Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 238; AnwBl 1990/7, S 392; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1988/10/03 87/15/0103 1 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2 impl;VwRallg impl; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 281;
Rechtssatz: Wenn auf Grund der neu hervorgekommenen Tatsachen die Gewinne aus dem Gewerbebetrieb in den drei Streitjahren nur um S 963,--, S 1385,- und S 2435,-- - bei Umsätz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 281; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0182 E 18. April 1985 VwSlg 5989 F/1985 RS 7 Stammrechtssatz Bei einer amtswegigen Wiederaufnahme handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, deren Rechtmäßigkeit auch im Lichte des § 20 BAO zu beurteilen ist. Es ist daher zu untersche... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der eine Tischlerei betreibt, beantragte für Abgabenschuldigkeiten im Betrag von S 146.029,85 eine Abgabennachsicht. Als Begründung: führte er im Verwaltungsverfahren vor allem die angespannte wirtschaftliche Lage seines Unternehmens, das Fehlen ausreichender privater Mittel und Existenzgefährdung ins Treffen. Der Beschwerdeführer sei bestrebt, mit sämtlichen Gläubigern einen außergerichtlichen Ausgleich herbeizuführen. Die belangte Behörde trug dem Nachsichtsansu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Inhaber einer Privatschule für Sprache und Kommunikation und begehrte für die Umsätze aus dieser Tätigkeit die Steuerbefreiung gemäß § 6 Z. 11 UStG 1972. Der Beschwerdeführer ist Inhaber einer Privatschule für Sprache und Kommunikation und begehrte für die Umsätze aus dieser Tätigkeit die Steuerbefreiung gemäß Paragraph 6, Ziffer 11, UStG 1972. Im Jahre 1984 fand beim Beschwerdeführer für die Jahre 1989 bis 1981 eine Betriebsprüfung statt, bei der - soweit ... mehr lesen...
Index: UStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §20BAO §303 Abs4UStG 1972 §6 Z11 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 266;
Rechtssatz: Aus der Tatsache, daß die Abgabenbehörde erst nach mehreren Jahren die Voraussetzungen für die vom Abgabepflichtigen jeweils beanspruchte Befreiung von der USt gemäß § 6 Z 11 UStG 1972 geprüft hat, folgt noch keine Unbilligk... mehr lesen...
Index: UStG10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114BAO §20BAO §303 Abs4VwGG §42 Abs2 Z3 litc Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 266;
Rechtssatz: Hat der Abgabepflichtige im Verwaltungsverfahren nur das Vorliegen eines Wiederaufnahmsgrundes mit der Behauptung in Frage gestellt, es seien keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen, und zusätzl... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 impl;BAO §236 Abs1 impl;B-VG Art130 Abs2;LAO NÖ 1977 §18;LAO NÖ 1977 §183 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles jedenfalls voraus, daß es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verg... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 impl;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2 impl;LAO NÖ 1977 §18;LAO NÖ 1977 §183 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO (§ 183 LAO NÖ) vorgeseh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1990, S 568;
ÖStZB 1991, 282;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind für das nur bruchstückhaft geregelte Verfahren nach dem GEG weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sond... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 280; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle eines Ansuchens um Nachsicht nach § 236 Abs 1 BAO haben die Abgabenbehörden zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 178;
Rechtssatz: Zur Bedeutung folgender Umstände für die Ermessensentscheidung gemäß § 236 Abs 1 BAO: a) Keine wesentliche Veränderung der wirtschaftlichen Lage des Abgabepflichtigen (Sanierung) durch die Abgabennachsicht im Hinblick auf den Gesamtschuldenstand. b) Die Nachsicht g... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 96;
Rechtssatz: Der Schluß, bereits der Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages schließe eine Unbilligkeit in sich, ist unrichtig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150102.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 167;
Rechtssatz: Aus § 217 Abs1 BAO kann nicht der Schluß gezogen werden, daß bereits der Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages eine Unbilligkeit in sich schließt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:88/15/0170; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle eines Ansuchens um Nachsicht nach § 236 Abs 1 BAO haben die Abgabenbehörden zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbes... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 96;
