Entscheidungen zu § 1 Abs. 3 FSG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 31-60 von 94

TE UVS Wien 2005/06/14 03/P/46/2102/2005

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 17.11.2004 um 22.40 Uhr in Wien, R-zeile, das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen W-62 gelenkt, 1.) obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe und der Alkoholgehalt seiner Atemluft 0,42 mg/l aufgewiesen habe, somit 0,40 mg/l oder mehr, aber weniger als 0,60 mg/l und 2.) ohne im Besitz einer gültigen ? für die Klasse oder Unterklasse, in die das Fahrzeug fällt ? Lenker... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 14.06.2005

RS UVS Wien 2005/06/14 03/P/46/2102/2005

Rechtssatz: Die Missachtung von Auflagen, die dem Inhaber einer Lenkerberechtigung erteilt wurden, ist rechtlich als Übertretung des § 8 Abs 4 FSG zu qualifizieren und kann verwaltungsstrafrechtlich gemäß § 37 Abs 1 und 6 FSG sanktioniert werden. Ein Verstoß gegen die Auflagen, die gemeinsam mit der Lenkerberechtigung erteilt wurden und die im Führerschein eingetragen waren, ändert nichts an der grundsätzlichen Gültigkeit der Lenkerberechtigung. Die Lenkerberechtigung ist nämlich als behör... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 14.06.2005

RS UVS Kärnten 2005/05/10 KUVS-K2-442/4/2005

Rechtssatz: Wird ein Fahrzeug mittels Zugseil (Schleppseil) an ein anderes Kraftfahrzeug angehängt, so begründet allein die Zulassungsbesitzereigenschaft ? ein Lenken wurde nicht festgestellt ? die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit nach §§ 1 Abs. 3, 37 Abs. 2 Führerscheingesetz nicht. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Fahrzeug, abgeschlepptes Fahrzeug, Führerschein, mangelnder Führerscheinbesitz, Zulassungsbesitzer, Lenkereigenschaft mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.05.2005

RS UVS Kärnten 2005/04/21 KUVS-1910/13/2004

Rechtssatz: Ist der Beschuldigte nicht im Besitz einer von der Behörde erteilten Lenkberechtigung für die Klasse oder Unterklasse, in die das Kraftfahrzeug, welches er lenkte, gefallen ist, so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Der Hinweis auf einen französischen Führerschein schlägt nicht durch, da dieser aufgrund eines Sachverständigengutachtens als ?Totalfälschung" zu qualifizieren war. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Nichtbesitz eines Führerscheines, au... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.04.2005

TE UVS Wien 2005/04/01 03/P/51/2667/2004

Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie haben am 05.04.2002 um 21.30 Uhr in Wien, R-Straße in Fahrtrichtung M-Straße, Kreuzung mit der W-straße und der G-gasse als Lenker des Kfz W-84 1.) das Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl Sie nicht im Besitze einer gültigen inländischen Lenkberechtigung der Klasse B waren. 2.) das Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,93 mg Alkohol/pro 1 Liter Atemluft) gelenkt. 3.) ... . 4.) ... . 5) während der Dunkelh... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 01.04.2005

RS UVS Wien 2005/04/01 03/P/51/2667/2004

Rechtssatz: Da das Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand eine der Tatbestandsvoraussetzungen für die Verwirklichung des Vergehens des § 89 (81 Abs 1 Z 2) StGB darstellt, kann im Lichte der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (vgl. EGMR Gradinger, Serie A-328-C) aber auch der ständigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes (VfSlg. 14696/1996 aber auch etwa VfSlg. 15199/1998, VfSlg. 15293/1998 u.a.) kein Zweifel daran bestehen, ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 01.04.2005

RS UVS Wien 2005/04/01 03/P/51/2667/2004

Rechtssatz: Dagegen liegt aus Sicht des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien in Fällen, in denen im Zuge einer Fahrt ohne für das gelenkte Kraftfahrzeug gültigen Lenkberechtigung der Tatbestand des Vergehens gemäß § 89 (81 Abs 1 Z 2) StGB verwirklicht wird, kein Fall einer Scheinkonkurrenz im Sinne der Ausführungen im bereits zitierten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes VfSlg. 14696/1996 vor und ist im Regelfall der Unrechts- und Schuldgehalt einer Übertretung des § 1 Abs 3 des FSG 19... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 01.04.2005

