RS Vwgh 1990/8/3 AW 90/16/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.08.1990
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Erbschaftssteuer - Mutmaßungen über den voraussichtlichen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bleiben bei der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung außer Betracht (Hinweis E 15.9.1952, 957/52).

Schlagworte

Entscheidung über den Anspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990160018.A01

Im RIS seit

03.08.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten