RS Vwgh 1990/11/13 AW 90/16/0027

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Veröffentlicht am 13.11.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/03/05 AW 89/16/0039 1

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Grunderwerbsteuer - Von zwingenden öffentlichen Interessen iS des § 30 Abs 2 VwGG kann (nur) gesprochen werden, wenn die konkrete interessenlage öffentliche Rücksichten berührt, die einen umgehenden Vollzug des angefochtenen Bescheides gebieten. Dies trifft in Abgabensachen dann zu, wenn durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Einbringung der Abgaben selbst gefährdet oder erschwert erscheint (Hinweis B 30.9.1987, AW 87/17/0059).

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990160027.A02

Im RIS seit

13.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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