RS UVS Wien 2005/04/01 03/P/51/2667/2004

Rechtssatz: Nicht jede Erörterung von Sachverhaltselementen im gerichtlichen Strafverfahren schließt eine verwaltungsstrafrechtliche Verurteilung wegen einer durch diese verwirklichten Verwaltungsübertretung aus, sondern sind es nur die wesentlichen Gesichtspunkte, die zu einer gerichtlichen Verurteilung geführt haben, die nicht zum Gegenstand einer neuerlichen Strafverfolgung gemacht werden dürfen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 01.04.2005

RS UVS Oberösterreich 2005/02/22 VwSen-160261/5/Br/Sta

Rechtssatz: Vorliegen eines Rechtsirrtums über Ablauf der Befristung der Lenkerberechtigung. Nach Vorlage der die Befristung aufhebenden Unterlage (arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung) bestehen keine nachteiligen Tatfolgen. Ausspruch einer Ermahnung nach § 21 VStG gerechtfertigt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 22.02.2005

RS UVS Kärnten 2005/02/09 KUVS-237/2/2005

Rechtssatz: Ist ein Führerscheinentzugsbescheid nach erfolgreicher Beschwerde beim VwGH zufolge Aufhebung durch den UVS nicht mehr existent, so ist ein gegen den Beschuldigten erlassenes Straferkenntnis, in welchem ihm das Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne gültige Lenkberechtigung vorgeworfen wird, ebenso mit Ersatzbescheid zu beheben und das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft des Ersatzbescheides den Führerscheinentzug betreffend, das Lenken des... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.02.2005

RS UVS Kärnten 2005/02/01 KUVS-1560/6/2004

Rechtssatz: Hat die Beschuldigte als Fahrzeuglenkerin gegen einen Führerscheinentzugsbescheid Vorstellung erhoben, so tritt der Bescheid dadurch nicht ?ex tunc", sondern mit Ablauf der für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens offengestandenen zweiwöchigen Frist außer Kraft. Daraus folgt, dass der am 19.2.2003 erlassene Führerscheinentzugsbescheid  unabhängig davon, ob innerhalb von zwei Wochen nach Einlangen der Vorstellung das Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder nicht, zum Tat... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.02.2005

TE UVS Tirol 2004/11/09 2004/21/057-2

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 16.06.2004, Zl S-6663/04 wird dem Berufungswerber vorgeworfen wie folgt:   ?Sie haben am 01.04.2004 um 16.20 Uhr in Innsbruck, Badgasse 2, den Pkw XY ohne im Besitz einer hiefür erforderlichen Lenkberechtigung gelenkt.??   Der Beschuldigte habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 1 Abs 3 FSG verletzt und wurde über ihn gemäß § 37 Abs 3 FSG eine Geldstrafe in Höhe von Euro 1.200,00, Ersatzfreiheitsstrafe 12 Tage, verhängt.   Innerh... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 09.11.2004

RS UVS Kärnten 2004/11/09 KUVS-K2-1261/3/2004

Rechtssatz: Es ist auch dann von der  rechtswirksamen Erlassung eines Straferkenntnisses auszugehen, wenn dieses infolge Namensgleichheit und identer Abgabestelle (an E. P. senior anstatt an E. P. junior) irrtümlich an den falschen Empfänger zugestellt wurde. Die Berufungsbehörde ist daher verpflichtet, über die in der Folge erhobene Berufung dieser Person zu entscheiden, auch wenn es offenkundig ist, dass diese Person nicht Bescheidadressat des angefochtenen Straferkenntnisses hätte sein ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.11.2004

RS UVS Kärnten 2004/11/09 KUVS-K2-1637/4/2004

Rechtssatz: Der von der Erstinstanz gegen den Beschuldigten als Zulassungsbesitzer eines Pkw erhobene Tatvorwurf, er habe das Fahrzeug auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung gewesen sei, ist nicht aufrecht zu erhalten, wenn kein Beweis für die Lenkereigenschaft des Beschuldigten vorliegt, da eine Dritte die Ausführungen des Beschuldigten bestätigt, dass sie die Fahrzeuglenkerin gewesen ist. (Einstellung des Verfahrens) ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.11.2004

TE UVS Tirol 2004/11/02 2004/23/141-4

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 07.02.2004 um 06.45 Uhr in Innsbruck, Grabenweg, Parkplatz des Hauses 7 (Cafe P.) den Pkw XY in Richtung Ausfahrt gelenkt, obwohl er nicht im Besitze einer hiefür erforderlichen Lenkberechtigung war, da ihm diese entzogen worden war.   Dadurch habe der Berufungswerber eine Verwaltungsübertretung gemäß § 1 Abs 3 FSG begangen und wurde über ihn gemäß § 37 Abs 4 FSG eine Geldstrafe in der Höhe von ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 02.11.2004

