Entscheidungen zu § 27 ErbStG

Verwaltungsgerichtshof

39 Dokumente

Entscheidungen 31-39 von 39

RS Vwgh 1990/11/13 AW 90/16/0027

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/09/10 AW 90/17/0022 1 Stammrechtssatz Stattgebung - Auftrag zur Vorlage von Kalkulationsgrundlagen - Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes berechtigt der Umstand, daß öffentliche Interessen am Vollzug einer behördlichen Maßnahme bestehen, nicht ohne weiteres schon zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.1990

RS Vwgh 1990/11/13 AW 90/16/0027

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/08/03 AW 90/16/0018 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Erbschaftssteuer - Mutmaßungen über den voraussichtlichen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bleiben bei der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung außer Betracht (Hinweis E 15.9.1952, 957/52). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.1990

RS Vwgh 1990/11/13 AW 90/16/0027

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Schenkungssteuer - Von zwingenden öff Interessen iSd § 30 Abs 2 VwGG kann in Abgabensachen nur dann gesprochen werden, wenn durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Einbringung der Abgaben selbst gefährdet oder erschwert erscheint; der Umstand, daß die Einbringung der Abgabenschuldigkeit a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.1990

RS Vwgh 1990/11/13 AW 90/16/0027

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/05 AW 89/16/0039 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Grunderwerbsteuer - Von zwingenden öffentlichen Interessen iS des § 30 Abs 2 VwGG kann (nur) gesprochen werden, wenn die konkrete interessenlage öffentliche Rücksichten berührt, die einen umgehenden Vollzug des angefochtenen Besch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.1990

RS Vwgh 1990/8/3 AW 90/16/0018

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Erbschaftssteuer - Mutmaßungen über den voraussichtlichen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bleiben bei der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung außer Betracht (Hinweis E 15.9.1952, 957/52). Schlagworte Entscheidung über den Anspruch European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.08.1990

RS Vwgh 1987/10/15 86/16/0057

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §309;ABGB §312;ABGB §431;ABGB §943;ErbStG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0006 E 3. September 1987 VwSlg 6239 F/1987 RS 2 Stammrechtssatz Bei Liegenschaften stellt die Übergabe einer einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde noch nicht die Ausführung der Schenkung dar. Ebensowenig stellt die Unterfertigung eines... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.10.1987

RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0006

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §309;ABGB §312;ABGB §431;ABGB §943;ErbStG;
Rechtssatz: Bei Liegenschaften stellt die Übergabe einer einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde noch nicht die Ausführung der Schenkung dar. Ebensowenig stellt die Unterfertigung eines Kaufvertrages eine Besitzübertragung dar. Notwendig ist gleichfalls die Übergabe der Sache... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.1987

RS Vwgh 1968/1/18 1088/67

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §200 Abs3;ErbStG §27; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1968

RS Vwgh 1963/11/11 1053/63

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §83;ErbStG; BAO § 83 heute BAO § 83 gültig ab 01.01.9000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 83 gültig von 01.01.2026 bis 01.01.9000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1963

Entscheidungen 31-39 von 39

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