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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §83;Beachte
y13670;Rechtssatz
Parteienverkehr haben namens des Vollmachtgebers einzuschreiten. Werden sie im eigenen Namen in der Angelegenheit ihres Auftraggebers tätig, müßten sie zurückgewiesen werden.
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E 11.11.1963, 1053/63 #2;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963001053.X02Im RIS seit
18.04.2001