Rechtssatz: Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO liegt nur vor, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles begründet ist. Eine derartige Unbilligkeit des Einzelfalles ist aber nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 96;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im allgemeinen voraus, daß die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §276 Abs1;BAO §299 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Beschwerdevorbringen, das nur weitere Gesichtspunkte anführt, die in der gemäß § 299 Abs 2 BAO aufgehobenen Berufungsvorentscheidung zu Unrecht unberücksichtigt geblieben sind (hier: die Frage der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld sowie d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §20;BAO §299;
Rechtssatz: Es stellt eine dem Gesetz entsprechende Ermessensübung dar, wenn die Abgabenbehörde in Ausübung ihres Aufsichtsrechtes gemäß § 299 BAO darauf achtet, daß nicht einzelnen Abgabepflichtigen höhere als im Gesetz vorgesehene steuerliche Begünstigungen zukommen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20;EStG 1972 §4 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990/6;
Rechtssatz: Die belBeh ist nicht rechtswidrig vorgegangen, wenn sie einer Bilanzänderung, durch die ein Fehler bei der Bilanzerstellung korrigiert hätte werden sollen, die Zustimmung verweigert hat. European Case L... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §224 Abs1;BAO §276 Abs1;BAO §299 Abs2;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Die erstmalige Heranziehung zur Haftung für eine Abgabe durch das Finanzamt darf nicht in der Berufungsvorentscheidung erfolgen. Die hierin gelegene objektive Rechtswidrigkeit darf nur auf Grund gesetzmäßiger E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20;EStG 1972 §11;EStG 1972 §4 Abs2;EStG 1972 §9; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990/6;
Rechtssatz: Eine Änderung der Rücklage für nichtentnommenen Gewinn auf eine Investitionsrücklage stellt eine Bilanzänderung dar, die der Zustimmung der AbgBeh bedarf (Ermessensentscheidung). Bei Ermessensentsche... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht67 Versorgungsrecht
Norm: BAO §114;BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;B-VG Art7 Abs1;OFG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 322;
Rechtssatz: Sieht die Behörde dem wegen fahrlässiger Abgabenverkürzung bestraften Abgabenschuldner ein Viertel der bei der Betriebsprüfung zu Tage getretenen Schuld wegen der sc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1333;BAO;
Rechtssatz: Die Leistung von Verzugszinsen ist in Abgabengesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird eine zunächst entrichtete Abgabe auf Grund einer stattgebenden Berufungsentscheidung wieder rückerstattet, ist die Abgabenbehörde mangels gesetzlicher Grundlage nicht berechtigt, bescheidmäß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1979/21, 400;
Rechtssatz: Gemäß § 236 BAO können auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ist daher tatbestands... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;FinStrG §89 Abs7 idF 1985/571;FinStrG §91 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 431;
Rechtssatz: Bei Entscheidung über einen Antrag nach § 89 Abs 7 FinStrG idF BGBl 1985/571 hat die Abgabenbehörde Ermessen iSd § 20 BAO zu üben. Die Entscheidung darüber, ob beschlagnahmte Gege... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 236 Abs1 BAO hat die Abgabenbehörde im Falle eines Ansuchens um Nachsicht zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbestimmten Gesetzesbetriff "Einhebung nach der Lage des Falles unbillig" entspricht. Verneint sie diese Frage, dann ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum mehr, demnach ist der entsprec... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/18, 323;
Rechtssatz: Gemäß § 236 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde im Falle eines Ansuchens um Nachsicht zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbestimmten Gesetzesbegriff "Einhebung nach der Lage des Falles unbillig" entspricht. Verneint sie diese Frage, dann ist für... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/18, 323;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis: Reeger-Stoll, Kommentar zur BAO, S 781) bildet die Feststellung der in § 236 Abs 1 BAO genannten Unbilligkeit zwar eine Voraussetzung für die positive Ausübung des eingeräumten Ermessens, doch ... mehr lesen...