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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §187 Z2;Rechtssatz
Die Einreihung eines bestimmten Gewinnes unter eine bestimmte Einkunftsart im Einkommensteuerbescheid gehört - im Gegensatz zum Feststellungsbescheid - nicht im Spruch, sondern nur zur Begründung des Bescheides weshalb von dieser Einreihung auch keine bindende Rechtskraftwirkung ausgehen kann (Hinweis E 28.11.1973, 500/73; Philipp: Kommentar zum GewerbesteuerG Tz 6 - 95 a,b).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980002509.X01Im RIS seit
10.06.1981Zuletzt aktualisiert am
24.09.2018