Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1804/80 B 18. September 1980 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung (Hinweis auf B vom 28.4.1978, 0922/8, vom 29.9.1978, 1874/78, und vom 2.5.1979, 0329/79), die Auffassung, dass die Behauptung, die Abgabenschuld nur unter Zuhilfenahme von Fremdkapi... mehr lesen...
Der Antragsteller begründet das Begehren um Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung folgendermaßen: "Unsere Gesellschaft ist nicht in der Lage, die geforderten Steuern aus liquiden Mitteln zu bezahlen. Unser Unternehmen befaßt sich mit der Wohnraumbeschaffung. Zu diesem Zweck ist es unsere Aufgabe, Grundstücke anzuschaffen, diese baureif zu stellen, Planungen durchzuführen und schließlich Wohnungen zu bauen und zu veräußern. Um die geforderten Steuern zu bezahlen, müßten wir unsere Gru... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO;GewStG;KStG 1966;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1804/80 B 18. September 1980 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung (Hinweis auf B vom 28.4.1978, 0922/8, vom 29.9.1978, 1874/78, und vom 2.5.1979, 0329/79), die Auffassung, dass die Behauptung,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2 idF 1976/316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2680/80 B VS 25. Februar 1981 VwSlg 10381 A/1981 RS 2 Stammrechtssatz Betrifft der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Bescheid, mit dem der Beschwerdeführer zu Geldleistungen verpflichtet wurde, so genügt der Antragsteller dem nach § 30 Abs 2 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §187;BAO §190 Abs1;BAO §200 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;
Rechtssatz: Das Gesetz läßt nicht nur eine vorläufige Abgabenfestsetzung, sondern auch eine vorläufige Feststellung von Einkünften gemäß § 187 BAO zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140230.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §187;BAO §200;BAO §279 Abs1;BAO §289 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;
Rechtssatz: Der Abgabenbehörde zweiter Instanz kommt auch die Befugnis zu, in der Berufungsentscheidung (erstmals) eine vorläufige Feststellung von Einkünften gemäß § 187 BAO zu treffen. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt mit Kanzlei in I. In S betreibt er eine Frühstückspension. In einem Appartementhaus in St vermietet er Ferienwohnungen an Feriengäste; von den 17 Wohnungen dienen 15 der Vermietung, eine dem Beschwerdeführer für eigene Wohnzwecke und eine als Hausbesorgerwohnung. Der Beschwerdeführer hatte in seinen Abgabenerklärungen die Frühstückspension und das Appartementhaus als einheitlichen Gewerbebetrieb behandelt. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt mi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1990, S 568;
ÖStZB 1991, 282;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind für das nur bruchstückhaft geregelte Verfahren nach dem GEG weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sond... mehr lesen...
Der in G wohnhafte Beschwerdeführer besitzt bei Kitzbühel eine (zumindest teilweise) verpachtete Land- und Forstwirtschaft. In Gebäudeteilen des zu dieser Land- und Forstwirtschaft gehörenden Bauernhofes errichtete er in den Jahren 1981 und 1982 insgesamt 6 Ferienwohnungen mit 34 Betten, die nach den Intentionen des Beschwerdeführers dem „Urlaub am Bauernhof“ dienen sollten. Die Obsorge für die Wohnungen oblag dem am Hof ansässigen Pächter der Land- und Forstwirtschaft (bzw. seinen An... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §187 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Stellt die Berufungsbehörde fest, daß entgegen der Annahme des Finanzamtes keine Einkünfte iSd § 187 BAO, sondern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, dann hat sie den auf § 187 BAO gegründeten Feststellungsbescheid des Finanzamtes ersatzlos aufzuheben.... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1333;BAO;
Rechtssatz: Die Leistung von Verzugszinsen ist in Abgabengesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird eine zunächst entrichtete Abgabe auf Grund einer stattgebenden Berufungsentscheidung wieder rückerstattet, ist die Abgabenbehörde mangels gesetzlicher Grundlage nicht berechtigt, bescheidmäß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: Finanzstrafrecht
Norm: AVG §37 AVG §45 Abs1 AVG §46 AVG §58 Abs2 AVG §68 Abs1 AVG §7 Abs1 Z5 BAO §187 Z3 BAO §21 Abs1 BAO §22 Abs1 BAO §23 Abs2 EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb EStG 1972 §23 Z1 EStG 1972 §4 Abs4 FinStrG §101 FinStrG §114 Abs1 FinStrG §115 FinStrG §123 FinStrG §124 Abs1 FinStrG §124 Abs2 FinStrG §139 FinStrG §33 Abs1 FinStrG §58 Abs1 litf FinStrG §58 Abs2 lita FinStrG §58 Abs2 litb FinStrG §62 Abs2 litb FinStrG §64 Abs2 FinStrG §72 Abs1 Fi... mehr lesen...
Index: Finanzstrafrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §187 Z3EStG 1972 §4 Abs4FinStrG §33 Abs1FinStrG §58 Abs1 litf
Rechtssatz: Was den Vorwurf der Hinterziehung von Einkommensteuer anlangt, kommt das zur Feststellung gem § 187 Z 3 BAO zuständige Finanzamt als solches, das zur Einbringung der beeinträchtigten Abgabe zuständig ist, nicht in Betracht. W... mehr lesen...
Index: Finanzstrafrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §187 Z3EStG 1972 §4 Abs4FinStrG §33 Abs1FinStrG §58 Abs1 litf
Rechtssatz: Was den Vorwurf der Hinterziehung von Einkommensteuer anlangt, kommt das zur Feststellung gem § 187 Z 3 BAO zuständige Finanzamt als solches, das zur Einbringung der beeinträchtigten Abgabe zuständig ist, nicht in Betracht. W... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;KO §6;KO §7;
Rechtssatz:
Verwaltungsverfahren, folglich auch Abgabenverfahren sind keine Rechtsstreitigkeiten iSd §§ 6 und 7 KO. Die Konkurseröffnung ist kein Hindernis für solche Verfahren (Hinweis E 3.7.1979, 1120/79). Verwaltungsverfahren, folglich auch Abgabenverfahren sind keine Rechtsstre... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;KO §6;KO §7;
Rechtssatz:
Abgaben sind, auch soweit sie Konkursforderungen darstellen, während des Konkurses mit an den Masseverwalter gerichteten Bescheiden festzusetzen. - Ob und inwieweit derartige Konkursforderungen aus der Masse Befriedigung erlangen, entscheidet letzlich nach Maßgabe der Be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §187 Z2; BAO §188 Abs1 litb; BAO §198 Abs2; BAO §28; BAO § 187 gültig von 30.07.1988 bis 31.12.2012 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 187 gültig von 01.01.1962 bis 29.07.1988 BAO § 188 heute ... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übt das Gewerbe "Technisches Büro auf dem Gebiet des Maschinenbaues" aus, wobei ihm von der Gewerbebehörde gemäß § 13 d Abs. 3 GewO die Nachsicht von der Erbringung des kleinen Befähigungsnachweises erteilt wurde. Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre aus dieser Tätigkeit folgende Umsätze bzw. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (gerundet): Der Beschwerdeführer übt das Gewerbe "Technisches Büro auf dem Gebiet des Maschinenbaues" aus, wobei ihm von der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §187; BAO §198 Abs1; BAO § 187 gültig von 30.07.1988 bis 31.12.2012 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 187 gültig von 01.01.1962 bis 29.07.1988 BAO § 198 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; Beachte y12037;
Rechtssatz:
Die Auslegungsregeln der §§ 6 und 7 ABGB können auch im Abgabenrecht Anwendung finden. Die Auslegungsregeln der Paragraphen 6 und 7 ABGB können auch im Abgabenrecht Anwendung finden. * E 7.2.1950, 1851/48 #2 VwSlg 189 F/1950
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...