RS Vwgh 1989/11/20 88/14/0230

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Veröffentlicht am 20.11.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §187;
BAO §200;
BAO §279 Abs1;
BAO §289 Abs2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;

Rechtssatz

Der Abgabenbehörde zweiter Instanz kommt auch die Befugnis zu, in der Berufungsentscheidung (erstmals) eine vorläufige Feststellung von Einkünften gemäß § 187 BAO zu treffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140230.X18

Im RIS seit

20.11.1989

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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