RS Vwgh 1990/11/13 AW 90/16/0027

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Veröffentlicht am 13.11.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Schenkungssteuer - Von zwingenden öff Interessen iSd § 30 Abs 2 VwGG kann in Abgabensachen nur dann gesprochen werden, wenn durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Einbringung der Abgaben selbst gefährdet oder erschwert erscheint; der Umstand, daß die Einbringung der Abgabenschuldigkeit an sich gefährdet ist, genügt nicht.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990160027.A04

Im RIS seit

13.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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