Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25a Abs7; B-VG Art18 Abs1;VwRallg; BUAG § 25a heute BUAG § 25a gültig ab 02.08.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2016 BUAG § 25a gültig von 01.07.2014 bis 01.08.2016 ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25a Abs7; BUAG § 25a heute BUAG § 25a gültig ab 02.08.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2016 BUAG § 25a gültig von 01.07.2014 bis 01.08.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2014 ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25a Abs7; BUAG § 25a heute BUAG § 25a gültig ab 02.08.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2016 BUAG § 25a gültig von 01.07.2014 bis 01.08.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2014 ... mehr lesen...
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Norm: BUAG §25a Abs7; BUAG § 25a heute BUAG § 25a gültig ab 02.08.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2016 BUAG § 25a gültig von 01.07.2014 bis 01.08.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2014 ... mehr lesen...
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Norm: BUAG §25a Abs7; BUAG § 25a heute BUAG § 25a gültig ab 02.08.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2016 BUAG § 25a gültig von 01.07.2014 bis 01.08.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2014 ... mehr lesen...
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Norm: BUAG §25a Abs7; BUAG § 25a heute BUAG § 25a gültig ab 02.08.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2016 BUAG § 25a gültig von 01.07.2014 bis 01.08.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2014 ... mehr lesen...
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Norm: BUAG §25a Abs7; BUAG § 25a heute BUAG § 25a gültig ab 02.08.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2016 BUAG § 25a gültig von 01.07.2014 bis 01.08.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2014 ... mehr lesen...
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Norm: BUAG §25a Abs7; BUAG § 25a heute BUAG § 25a gültig ab 02.08.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2016 BUAG § 25a gültig von 01.07.2014 bis 01.08.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2014 ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25a Abs7; BUAG § 25a heute BUAG § 25a gültig ab 02.08.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2016 BUAG § 25a gültig von 01.07.2014 bis 01.08.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2014 ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Geschäftsführerin der C. GesmbH, welche ihrerseits Komplementärin der C. GesmbH & Co KG war. Mit Beschlüssen des Handelsgerichtes Wien vom 21. Dezember 2001 wurde sowohl über das Vermögen der C. GesmbH als auch über das Vermögen der C. GesmbH & Co KG der Konkurs eröffnet. Das Finanzamt zog die Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 19. Oktober 2004 nach §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der C. GesmbH & Co KG in Höhe von 436.60... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BUAG §25a Abs7;
Rechtssatz: Reichten die liquiden Mittel der Gesellschaft nicht zur Begleichung sämtlicher Schulden aus, haftet der Vertreter nur insoweit, als er die Abgabenforderungen nicht wenigstens anteilig befriedigt und als er den Abgabengläubiger somit benachteiligt hat. Die Haftung des Vertrete... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse stellte am 26. September 2003 einen Rückstandsausweis über einen Betrag von insgesamt EUR 46.797,12 aus, für den der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der S. GmbH gemäß § 25a Abs. 7 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) in Anspruch genommen wurde. Der Gesamtbetrag setze sich aus Zuschlägen und Nebengebühren für den Zeitraum von August 2002 bis Mai 2003 zusammen. Die mitbeteiligte Bauarbeiter-Urla... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0213 E 26. Jänner 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die Haftung nach § 25a Abs. 7 BUAG setzt die Uneinbringlichkeit der Zuschläge, die Stellung des Haftenden als Vertreter, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung, deren Ursächlichkeit für die Uneinbringlichkeit der Zuschläge und ein... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0213 E 26. Jänner 2005 RS 8 Stammrechtssatz Standen dem Geschäftsführer einer GmbH im Haftungszeitraum zumindest anteilige Mittel zur Zuschlagsentrichtung zur Verfügung, hat er aber zunächst die seiner Meinung nach für die Aufrechterhaltung des Betriebes notwendigen (anderen) Zahlungen geleistet und erst danach allfä... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25a Abs7;KO; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/08/0332 E 14. März 2001 RS 2
(hier nur erster und fünfter Satz) Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH darf der Haftungspflichtige so lange nicht in Anspruch genommen werden, als ein Ausfall beim Beitragsschuldner als Primärschuldner noch nicht angenommen werden kann. Wesentliche... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25a Abs7;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Haftung für Lohnzuschläge gemäß § 25a Abs. 7 BUAG - Der Aufschiebungsantrag stützt sich lediglich auf die Behauptung, mit dem Vollzug des Bescheides würde "ein unverhältnismäßiger Nachteil für den Beschwerdeführer eintreten, da der Vollzug des zu Grunde liegenden Rückstandsausweises ge... mehr lesen...