TE UVS Tirol 2004/10/29 2004/17/126-3

Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Sie haben am 07.04.2004 um 15.30 Uhr in Innsbruck, Viktor-Franz-Hess-Straße Höhe Haus Nr. 22, Fahrtrichtung Süden, den PKW XY ohne im Besitz einer hierfür erforderlichen Lenkberechtigung gelenkt, da Ihnen diese entzogen wurde.?   Dem Beschuldigten wurde eine Übertretung nach § 1 Abs 3 FSG zur Last gelegt und wurde ihm gemäß § 37 Abs 4 FSG eine Geldstrafe in der Höhe v... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 29.10.2004

RS UVS Kärnten 2004/09/24 KUVS-1528/5/2004

Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, dass er am 14.5.2004 ein Kraftfahrzeug gelenkt hat, obwohl er nicht im Besitz einer von der Behörde erteilten Lenkberechtigung gewesen sei, weil ihm diese mit Bescheid entzogen und die diesbezügliche Briefsendung mit Beginn der Abholfrist am 10.5.2004 beim Postamt  hinterlegt wurde, brachte das Beweisverfahren vor der Berufungsinstanz jedoch hervor, dass der Beschuldigte wegen Abwesenheit von der Abgabestelle vom Zustellvorgang keine Kenn... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.09.2004

RS UVS Kärnten 2004/09/08 KUVS-395-396/6/2004

Rechtssatz: Werden dem Berufungswerber Verwaltungsübertretungen nach dem Kraftfahrgesetz sowie dem Führerscheingesetz zur Last gelegt, kann aber im Berufungsverfahren nicht mit der strafrechtlich gebotenen Sicherheit festgestellt werden, ob der Beschuldigte zur vermeintlichen Tatzeit ein Motorrad gelenkt hat, da eine Anhaltung des Motorradfahrers nicht erfolgte sowie auch die Zeugen die Identität des Motorradlenkers nicht mit völliger Sicherheit bestätigen konnten und ist daher die Beschul... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.09.2004

RS UVS Kärnten 2004/08/30 KUVS-1165-1166/4/2004

Rechtssatz: Eine im Privatbesitz befindliche Straße ist auch dann eine öffentliche Straße, wenn nicht durch entsprechende Abschrankung erkennbar ist, dass das Gegenteil zutrifft. Ist die vom Beschuldigten mit einem Sattelkraftanhänger samt Anhänger - ohne gültige Lenkberechtigung  für die Klasse oder Unterklasse und ohne Verkehrszulassung - befahrene Straße, welche einen Holzladeplatz mit dem Firmenareal einer Holzfirma verbindet, von der Bundesstrasse aus für jedermann befahrbar, wobei au... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.08.2004

RS UVS Kärnten 2004/04/21 KUVS-K1-300/4/2004

Rechtssatz: Ist die Befristung hinsichtlich der Gültigkeit einer Lenkberechtigung bereits am 19.06.1991 abgelaufen, so kann sich ein Antrag auf Verlängerung bzw Aufhebung der zeitlichen Befristung nicht auf das vorliegende Verfahren auswirken, da die verwaltungsstrafrechtlichen Konsequenzen des Lenkens eines Kraftfahrzeuges ohne gültige Lenkberechtigung mit Ablauf der Befristung eintreten. Schlagworte Lenkberechtigung, Erlöschen der Lenkberechtigung, Befristung, Ablauf einer Befristun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.04.2004

TE UVS Tirol 2004/02/26 2004/23/036-1

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen wie folgt:   ?Tatzeit: 30.06.2002 um 12.09 Uhr Tatort: Ramsau i.Z., auf der B169 Zillertalstraße, Höhe Strkm. 24,8 in Fahrtrichtung Norden Fahrzeug: Kombinationskraftwagen, SZ-XY   Sie waren nicht im Besitze einer von der Behörde erteilten Lenkberechtigung der betreffenden Klasse oder Unterklasse, da ihnen diese mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 12.12.2001, Zahl FSE-7994/01, bis zur Vorlage e... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 26.02.2004

RS UVS Kärnten 2004/02/25 KUVS-301/2/2004

Rechtssatz: Gem § 51a Abs 1 VStG ist die kostenlose Beigabe eines Verfahrenshilfeverteidigers nicht im Interesse der Verwaltungsrechtspflege, wenn lediglich die Frage zu klären ist, ob der Beschuldigte berechtigt war in Österreich zum Tatzeitpunkt ein Kraftfahrzeug zu lenken. Schlagworte Verfahrenshilfe, Interesse an zweckentsprechender Verteidigung, Interesse der Verwaltungsrechtspflege, Verfahrenshilfeverteidiger mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.02.2004

