Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 TKG 2003 §12a Abs2 TKG 2003 §9 Abs2 TKG 2003 § 12a gültig von 27.11.2015 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 TKG 2003 § 12a gültig von 22.11.2011 bis 26.11.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2011 TKG 2003 §... mehr lesen...
1 Die Erstmitbeteiligte (iF auch: Antragstellerin) ist Bereitstellerin eines öffentlichen Kommunikationsnetzes und Erbringerin öffentlicher Kommunikationsdienste. Die Zweitmitbeteiligte (iF auch: Ö) ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eigentümerin bzw. Betreiberin von Hochspannungsmasten, darunter des verfahrensgegenständlichen Hochspannungsmastes Nr. 760150A an einem Standort in B. 2 Die Mitbeteiligten hatten am 21. Juni 2002 ein „Generalübereinkommen“ über di... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 TKG 2003 §12a Abs2 TKG 2003 §9 Abs2 TKG 2003 § 12a gültig von 27.11.2015 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 TKG 2003 § 12a gültig von 22.11.2011 bis 26.11.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2011 TKG 2003 §... mehr lesen...
1 Die Erstmitbeteiligte (im Folgenden auch: W) vertreibt Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, welche sie auf der Website „www.b.com“ bewirbt. 2 Die Zweitmitbeteiligte (im Folgenden auch: H) ist Inhaberin einer Bestätigung nach § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikationsdienste, einschließlich Internetzugangsdienste. Die Zweitmitbeteiligte (im Folgenden auch: H) ist Inhaberin einer Bestätigung nach Paragraph 15, TKG 2003, betreibt ein... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E1320600020/08 Urheberrecht40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §56 EURallgTKG 2003UrhG §81 Abs1a32015R2120 EU-NetzneutralitätsV Art3 Abs3 AVG § 56 heute AVG § 56 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 56 g... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 fest, dass die beschwerdeführende Partei in näher festgelegten Zeiträumen auf dem Vorleistungsmarkt der Terminierung von Sprachanrufen in ihr öffentliches Mobiltelefonnetz über beträchtliche Marktmacht verfügte bzw verfügt (Spruchpunkte A.1 und B.1). In weiteren Spruchpunkten (A.2 und B.2) wurden der beschwerdeführenden Partei spezifische Verpflichtungen auferlegt, unter anderem die Verpflichtung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §37 Abs2;TKG 2003 §38;TKG 2003 §42;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Feststellung beträchtlicher Marktmacht und Auferlegung spezifischer Verpflichtungen nach dem TKG 2003 - Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 fest, dass die beschwerdeführende Partei in näher festgelegten Zeiträumen a... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei "gemäß § 37 Abs. 2 TKG 2003 iVm Spruchpunkt 1 des Bescheides der Telekom-Control-Kommission vom 27.10.2004 zu M 15c/03-29" eine zusätzliche spezifische Verpflichtung auferlegt, wonach die beschwerdeführende Partei gemäß § 38 TKG 2003, BGBl I Nr 70 idgF, in Bezug auf den Preis der Leistung "Terminierung in ihr Mobiltelefonnetz" die selben Bedingungen anderen Betreibern anzubieten hat, die sie... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß "§§ 41 Abs. 2 Z 9, 48 Abs. 1, 50 Abs. 1 iVm §§ 117 Z 7, 121 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003 idgF (im Folgenden 'TKG 2003'), iVm den Bescheiden der Telekom-Control-Kommission vom 27.10.2004 zu M 15b/03-31 und M 15b/03-33" eine Anordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der tele.ring Telekom Service GmbH (im Folgenden: tele.ring) mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde der Beschwerdeführerin "gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 iVm Spruchpunkt 1 des Bescheides der Telekom-Control-Kommission vom 27.10.2004 zu M 15b/03-31" eine zusätzliche spezifische Verpflichtung auferlegt, wonach die Beschwerdeführerin gemäß § 38 TKG 2003, BGBl I Nr 70 idgF, in Bezug auf den Preis der Leistung "Terminierung in ihr Mobiltelefonnetz" dieselben Bedingungen anderen Betreibern anzubieten hat, die sie ihrem eigenen Festnet... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §56;AVG §8;TKG 2003 §38;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §21 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid legte Bedingungen für das zwischen den Parteien des Verwaltungsverfahrens bestehende Zusammenschaltungsverhältnis, insbesondere die zur Anwendung kommenden Zusammenschaltungsentgelt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §37 Abs1;TKG 2003 §37 Abs2;TKG 2003 §38;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Regulierungsbehörde (Telekom-Control-Kommission) der beschwerdeführenden Partei "gemäß § 37 Abs. 2 TKG 2003 iVm Spruchpunkt 1 des Bescheides der Telekom-Control-Kommission vom 27.10.2004 zu M 15c/03-29" eine zusätzliche spe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §117 Z7;TKG 2003 §37 Abs2;TKG 2003 §38;TKG 2003 §41 Abs2 Z9;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Wie sich bereits aus dem
Spruch: des angefochtenen Bescheides ergibt, beruht dieser nicht nur auf den dort zitierten Bestimmungen des TKG 2003 ("§§ 41 Abs. 2 Z 9, 48 Abs. 1, 50 Abs. 1 iVm §§ 117 Z 7, 121 Abs... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates Linz, Finanzrechts- und Steueramt vom 17. Juli 1997 wurde gegenüber der Post und Telekom Austria AG als Gesamtrechtsnachfolgerin der Republik Österreich, Post und Telegrafenverwaltung, Post- und Telegrafendirektion für Oberösterreich und Salzburg, für den Zeitraum 1. April 1994 bis 30. April 1996 im Zusammenhang mit Bezügen an Dienstnehmer im Fernmeldebereich Kommunalsteuer in Höhe von S 22,080.078,-- (Bemessungsgrundlage S 736,002.600,--) festgesetzt so... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 37 Abs 2 erster Satz TKG 2003 festgestellt, dass die Beschwerdeführerin auf dem Markt für Auslandsgespräche für Nichtprivatkunden über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten (Endkundenmarkt) gemäß § 1 Z 6 der Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 (TKMVO 2003) über beträchtliche Marktmacht verfügt (Spruchpunkt 1.). Mit Spruchpunkt 2. des angefochtenen Bescheides wurden der Beschwerde... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13206000E3L E1520100010/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0022 Universaldienst-RL Art17 Abs1;32002L0022 Universaldienst-RL Erwägungsgrund26;EURallg;TKG 2003 §1 Abs2;TKG 2003 §34 Abs1;TKG 2003 §36 Abs1;TKG 2003 §36 Abs2;TKG 2003 §38;TKG 2003 §39;TKG 2003 §40;TKG 2003 §41;TKG 2003 §42;TKG 2003 §43 Abs1 Z2;TKG 2003 §43 Abs2;TKG 2003 §43 Abs3;TKMV 2003 §1 Z6;VwGG §42 Abs2 Z1; ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/03/0025 B 3. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Antragstellerin macht geltend, dass durch den angefochtenen Bescheid zusätzliche Kosten auf sie zukämen, mit denen sie nicht habe rechnen können; diese Kosten würden eine erhebliche Gefährdu... mehr lesen...