Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2; BAO §177; BAO § 167 heute BAO § 167 gültig ab 01.01.1962 BAO § 177 heute BAO § 177 gültig ab 01.01.1962 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §177; BAO § 177 heute BAO § 177 gültig ab 01.01.1962 Beachte y14613;
Rechtssatz:
Den von einer Verwaltungsbehörde herangezogenen nichtamtlichen Sachverständigen gebühr... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Braunkohlenbergwerk im Tagbau. In ihrer Bilanz für 1950 hatte sie unter den Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens unter der Post "Bergbaubesitz" auch den so genannten "Abraum" aktiviert und davon in diesem Jahre zu Lasten des Gewinnes 5,841.588 S abgeschrieben. In einer Beilage zu dieser Steuererklärung hatte sie außerdem unter Berufung auf Art. IV Abs. 3 des Steueränderungsgesetzes, BGBl. Nr. 191/1951 (StÄG 1951), die Absetzung eines weiteren ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §177; BAO § 177 heute BAO § 177 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz:
Die Finanzbehörde ist nicht verpflichtet, ein Gutachten über die rechtliche Beurteilung eines nicht streitigen Sachver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1; BAO §147; BAO §151; BAO §153; BAO §177; BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1; BAO §177; BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; Beachte y12037;
Rechtssatz:
Die Auslegungsregeln der §§ 6 und 7 ABGB können auch im Abgabenrecht Anwendung finden. Die Auslegungsregeln der Paragraphen 6 und 7 ABGB können auch im Abgabenrecht Anwendung finden. * E 7.2.1950, 1851/48 #2 VwSlg 189 F/1950
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...