Der Beschwerdeführer beantragte in der Einkommensteuererklärung für 1986 Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung im Sinne des § 34 EStG 1972 aus Anlaß von Unterhaltsleistungen an die geschiedene Ehegattin und an ein Kind in Höhe von zusammen S 195.260,--. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 29. Juni 1987 wurde eine Überbelastung im Ausmaß von S 121.435,-- gemäß § 34 EStG 1972 einkommensmindernd berücksichtigt. In der Folge hob die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederöste... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs3;BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Bei der amtswegigen Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, deren Rechtmäßigkeit unter Bedachtnahme auf die Bestimmung des § 20 BAO zu beurteilen ist. Gemäß § 20 BAO sind Ermessensent... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 23. September 1985, Zl. 84/15/0073, Slg. N.F. Nr. 6026/F, verwiesen, mit dem klargestellt wurde, daß auf die Umsätze der von der nunmehrigen Beschwerdeführerin betriebenen Sommerrodelbahnen der begünstigte Steuersatz des § 10 Abs. 1 Z. 18 und 19 UStG (in der auf den damaligen Beschwerdefall anzuwendenden Fassung) nicht zur Anwendung zu kommen hatte. Daraus ergab sich für die Beschwerdeführerin betreffend die Streitjahre 1980 bis 1985 u... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0103 E 3. Oktober 1988 RS 3 Stammrechtssatz Der "gute Glaube" des Abgabenschuldners an die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit von erteilten Auskünften und Steuerbescheiden vermag für sich allein eine Unbilligkeit der Einhebung allfälliger Steuernachforderungen... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH befand sich seit dem Beschluß der Generalversammlung vom 1. Dezember 1978 in Liquidation. Am 22. Dezember 1981 beschloß die Generalversammlung die Fortsetzung der Gesellschaft. In der am 8. Juni 1983 beim Finanzamt unter Anschluß der Bilanz zum 31.12.1981 eingebrachten Körperschaftsteuererklärung für 1981 wurde ein Gewinn von S 14,850.697,-- ausgewiesen. Mit einer Eingabe vom 1. Februar 1984 wurde in mehreren Punkten eine Bilanzberichtigung vorgenom... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erhob als Erbin nach Friedrich Sch. gegen einen Bescheid über die Nachforderung von Lohnsteuer im Wege des Jahresausgleiches für 1986 das Rechtsmittel der Berufung. Im Berufungsverfahren wurde eine Bestätigung vorgelegt, wonach für Friedrich Sch. im Jahre 1986 für die Zeit vom 25. April bis 17. November 1986 (207 Tage) Pflegeentgelte im Betrag von S 76.850,-- bezahlt worden seien. Das Finanzamt erließ hierauf eine Berufungsvorentscheidung und berücksichtigte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §20;B-VG Art130 Abs2;EStG 1972 §4 Abs2;EStG 1972 §9;
Rechtssatz: Da der Abgabenpflichtige im Bereich der Abgabenbegünstigung zu einer erhöhten Mitwirkung verpflichtet ist, er jedoch im vorliegenden Fall keine konkreten Angaben über wirtschaftliche Gr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §184 Abs1;BAO §20;B-VG Art130 Abs2;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Wenn die Verminderung der grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung anerkannten Aufwendungen für die Pflege eines Steuerpflichtigen in einer Krankenanstalt ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;EStG 1972 §4 Abs2;EStG 1972 §9;
Rechtssatz: Die nach Einreichung der Bilanz beim Finanzamt erfolgte Bildung einer Investitionsrücklage iSd § 9 EStG 1972 stellt eine Bilanzänderung nach § 4 Abs 2 zweiter Satz EStG 1972 dar. Eine solche Bilanzänderung bedarf ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 14. Juni 1984 trug der Bürgermeister der beschwerdeführenden Marktgemeinde dem Mitbeteiligten gemäß §§ 3 und 5 des Kanalisationsgesetzes, Vorarlberger LGBl. Nr. 33/1976 (im folgenden: Vlbg KanalG 1976), und dem § 3 der Kanalordnung der Marktgemeinde Lustenau vom 21. Dezember 1976 auf, die Bauwerke und befestigen Flächen auf dem Grundstück nn1, KG L, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des Bescheides, getrennt nach Regenwasser (Niederschlagswässer) und Schmutzwas... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgVG Vlbg 1984;AVG §42 Abs1;BAO;B-VG Art119a Abs5;
