1 Unbestritten ist, dass der Bruder der Revisionswerberin am 10. März 2006 verstarb und die Verlassenschaft nach dem Bruder der Revisionswerberin als Erbin eingeantwortet wurde. 2 Mit Bescheid vom 5. Dezember 2012 setzte das damalige Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich, im Folgenden: Finanzamt) die Erbschaftssteuer mit € 144.559,50 fest. 3 In ihrer Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) vom 17. Jänner 2013 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z1ErbStG §12 Abs1 Z1ErbStG §2 Abs1 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2014/16/0031 E 9. September 2015 RS 6 (hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Das Entstehen der Steuerschuld ist eine Rechtsfolge und setzt voraus, dass der diese Rechtsfolge auslösende Tatbestand des Erwerbs durch Erbanfall erfüllt ist. Erst wenn der Tatbestand des Erwerbs erfüllt ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z1ErbStG §12 Abs1 Z1ErbStG §2 Abs1 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2014/16/0031 E 9. September 2015 RS 5 (hier nur erster und letzter Satz) Stammrechtssatz Für das materielle Erbschaftssteuerrecht bedarf es, um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, neben dem gültigen Erbrechtstitel bloß der Erbantrittserklärung, ... mehr lesen...
Die Revisionswerberin und ihr Ehemann waren u.a. je zur Hälfte Eigentümer von Mindestanteilen an einer Liegenschaft verbunden mit Wohnungseigentum. Am 19. Juli 2008 verstarb der Ehemann der Revisionswerberin. In der in den vorgelegten Verwaltungsakten enthaltenen Ablichtung der Niederschrift über die vom öffentlichen Notar Dr. S. als Gerichtskommissär am 19. August 2008 mit der Revisionswerberin und mit Mag. K., dem Sohn des Verstorbenen, errichtete Todesfallaufnahme scheint der hands... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ro 2014/16/0030 E 9. September 2015
Rechtssatz: Für das materielle Erbschaftssteuerrecht bedarf es, um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, neben dem gültigen Erbrechtstitel bloß der Erbantrittserklärung, mit deren Abgab... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §2 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ro 2014/16/0030 E 9. September 2015
Rechtssatz: Das Entstehen der Steuerschuld ist eine Rechtsfolge und setzt voraus, dass der diese Rechtsfolge auslösende Tatbestand des Erwerbs durch Erbanfall erfüllt ist. Erst wenn der Tatbestand des Erwerbs erfüllt ist, tritt die (... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Erbin nach ihrem am 14. Februar 2006 verstorbenen Ehemann. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 17. Juli 2006 wurde der Beschwerdeführerin die Verlassenschaft zur Gänze eingeantwortet. Der Verlassenschaftsabhandlung wurde das eidesstättige Vermögensbekenntnis vom 10. Juli 2006 zugrunde gelegt, woraus sich ein reiner Nachlass von 244.058,16 EUR (Aktiva 254.390,63 EUR und Passiva von 10.332,17 EUR) ergab und welches unter den Aktiva zwei Wertpapierdepo... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Erbin nach ihrem am 14. Februar 2006 verstorbenen Ehemann. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 17. Juli 2006 wurde der Beschwerdeführerin die Verlassenschaft zur Gänze eingeantwortet. Der Verlassenschaftsabhandlung wurde das eidesstättige Vermögensbekenntnis vom 10. Juli 2006 zugrunde gelegt, woraus sich ein reiner Nachlass von 244.058,16 EUR (Aktiva 254.390,63 EUR und Passiva von 10.332,17 EUR) ergab und welches unter den Aktiva zwei Wertpapierdepo... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z17;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Übersteigt das im Nachlass enthaltene endbesteuerte Vermögen den Wert dessen, was dem Erben (gemeinsam mit anderen Empfängern derartigen Vermögens) verbleibt, dann steht es der Steuerbefreiung nicht entgegen, wenn der Erbschaftssteuerpflichtige zwar nicht selbst endbesteuertes Vermögen erwirbt, sein Erwerb ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z17;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Übersteigt das im Nachlass enthaltene endbesteuerte Vermögen den Wert dessen, was dem Erben (gemeinsam mit anderen Empfängern derartigen Vermögens) verbleibt, dann steht es der Steuerbefreiung nicht entgegen, wenn der Erbschaftssteuerpflichtige zwar nicht selbst endbesteuertes Vermögen erwirbt, sein Erwerb ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist die Tochter des am 30. August 2006 verstorbenen R.C. Am 11. Dezember 2006 nahm die Notarsubstitutin des Gerichtskommissärs in der Verlassenschaftssache nach dem zuletzt in L wohnhaft gewesenen R.C. ein Protokoll auf, in welchem angeführt ist, dass über Ladung der Vertreter der Beschwerdeführerin und G.F. als Vertreter des J.C., des erblasserischen Bruders des R.C., erschienen waren und bestätigten, dass die Beschwerdeführerin das einzige Kind des geschiedene... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel bloß der Erbserklärung, mit deren Abgabe der Erwerb durch Erbanfall erbschaftssteuerrechtlich vollzogen ist (vgl. aus der ständigen hg. Rechtsprechung etwa neben dem hg. Erkenntnis vom 30. A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, sein Vater A T-W und dessen Tochter S Z errichteten mit Notariatsakt vom 17. August 2001 eine Stiftungsurkunde, mit welcher sie eine Privatstiftung (im Folgenden kurz: Stiftung) gründeten. Mit Notariatsakt ebenfalls vom 17. August 2001 errichteten die drei Stifter eine Stiftungszusatzurkunde, deren § 2 Abs. 2 das von den Stiftern zuzustiftende Liegenschaftsvermögen wie folgt beschreibt: Der Beschwerdeführer, sein Vater A T-W und dessen Tochter S Z errichteten mi... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Verzichtet der Pflichtteilsgläubiger vor der Geltendmachung auf den Anspruch, kommt es zu keiner Steuerpflicht (vgl. Dorazil/Taucher, ErbStG8, § 2 Anm. 4.15a). Gleiches gilt, wenn der Pflichtteilsgläubiger (Noterbe) im selben Pflichtteilsübereinkommen mit dem Geltendmachen des Anspruchs darauf gleichzeitig wieder verzichtet. Verzichtet der Pfli... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 28. Dezember 1994 gründete die Beschwerdeführerin mit CL die V GmbH. Beide Gesellschafter hatten deren Geschäftsführung inne. Nach dem Ableben von CL am 20. Juli 2006 gelangten durch nachstehend angeführte Versicherungsunternehmen folgende Beträge zur Auszahlung an die Beschwerdeführerin: Versicherungsunternehmen Abschluss Auszahlungsbetrag 1 G Lebensversicherung AG April 2004 EUR 32.050,94 2 A Lebensversicherung AG 29. Juni 2000 EUR 145.345... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Unter den Tatbestand des § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG kann auch der Erwerb eines Vermögensvorteils fallen, dessen Grundlage nicht ein Vertrag, sondern zwei oder mehrere (einander ergänzende) Verträge bilden (vgl. die bei Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Bd. III, Rz 49 zu § 2 ErbStG genannte hg. Rechtsprechung). Unter den Tatbestand des Paragraph ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z3;
Rechtssatz: § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG umschreibt den Begriff "Erwerb von Todes wegen" (des § 1 Abs. 1 Z. 1 leg. cit.) und nimmt über die in § 2 Abs. 1 Z. 1 genannten bürgerlich-rechtlichen Fälle eines Erwerbes von Todes wegen hinaus wesentliche Erweiterungen vor, so insbesondere durch die Einbeziehung des Erwerbes von Vermögensvorteilen auf Grund von Verträge... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/16/0055 E 26. September 2006 RS 3 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Annahme eines Erwerbes von Todes wegen durch einen Vertrag zu Gunsten Dritter ist die Erlangung eines Vermögensvorteils; wie bei Zuwendungen unter Lebenden ist daher Voraussetzung eine objektive Bereicherung. Mit Rücksicht darauf, dass es sich bei ... mehr lesen...