Mit Rückstandsausweis vom 27. Juli 2004 verpflichtete die mitbeteiligte Partei den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der H.-GmbH gemäß § 25a Abs. 7 BUAG, die ordnungsgemäß vorgeschriebenen, rückständigen und vollstreckbaren Zuschläge zum Lohn gemäß §§ 21 und 21a BUAG samt Nebengebühren in der Höhe von insgesamt EUR 40.494,39 (zuzüglich Zinsen) für den Zeitraum vom April 2003 bis Juli 2003 zu entrichten. Mit Rückstandsausweis vom 27. Juli 2004 verpflichtete die mitbeteiligte Part... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25a Abs7;GmbHG §15;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/08/0120 E 4. Oktober 2001 RS 5 Stammrechtssatz Die Aufgabenteilung unter Geschäftsführern kann selbst bei größter Spezialisierung nicht bewirken, dass ein Geschäftsführer sich nur noch auf das ihm zugeteilte Aufgabengebiet beschränken dürfte und sich um die Tätigkeit der anderen Gesch... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/08/0120 E 4. Oktober 2001 RS 6
(Hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Ein von der (direkten) Wahrnehmung bestimmter Aufgaben befreiter Geschäftsführer haftet, wenn er die ihm verbliebenen Pflichten dadurch verletzt, dass er es unterlässt, trotz Vorliegens konkreter Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des anderen Geschäftsf... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/08/0120 E 4. Oktober 2001 RS 2 Stammrechtssatz Eine die Zuständigkeit des Geschäftsführers zur Erfüllung der Pflichten der Gesellschaft zur Zahlung der Zuschläge abbedingende Geschäftsverteilung wirkt sich in der Weise auf die zuschlagsrechtliche Verantwortlichkeit des Geschäftsführers aus, dass der nach der Ressortvertei... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Aus dem Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes ergibt sich Folgendes: Die Beschwerdeführerin war handelsrechtliche Geschäftsführerin der F GmbH, über deren Vermögen am 6. April 2001 der Konkurs eröffnet wurde. Mit Rückstandsausweis der mitbeteiligten Kasse vom 21. Mai 2001 wurde die F GmbH verpflichtet, für den Verrechnungszeitraum November 2000 bis Jänner 2001 rückständige Zuschläge zum Lohn inklusive Kosten und Zinsen in der Höhe von insgesamt S 415.399,-- zu bezahlen. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §66 Abs4;BUAG §22 Abs4;BUAG §25a Abs7;VwRallg;
Rechtssatz: Der Abspruch über die Haftung für Zuschläge gemäß § 25a Abs. 7 BUAG ist entsprechend der gesondert zu betrachtenden Zuschlagszeiträume (gemäß § 22 Abs. 4 BUAG in der Regel ein Monat) zeitraumbezogen zu beurteilen und insoweit auch teilbar. Die Berufungsbe... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte ist auf die hg. Erkenntnisse vom 4. Oktober 2001, Zl. 99/08/0120, und vom 15. Oktober 2003, Zl. 2003/08/0112, zu verweisen. Mit dem zuletzt genannten Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 7. April 2003 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Bei dem nunmehr angefochtenen Bescheid handelt es sich um den in der Folge erlassenen Ersatzbescheid. Die Bescheidaufhebung mit dem Erkenntnis vom 1... mehr lesen...
Mit Rückstandsausweis vom 30. Juli 2002 verpflichtete die mitbeteiligte Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der B GmbH gemäß § 25a Abs. 7 BUAG, ordnungsgemäß vorgeschriebene rückständige und vollstreckbare Zuschläge zum Lohn gemäß §§ 21 und 21a BUAG samt Nebengebühren in der Höhe von insgesamt EUR 27.446,32 zuzüglich Zinsen für den Zeitraum September 2000 bis Mai 2001 zu entrichten. Mit Rückstandsausweis vom 30. Juli 2002 verpflichtet... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BUAG §21a;BUAG §25a Abs7;BUAG §32 Abs1;VStG §9;
Rechtssatz: Eine Ungleichbehandlung der Vertreter im Hinblick auf die Haftungstatbestände des § 67 Abs. 10 ASVG und des § 25a Abs. 7 BUAG liegt nicht vor, da in beiden Fällen Haftungsgrundlage die Verletzung spezifischer den Vertretern auferle... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0213 E 26. Jänner 2005 RS 6
(Hier nur der zweite Satz) Stammrechtssatz Nach der "Mitteltheorie" ist der Vertreter verpflichtet, zur Verfügung stehende Mittel nicht zurückzuhalten, sondern sogleich entweder zur Gänze anteilig auf alle Gläubiger zu verteilen oder (zumindest) den auf die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abferti... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BUAG §25a Abs7;
Rechtssatz: Wie der VwGH in stRsp zu § 67 Abs. 10 ASVG ausgesprochen hat, ist ein allenfalls gegebener schlechter Gesundheitszustand, der die Leistungsfähigkeit erheblich einschränkt, kein Grund, eine Pflichtverletzung zu rechtfertigen, zumal sich der Geschäftsführer bei seinen Aufgaben auch vertrete... mehr lesen...