Rechtssatz: Dem Gemeindeaufsichtsrecht ist im Zusammenhalt mit dem Abgabenverfahrensrecht eine Präklusion von Einwendungen fremd. Schlagworte Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgab... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH hatte 1982 von einer Bank ein Grundstück mit Werkshalle und Bürogebäude für fünf Jahre gemietet. Es war vereinbart, daß der Mietvertrag nach Ablauf der Vertragszeit ohne Kündigung erlischt und alle nicht demontierbaren Investitionen mit Ende des Mietvertrages entschädigungslos ins Eigentum des Vermieters übergehen. Die Beschwerdeführerin erhielt gleichzeitig auf Dauer des Mietvertrages vom Vermieter ein Kaufanbot hinsichtlich der Liegenschaft. Die Beschwerd... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §20;BAO §288 Abs1 litd;BAO §289;BAO §303 Abs4;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Die Beträge der durch die neu hervorgekommene Tatsache für die Jahre 1985 bzw 1986 bewirkten Ergebnisänderungen (35611,-- öS bzw 62005,-- öS) und Steueränderung (55569,-- öS) sind absolut gesehen nicht geringfügig. Ihr Verhältnis zu den Ergebnisänderungen aus einem a... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Antragsteller im Instanzenzug zur abgabenrechtlichen Haftung für Getränke- und Vergnügungssteuerschuldigkeiten einer ehemaligen Pächterin herangezogen. Diesen Bescheid bekämpfte der Antragsteller zunächst mit Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof, der jedoch mit Beschluß vom 30. Juli 1991, B 985/90-8, die Behandlung der Beschwerde abgelehnt und sie dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten hat... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Daß im Falle der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Gefahr einer endgültigen Uneinbringlichkeit des noch aushaftenden Teiles des Haftungsbetrages bestünde, hat die belangte Behörde in ihrer Stellungnahme nicht behauptet; zwingende öffentlic... mehr lesen...
In einer beim Bundesministerium für Finanzen eingebrachten Eingabe vom 24. Mai 1989 ersuchte der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, um Nachsicht und Stundung des beim Finanzamt für den ersten Bezirk aushaftenden Rückstandes an Abgaben. Zur Begründung: verwies der Beschwerdeführer darauf, daß er am 2. Juli 1988 auf der Westautobahn einen Autounfall erlitten habe, bei dem er lebensgefährlich verletzt worden sei. Er habe rund zwei Monate im Spital verbracht und habe sich anschließend sec... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/13/0283 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/13/0249 1 Stammrechtssatz Nach § 236 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörd... mehr lesen...
Die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) wies mit Berufungsentscheidung vom 30. August 1989 die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) vom 10. August 1988, mit dem gegenüber dem Beschwerdeführer Grunderwerbsteuer aus noch anzuführenden Gründen festgesetzt worden war, als unbegründet ab, und zwar im wesentlichen mit folgender Begründung: ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/16/0027 E 21. Februar 1985 RS 5 Stammrechtssatz Wenn die Forderung bei der ebenfalls zur Steuerleistung herangezogenen Erwerberin uneinbringlich wird, liegt ein Ermessensspielraum in dieser Hinsicht für die Behörde nicht mehr vor (Hinweis E 27.10.1983, 82/16/0163)... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;GrEStG 1955 §17 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/24 90/16/0011 6 Stammrechtssatz Die Behörde wird sich iSd § 17 Z 4 GrEStG 1955 im Rahmen der das Ermessen betreffenden Erwägungen von Billigkeit und Zweckmäßigkeit nicht ohne sachgerechten Grund an jene Partei halten dürfen, die nach dem vertraglichen Innenver... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 14. April 1989 beantragte die Beschwerdeführerin, die in den Jahren 1988 und 1989 erzielten Einkünfte aus in Saudi-Arabien erbrachten Leistungen aus der Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Steuern vom Einkommen auszuscheiden. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde von der belangten Behörde gemäß § 48 BAO angeordnet, daß die der Beschwerdeführerin aus Saudi-Arabien in den Veranlagungsjahren 1988 und 1989 zufließenden Einkünfte aus der inländischen Bemes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §48;
