Entscheidungen zu § 30 Abs. 3 FSG

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Entscheidungen 1-11 von 11

RS UVS Kärnten 2012/12/21 KUVS-K3-1346-1347/8/2012

Rechtssatz: Die Führerscheinrichtlinie bezweckt die Verhinderung der mehrfachen Erteilung von Lenkberechtigungen und die Vermeidung des Besitzes von mehreren Führerscheinen im Gebiet des EWR und dient auch deren Art. 8 Abs. 4 dem Ziel der Richtlinie, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Das FSG bezweckt die Umsetzung der Führerscheinrichtlinie, wobei eine Zusammenschau der §§ 1 Abs. 4 und 3 Abs. 2 FSG zum Ergebnis führt, dass die eingangs gestellte Frage, ob eine nach vollstreck... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.12.2012

TE Uvs Erkenntnis 2010/5/17 28/10995/4-2010th

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird der Beschuldigten ein Übertretung des Führerscheingesetzes (FSG) zur Last gelegt. Der
Spruch: lautet: "Angaben zur Tat: Zeit der Begehung: 01.02.2010, 15:35 Uhr Ort der Begehung: Straßwalchen, Linzer Straße 7 Fahrzeug: KFZ, SL-…X (A) Sie haben ein Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gelenkt, obwohl Ihnen die Lenkberechtigung entzogen worden ist. Bescheid der BH Salzburg-Umgebung vom 26.1.2007, Zahl 2006/SL- 002720... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Erkenntnis | 17.05.2010

RS Uvs 2010/5/17 28/10995/4-2010th

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG §30 Abs3VwRallg FSG § 30 heute FSG § 30 gültig ab 01.09.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2019 FSG § 30 gültig von 01.10.2015 bis 31.08.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/2015 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 17.05.2010

TE UVS Burgenland 2008/08/26 084/14/08012

Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Oberwart (im Folgenden BH) vom 26.06.2008, Zl. 300-2462-2008, wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe am 10.05.2008 um 09.50 Uhr im Ortsgebiet ***, Höhe Haus Nr. **, ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr gelenkt, ohne im Besitz einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse oder Unterklasse, in die das Kraftfahrzeug fällt, zu sein, da ihm diese von der... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 26.08.2008

RS UVS Burgenland 2008/08/26 084/14/08012

Rechtssatz: Der Berufungswerber hat nach dem Entzug der österreichischen Lenkberechtigung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit innerhalb der Sperrfrist eine Lenkberechtigung in Ungarn erworben. Von der Bezirkshauptmannschaft wurde weder ein Lenkverbot in Anwendung des § 30 Abs. 1 FSG noch eine Entziehung dieser Lenkberechtigung nach § 30 Abs. 3 leg. cit. ausgesprochen, sodass die in Ungarn ausgestellte Lenkberechtigung gültig war und keine Übertretung nach § 1 Abs. 3 iVm § 37 Abs. 1 un... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 26.08.2008

TE UVS Burgenland 2008/07/22 084/02/08010

1.1. Der BF begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit der im Vorspruch bezeichneten Abnahme seines Führerscheins. Die ungarische Lenkberechtigung sei aufrecht und hätte der Führerschein nicht abgenommen werden dürfen. Der schriftliche Auftrag der BH vom 19.05.2008 an die Polizeiinspektion *** (hier kurz: PI genannt), eine allfällige ausländische Lenkberechtigung des BW einzuziehen, sei kein Bescheid und würde die Abnahme an seinem Zweitwohnsitz in Österreich nicht rechtfertigen. Dadurc... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 22.07.2008

RS UVS Burgenland 2008/07/22 084/02/08010

Rechtssatz: Ein ungarischer Führerschein, der auf einer ungarischen Lenkberechtigung beruht, die während der Dauer der Entziehung einer österreichischen Lenkberechtigung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit erteilt wurde, darf ohne bezughabendes österreichisches Lenkverbot nicht von der Polizei abgenommen werden (im Geltungsbereich der 11. FSG-Novelle). Schlagworte Rechtswidrige Führerscheinabnahme, Maßnahme unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Zulet... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 22.07.2008

RS UVS Vorarlberg 2004/07/21 411-057/04

Rechtssatz: Für die Entziehung der dem Berufungswerber erteilten österreichischen Lenkberechtigung ist von vornherein - unabhängig von der Frage des Hauptwohnsitzes des Berufungswerbers - die österreichische Behörde zuständig, wenn nicht bereits ein Entziehungsverfahren wegen desselben Anlasses in einem EWR-Staat durchgeführt wurde. Diese Zuständigkeit ist daher im gegenständlichen Fall bis zu dem Zeitpunkt gegeben, zu dem die von der Bezirkshauptmannschaft B erteilte Lenkberechtigung noch... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 21.07.2004

TE Uvs Bescheid 2004/7/21 411-057/04

1.       Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber – unter Abänderung des in Rechtskraft erwachsenen Bescheides der Bezirkshauptmannschaft B vom 25.09.2003 gemäß § 68 Abs 2 AVG – die Lenkberechtigung für die Klassen A, A1, B, B1, F, G und M, beurkundet im Führerschein der Motorfahrzeugkontrolle des F L in V vom 30.09.2003, gültig bis 21.02.2034 gemäß § 30 Abs 1 und 3, § 24 Abs 1 Z 1 und § 7 Abs 1, 2 und 3 Z 1 sowie § 26 Abs 2 des Führerscheingesetzes (FSG), für die Dau... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 21.07.2004

RS UVS Oberösterreich 1999/08/03 VwSen-106449/8/Br

Rechtssatz: Nach § 1 Abs3 FSG ist das Lenken eines Kraftfahrzeuges und das Ziehen eines Anhängers, ausgenommen in den Fällen des Abs5, nur zulässig mit einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse oder Unterklasse (§ 2), in die das Kraftfahrzeug fällt. Eine von einer zuständigen Behörde eines EWR-Staates ausgestellte Lenkberechtigung ist einer Lenkberechtigung gemäß § 1 Abs3 leg.cit gleichgestellt (§ 1 Abs4 FSG). Schon aus diesem Grunde muss nach dem Gesetzeswor... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 03.08.1999

RS UVS Oberösterreich 1999/05/25 VwSen-106325/9/Br

Rechtssatz: Nach § 3 Abs.1 FSG ist das Lenken eines Kraftfahrzeuges und das Ziehen eines Anhängers, ausgenommen in den Fällen des Abs. 5, nur zulässig mit einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse oder Unterklasse (§ 2), in die das Kraftfahrzeug fällt. Da dem Berufungswerber als österreichischem Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich die von Österreich ausgestellte Lenkberechtigung rechtskräftig entzogen wurde, kann hier dahingestellt bleiben, ob die ih... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 25.05.1999

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