RS UVS Burgenland 2008/07/22 084/02/08010

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Veröffentlicht am 22.07.2008
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Rechtssatz

Ein ungarischer Führerschein, der auf einer ungarischen Lenkberechtigung beruht, die während der Dauer der Entziehung einer österreichischen Lenkberechtigung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit erteilt wurde, darf ohne bezughabendes österreichisches Lenkverbot nicht von der Polizei abgenommen werden (im Geltungsbereich der 11. FSG-Novelle).

Schlagworte
Rechtswidrige Führerscheinabnahme, Maßnahme unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
Zuletzt aktualisiert am
13.08.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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