Rechtssatz: Für eine Entsteuerungsmaßnahme genügt eine bloß "virtuelle Doppelbesteuerung" nicht. Dem Beschwerdevorbringen eines AbgPfl, daß nach Doppelbesteuerungsabkommen die Beschränkungen des inländischen Besteuerungsrechtes immer dann zur Anwendung gelangen, wenn im anderen Staat eine (bloß) potentielle Steuerpflicht besteht, ist entg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Zurückweisung - Umsatzsteuer 1986, Einkommensteuer 1983 bis 1986 und Verspätungszuschlag - Mit der neuerlichen Antragstellung übersieht der ASt, daß auch ein Beschluß über einen Antrag nach § 30 Abs 2 VwGG die Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung hat, das heißt, daß bei unveränderter Sach- u... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Finanzbeamter. Neben seinen aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärte er als Sachverständiger Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Für das Jahr 1985 wurde er erklärungsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt, wobei auch sein Antrag, die Einkünfte aus der Gutachtertätigkeit gemäß § 37 in Verbindung mit § 38 Abs. 4 EStG 1972 begünstigt zu besteuern, Berücksichtigung fand. Im Zuge einer im Jahr 1986 unter anderem auch für das... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §299;BAO §307 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 131;
Rechtssatz: Ein Bescheid, mit dem die Wiederaufnahme eines Verfahrens verfügt wird, und ein im wiederaufgenommenen Verfahren erlassener Sachbescheid (hier: Einkommensteuerbescheid) sind zwei verschiedene Bescheide, die sowohl hinsichtlich ihrer Anfechtbarkeit im Recht... mehr lesen...
Obwohl dieser Beschluß gemäß § 30 Abs. 2 letzter Satz VwGG keiner Begründung: bedarf, wird zur Stellungnahme, welche die belangte Behörde zum Aufschiebungsantrag abgab, folgendes bemerkt: Obwohl dieser Beschluß gemäß Paragraph 30, Absatz 2, letzter Satz VwGG keiner
Begründung: bedarf, wird zur Stellungnahme, welche die belangte Behörde zum Aufschiebungsantrag abgab, folgendes bemerkt: Das öffentliche Anliegen an der Einhebung der Abgaben stellt eines jener Interessen der Parteien d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie Einheitswert des Betriebsvermögens - Für sich allein begründet das öffentliche Anliegen an der Einhebung von Abgaben noch kein zwingendes öffentliches Interesse iSd § 30 Abs 2 VwGG. Ein solches zwingendes Interesse wäre anhand ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 25. Jänner 1985 veräußerte die Beschwerdeführerin an die X Gesellschaft m.b.H. je 17/25 Anteile der Liegenschaften EZ 82, 83 und 84, sämtliche des Grundbuches über die Kat. Gem. Z. In der hierüber erstatteten Abgabenerklärung wurde Grunderwerbsteuerbefreiung "wegen § 4 Abs. 2 lit. a, und § 4 Abs. 3 GrEStGes." geltend gemacht. Der Erwerbsvorgang blieb zunächst unversteuert. Gleichfalls am 25. Jänner 1985 hatte die X Gesellschaft m. b.H. an R ein Anbot zum Abschluß e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;GrEStG 1955 §17 Z4;
Rechtssatz: Die Behörde wird sich iSd § 17 Z 4 GrEStG 1955 im Rahmen der das Ermessen betreffenden Erwägungen von Billigkeit und Zweckmäßigkeit nicht ohne sachgerechten Grund an jene Partei halten dürfen, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast nicht tragen sollte; die andernfalls eintreten... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ersuchte innerhalb der Frist für die Einbringung einer Berufung gegen diverse Abgabenbescheide um Verlängerung dieser Frist. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 4. Jänner 1988 ab, weil die Beschwerdeführerin keine Gründe: vorgebracht habe, die eine Fristverlängerung gerechtfertigt hätten. Am 18. Jänner 1988 brachte die Beschwerdeführerin abermals einen Fristverlängerungsantrag ein und begründete diesen mit dem Arbeitsumfang, der mit der Ausarb... mehr lesen...