Der im Jahr 1922 geborene Ehemann der Beschwerdeführerin schloss eine Lebensversicherung gegen Einmalerlag ab, nach welcher er ab 1990 und im Falle, dass er vor seiner im Jahr 1929 geborenen Ehefrau sterben werde, diese dann eine lebenslängliche monatliche Rentenleistung erhalten werde. Am 1. Juli 2004 verfasste der Ehemann der Beschwerdeführerin ein Testament, in welchem er seine drei Söhne als Erben einsetzte und seiner Ehefrau, der Beschwerdeführerin, den Hälfteanteil einer Liegens... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Versicherungsverträge (Kapitalversicherungen) auf Ableben fallen unter § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 29. Jänner 1996, Zl. 94/16/0064, uva). Versicherungsverträge (Kapitalversicherungen) auf Ableben fallen unter Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3, ErbStG vergleiche z.B. das hg. Erkenntnis vom 29. Jänner 1996, Zl. 94/16/... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Der mangelnde anständige Unterhalt wird dann nicht durch Vereinbarung eines Rentenrechtes für die überlebende Ehegattin vorgesorgt, wenn die überlebende Ehegattin selbst Alleinerbin eines nicht unbeträchtlichen Vermögens ist und über ein entsprechendes eigenes Einkommen verfügt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 30. August 1995, Zl. 94/16/0034, VwSlg... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Bei einem Erwerb im Sinn des § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG ist zu prüfen, ob - unbeschadet einer allfällig tatsächlich eingetretenen Bereicherung - der Bereicherungswille des Erblassers vorgelegen ist. Wollte der Erblasser seiner moralischen Verpflichtung Genüge leisten, den standesgemäßen Unterhalt seiner Ehegattin nach seinem Tode sicherzustellen, un... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §796; ABGB §94;ErbStG §2 Abs1 Z3; ABGB § 796 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 94 heute ABGB § 94 gültig ab 01.02.2013 zuletzt g... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist Folgendes zu entnehmen: Der Beschwerdeführer, seine Mutter und seine Schwester gaben im Verlassenschaftsverfahren nach dem am 31. Juli 2007 verstorbenen Vater des Beschwerdeführers bedingte Erbantrittserklärungen ab. Im Erbteilungsübereinkommen vom 3. April 2008 wurde die Übernahme der Liegenschaften, aller weiteren im Inventar angeführten Vermögenswerte und sämtlicher Passiva durch die erblasserische Witwe vereinbart. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §799; ABGB §819;ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z1; ABGB § 799 heute ABGB § 799 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 799 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2016 zu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erhielt von P. im Oktober 2000 eine Überbringerpolizze der Postversicherung. Nach Ableben von P. wurde der Beschwerdeführerin die Versicherungssumme von EUR 11.832,44 am 10. März 2002 ausbezahlt. Mit Erbschaftssteuerbescheid vom 19. August 2004 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien für diesen Erwerb von Todes wegen ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von EUR 11.722,-- (Versicherungssumme abzüglich Freibetrag) die Erbschafts... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Annahme eines Erwerbes von Todes wegen durch einen Vertrag zu Gunsten Dritter ist die Erlangung eines Vermögensvorteils; wie bei Zuwendungen unter Lebenden ist daher Voraussetzung eine objektive Bereicherung. Mit Rücksicht darauf, dass es sich bei einer Zuwendung im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG um einen Erwerb von Todes wegen... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z3;ErbStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Die bloße Übergabe einer Versicherungspolizze, die auf den Inhaber lautet, ohne Unwiderruflichkeitserklärung stellt keine Schenkung dar; da eine solche Polizze kein Inhaberpapier ist, kann auch durch Übergabe keine Übertragung stattfinden, nur eine gleichzeitig mit der Übergabe abgegebene Unwiderruflichkeitserklärung kann diese Übertra... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erhielt von P. im Oktober 2000 eine Überbringerpolizze der Postversicherung. Nach Ableben von P. wurde der Beschwerdeführerin die Versicherungssumme von EUR 11.832,44 am 10. März 2002 ausbezahlt. Mit Erbschaftssteuerbescheid vom 19. August 2004 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien für diesen Erwerb von Todes wegen ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von EUR 11.722,-- (Versicherungssumme abzüglich Freibetrag) die Erbschafts... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erhielt von P. im Oktober 2000 eine Überbringerpolizze der Postversicherung. Nach Ableben von P. wurde der Beschwerdeführerin die Versicherungssumme von EUR 11.832,44 am 10. März 2002 ausbezahlt. Mit Erbschaftssteuerbescheid vom 19. August 2004 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien für diesen Erwerb von Todes wegen ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von EUR 11.722,-- (Versicherungssumme abzüglich Freibetrag) die Erbschafts... mehr lesen...