphiker, Unternehmensberater, Werbegestalter, Designer (Designerberater), Erfinder und dgl. Diese Tätigkeit beurteilten der Beschwerdeführer und in früheren Jahren auch das Finanzamt als selbständige Arbeit im Sinne des § 22 EStG 1972. Im Anschluß an eine abgabenbehördliche Prüfung nahm das Finanzamt jedoch eine gewerbliche Tätigkeit gemäß § 23 Z. 1 EStG 1972 an, worauf unter anderem entsprechende Ge... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß auf Kosten des Abgabenschuldners Berufungen betreffend Verspätungszuschläge bzw die Abgabenschuld erhoben wurden, kann auch unter dem Aspekt eines Fehlverhaltens von Organwaltern der Abgabenbehörde keine Unbilligkeit hinsichtlich der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Wenn keine Unbilligkeit hinsichtlich der Einhebung eines Säumniszuschlages vorliegt, ist für eine Ermessensentscheidung iSd § 236 Abs 1 BAO kein Raum mehr (Hinweis E 17.2.1986, 85/15/0371). Schlagworte Ermessen Eur... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Bringt ein Abgabeschuldner vor, er habe sich niemals in Österreich aufgehalten und sei daher nicht in der Lage gewesen, die Abgabe (hier: Erbschaftssteuer) zu entrichten und gibt er weiters an, er habe seinen Rechtsfreund verpflichtet, alle aus dem die S... mehr lesen...
Mit Schenkungs- und Übergabsvertrag vom 5. Juni 1982 übergab der Vater des Beschwerdeführers, MH sen., seinen Liegenschaftsbesitz an seine Kinder, darunter unter anderem die Gp. 450/4 aus EZ 15 I der KG S, an den Beschwerdeführer. Dieser Grundbesitz war aus der ursprünglich unterteilten Gp. 450 durch Parzellierung in die Gpn. 450/1-12 im Jahre 1974 - die Grundbuchseintragung erfolgte erst im Jahre 1985 - gebildet worden. Die Grundparzellen 450/2 und 6-11 wurden nach ihrer Parzellieru... mehr lesen...
Index: Bewertungsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §276 Abs1
Rechtssatz: Die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung stellt keine Rechtspflicht der Behörde erster Rechtsstufe dar, sondern liegt in ihrem Ermessen (Hinweis E 4.3.1970, 1661/68, VwSlg 4048 F/1970). Dementsprechend setzt die Erlassung einer Berufungsentscheidung eine vorangegangene Berufungsvorentscheidung nicht vora... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: AnwBl 1987/3, S 146; Rechtssatz: Ein Nachsichtswerber muß im Hinblick auf die der Abgabenbehörde im Falle eines abgabenrechtlichen Gesamtschuldverhältnisses obliegende Prüfungspflicht, ob die Nachsichtsvoraussetzungen bei allen Mitschuldnern gegeben sind (Hinweis auf Stoll, Handbuch zur BAO, Anm zu § 237, S 589) gegenüber der Abgabenbehörde zumindest behaupten, daß die Einhebung der Abgabe auch bei den übrigen Gesamtschuldnern unbillig wäre. Im RIS s... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §20;BAO §236;BAO §237 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1987/3, S 146; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/11/03 85/15/0092 1 Stammrechtssatz Ein Nachsichtswerber muß im Hinblick auf die der Abgabenbehörde im Falle eines abgabenrechtlichen Gesamtsch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0105 E 20. September 1984 VwSlg 5915 F/1984 RS 12 Stammrechtssatz Im Geltungsbereich des § 20 BAO ist die Behörde verhalten, in der
Begründung: ihrer positiven Ermessenentscheidung darzutun, aus welchen Gründen sie bei der vorzunehmenden Interessenabwägung den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gegenüber jene... mehr lesen...
Für den Beschwerdeführer war seit 19. Juli 1982 unter dem polizeilichen Kennzeichen W nnn.nnn ein PKW, Marke Rover zum Verkehr zugelassen. Die erstmalige Zulassung erfolgte am 16. Juli 1974. Mit Bescheid vom 23. Jänner 1984 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien gegenüber dem Beschwerdeführer "gemäß §§ 1, 3, 4, 5, 6 und 8 Kraftfahrsteuergesetz 1952 in der geltenden Fassung", berechnet nach dem Hubraum von 3.528 cm3, für den Steuerzeitraum 1982/83 Kraftfahrzeugst... mehr lesen...