RS UVS Kärnten 2004/01/22 KUVS-1234-1237/4/2003

Rechtssatz: Der objektive Unrechtsgehalt der Verwaltungsübertretungen nach dem Kraftfahrgesetz ist nicht unerheblich, da durch die Benützung eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehr, welches nicht zum Verkehr zugelassen ist, auf dem keine Nummerntafeln angebracht sind und für welches keine Haftpflichtversicherung besteht, im Schadensfall erhebliche Nachteile für andere Verkehrsteilnehmer entstehen können. Der objektive Unrechtsgehalt einer Verwaltungsübertretung nach § 1 Abs 3 Führers... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.01.2004

RS UVS Kärnten 2003/10/28 KUVS-859/5/2003

Rechtssatz: Hat der Beschuldigte, ein slowenischer Staatsangehöriger, im Meldezettel  die inländische Adresse als ordentlichen Hauptwohnsitz angegeben, so ist zwar aufgrund einer polizeilichen Meldung alleine nicht der Schluss zulässig, dass die Meldeadresse tatsächlich den Hauptwohnsitz der sie betreffenden Person bildet, doch kommt dem in der Urkunde erklärten Willen der gemeldeten Person im gegebenen Zusammenhang hohe Indizwirkung zu. Verfolgungsverjährung tritt nicht ein, wenn dem Besc... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.10.2003

RS UVS Kärnten 2003/07/11 KUVS-1093/6/2003

Rechtssatz: Wer ein Kraftfahrzeug ohne einer von einer Behörde erteilten gültigen Lenkerberechtigung lenkt, macht sich nach der o.a. Bestimmung strafbar. Im konkreten Fall wurde der Beschuldigte nach Ablauf der Befristung seiner Lenkerberechtigung beim Lenken eines Kraftfahrzeuges betreten und ist er dahingehend verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Schlagworte Lenkberechtigung, befristete Lenkberechtigung, gültige Lenkberechtigung, Fristablauf, Führerschein, befristeter Führersch... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.07.2003

RS UVS Kärnten 2003/06/18 KUVS-976/4/2003

Rechtssatz: Hat der Beschuldigte den Umtausch einer ausländischen Lenkberechtigung auf eine österreichische Lenkberechtigung vorgenommen (vorliegend einen italienischen Führerschein in einen österreichischen Führerschein) und wurde in der Folge der Führerschein für vier Monate unter der Auflage des Psychotestes und der Nachschulung zur Wiedererlangung des Führerscheines entzogen, so war er zur Tatzeit mangels Besitzes eines inländischen Führerscheines nicht im Besitze einer gültigen Lenkbe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.06.2003

TE UVS Tirol 2003/03/11 2002/18/154-2

Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Sie haben 1) am 22.4.2002 um 21.19 Uhr in Innsbruck, WZ-Polizeidirektion, trotz Aufforderung durch ein ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan den Alkotest verweigert, obwohl vermutet werden konnte, dass Sie beim Lenken des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen I-xx am 22.4.2002 um 20.55 Uhr in Innsbruck, Conradstraße gegenüber Nr. 2, durch Alkohol beeinträchtigt waren 2) oh... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 11.03.2003

TE UVS Niederösterreich 2003/02/17 Senat-GF-01-2071

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber spruchgemäß wie folgt bestraft:   ?Sie haben als Zulassungsbesitzer der Zugmaschine mit dem behördlichen **-**BS dieses Kraftfahrzeug und einen damit gezogenen und nicht zum Verkehr zugelassenen Anhänger dem S***** S******** Z********* zum Lenken überlassen, obwohl dieser die dazu erforderliche von der Behörde erteilte gültige Lenkberechtigung nicht besessen hat. Herr S***** S******** Z********* hat das vorgenannte Kraftfahrze... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 17.02.2003

RS UVS Niederösterreich 2003/02/17 Senat-GF-01-2071

Rechtssatz: Eine Mindeststrafe von ? 363,-- ist nur dann zu verhängen, wenn der Lenker überhaupt keine gültige Klasse von Lenkberechtigungen besitzt. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 17.02.2003

RS UVS Oberösterreich 2002/12/30 VwSen-108703/7/Br/Ka

Rechtssatz: Eine Wartezeit von 15 Minuten ist entscheidend für die Verwertbarkeit einer Atemluftmessung; dies insbesondere im Grenzbereich eines Messergebnisses. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 30.12.2002

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