RS Vwgh 1956/7/13 1578/55

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Veröffentlicht am 13.07.1956
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Finanzbehörde ist nicht verpflichtet, ein Gutachten über die rechtliche Beurteilung eines nicht streitigen Sachverhaltes einzuholen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1955001578.X02

Im RIS seit

13.07.1956

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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