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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
FSG §30 Abs3Rechtssatz
Aus der Judikatur des EuGH ergibt sich eine zwingende begriffliche Trennung zwischen einer Sperrfrist und dem Verbot der Wiedererteilung einer Lenkberechtigung vor Absolvierung der begleitenden Maßnahmen. Nur während der Sperrfrist (der angeordneten Entziehungsdauer wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit) besteht ein absolutes Erteilungsverbot (siehe dazu näher Larcher, Der zulässige Erwerb einer Lenkberechtigung im Ausland nach einem rechtskräftigen Entzug derselben in Österreich, ZVR 2010, Seite 122ff, 124 mit Judikaturnachweisen). Im vorliegenden Fall wurde der Beschuldigten eine tschechische Lenkberechtigung nach Ablauf der Sperrfrist erteilt. Es ist somit von einer zum Tatzeitpunkt aufrechten gültigen EWR-Lenkberechtigung auszugehen.
Schlagworte
Verkehrszuverlässigkeit, Erteilung der Lenkberechtigung, Sperrfrist, Endigung der Entziehungsdauer, begleitende MaßnahmenZuletzt aktualisiert am
15.12.2010