RS Vwgh 1956/2/24 0803/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.1956
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13241; yk14615

Rechtssatz

Die Überprüfung von Aufzeichnungen im Steuerermittlungsverfahren ist vom Gesetz in erster Linie den Finanzbehörden überanwortet. Der Steuerpflichtige kann nicht verlangen, daß solche Aufzeichnungen einem Sachverständigen unter Ausschluß von der Einsicht der Finanzbehörden vorgelegt werden.

*

E 24.2.1956, 803/54 #1 VwSlg 1370 F/1956

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1954000803.X01

Im RIS seit

24.02.1956
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten