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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Die Finanzbehörde ist nicht verpflichtet, ein Gutachten über die rechtliche Beurteilung eines nicht streitigen Sachverhaltes einzuholen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1955001578.X02Im RIS seit
13.07.1956Zuletzt aktualisiert am
11.11.2008