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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
y13241; yk14615Rechtssatz
Die Überprüfung von Aufzeichnungen im Steuerermittlungsverfahren ist vom Gesetz in erster Linie den Finanzbehörden überanwortet. Der Steuerpflichtige kann nicht verlangen, daß solche Aufzeichnungen einem Sachverständigen unter Ausschluß von der Einsicht der Finanzbehörden vorgelegt werden.
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E 24.2.1956, 803/54 #1 VwSlg 1370 F/1956
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1954000803.X01Im RIS seit
24.02.1956