Mit Kaufvertrag vom 6. August 2001 erwarb der Beschwerdeführer die Liegenschaft EZ. 341 Grundbuch Ellmau. In Punkt XI der Vertragsurkunde räumte der Beschwerdeführer Irmgard P an der kaufgegenständlichen Liegenschaft mit dem darauf errichteten Wohnhaus einschließlich Garten das Fruchtgenussrecht ein. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass der Beschwerdeführer trotz dieser Rechtseinräumung berechtigt bleibe, die Liegenschaft zu betreten und zu bewohnen. Nach Punkt XIV der Vertragsurkunde tr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §472;ABGB §938;ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/16/0236 E 26. Juni 1997 RS 1 Stammrechtssatz Gegenstand einer Schenkung bzw freigebigen Zuwendung kann auch eine Dienstbarkeit sein (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, 04ter Teil, Erbschaftssteuer und Sc... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 22. Oktober 1993 verkaufte die Verlassenschaft nach H., vertreten durch den einzigen erbserklärten Erben, den Beschwerdeführer, einen Anteil an dem dem Erblasser allein gehörigen Grundstück EZ 140, Grundbuch Kitzbühel, beinhaltend das Grundstück Nr. 206 mit dem darauf befindlichen Haus Bichlstraße 22. In Punkt VIII des Kaufvertrages wird das Nutzwertfeststellungsgutachten des Ing. O. vom 17. Mai 1993 von den Vertragspartnern anerkannt und dem Vertrag zu Grunde gele... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Neben der Unentgeltlichkeit ist wesentliches Merkmal für § 3 Abs. 1 Z 1 und 2 ErbStG, dass ein Vermögenswert übertragen wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999160431.X02 Im RIS seit 30.04.2003 mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §3;WEG 1975 §3 Abs1;WEG 1975 §3 Abs2;WEG 1975 §4 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, inwieweit durch den hier der Besteuerung unterworfenen Wohnungseigentumsvertrag eine Vermögensübertragung erfolgt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999160431.X03 Im... mehr lesen...
Mit einem Notariatsakt vom 5. August 2000 übergab Leopoldine Z. ihrem Enkel Ing. Alexander R, dem Erstbeschwerdeführer, und dessen Ehefrau, der Zweitbeschwerdeführerin, eine Liegenschaft. Die diesbezüglichen Vereinbarungen unter Punkt II. 1 - 2 der Vertragsurkunde lauten: "Erstens: Frau Leopoldine Z ist bücherliche Alleineigentümerin der grundbücherlich mehrfach belasteten Liegenschaft Einlagezahl 304 Grundbuch 24355 O, zu welcher unter anderem auch die Grundstücke .163 Bauf... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0431
Rechtssatz: Der Schenkungssteuer unterliegt keineswegs eine Urkunde an sich, sondern vielmehr die tatsächliche Zuwendung, mag sie beurkundet sein oder nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Am 24. Februar und 14. Mai 1992 langten beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (im folgenden kurz: Finanzamt) Mitteilungen der Austria Collegialität Österreichische VersicherungsAG (vom 20. Februar 1992) und der Donau Allgemeine VersicherungsAG (vom 12. Mai 1992) ein, wonach auf Grund zweier Lebensversicherungsverträge auf Ableben zufolge des Todes des Versicherungsnehmers N (am 9. Jänner 1992) Versicherungsleistungen von S 199.086,-- bzw. S 258.858,-- an die Besc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §531;ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z2;ErbStG §2 Abs1 Z3;
Rechtssatz: § 2 ErbStG umschreibt den Begriff "Erwerb von Todes wegen" (des § 1 Abs 1 Z 1 legcit) und nimmt über die in § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG genannten bürgerlich-rechtlichen Fälle eines Erwerbes von Todes wegen hinaus wesentliche Erweiterungen vor, so... mehr lesen...
Am 5. Februar 1997 verstarb Hugo K. sen, der Vater des Beschwerdeführers, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung. Zu (gesetzlichen) Erben waren die erblasserische Witwe Bennita K. zu einem Drittel und die gemeinsamen Kinder Gerhild U., Benita H. und der Beschwerdeführer zu insgesamt zwei Dritteln berufen. Mit Protokoll vom 7. März 1997 entschlugen sich die erblasserische Witwe unter Vorbehalt des Pflichtteilsanspruches in Höhe eines Sechstels des Reinnachlasses sowie di... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0403 E 16. Dezember 1999 RS 1 Stammrechtssatz Für die Bereicherung im Vermögen des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden nach § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG ist es in subjektiver Hinsicht erforderlich, dass der Zuwendende den einseitigen Willen hat, den Bedachten auf seine Kosten zu bereichern, das heißt diesem unent... mehr lesen...
Die vier Beschwerdeführer sind je zu einem Viertel testamentarische Erben ihres am 16. Dezember 1993 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörte ein 30 % Kommanditanteil des Erblassers an der Mayr & Co Bauwarenvertriebsgesellschaft. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (im Folgenden kurz: Finanzamt) legte der Festsetzung der Erbschaftssteuer unter anderem einen Wert des Betriebsvermögens in Höhe von S 6,338.233,-- zu Grunde. In den dagegen erhobenen Berufungen ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §12;BewG 1955 §57 Abs1;ErbStG §1 Abs1;ErbStG §19 Abs1;HGB §120;HGB §167; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/16/0441 99/16/0443 99/16/0442
Rechtssatz: Der VwGH vertritt in stRsp zur Bewertung eines Anteils an einer Personengesellschaft im Zusammenhang mit Vorgängen, die de... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. Mai 1997 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Innsbruck dem Beschwerdeführer für die von ihm an B gegebenen Geldzuwendungen von insgesamt S 529.737,-- die Schenkungssteuer in der Höhe von S 105.646,-- vor. In der Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, es habe keine Schenkung stattgefunden, jede "andere Zuwendungsart" sei für die Abgabenbehörde "irrelevant". Er sehe nicht ein, dass der "Schenker" auch noch Schenkungssteuer zahlen sollte, e... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Für die Bereicherung im Vermögen des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden nach § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG ist es in subjektiver Hinsicht erforderlich, dass der Zuwendende den einseitigen Willen hat, den Bedachten auf seine Kosten zu bereichern, das heißt diesem unentgeltlich etwas zuzuwenden. Beim Zuwendenden muss somit der Wille zu berei... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Tatbestand der freigebigen Zuwendung ist gekennzeichnet durch die Unentgeltlichkeit der Zuwendung. Unentgeltlich bedeutet Unabhängigkeit der Zuwendung von einer Gegenleistung. Die Zuwendung darf - im Verhältnis zwischen dem Zuwendenden und dem Zuwendungsempfänger - weder in einem rechtlichen Zusammenhang mit einer Gegenleistung ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. September 1992 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg dem Beschwerdeführer auf Grund des Erwerbes von Todes wegen nach dem am 26. Mai 1991 bei einem Flugunfall verstorbenen Bruder (Erblasser) ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 2,333.670,-- die Erbschaftssteuer gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig mit S 536.081,-- vor. Die Bemessungsgrundlage errechnete sich aus einem anteiligen Reinnachlaß laut Verlassenschaftsakt in der Höhe von S... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. September 1992 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg dem Beschwerdeführer auf Grund des Erwerbes von Todes wegen nach dem am 26. Mai 1991 bei einem Flugunfall verstorbenen Bruder (Erblasser) ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 2,333.670,-- die Erbschaftssteuer gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig mit S 536.081,-- vor. Die Bemessungsgrundlage errechnete sich aus einem anteiligen Reinnachlaß laut Verlassenschaftsakt in der Höhe von S... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §531;ABGB §938;ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei einer Schenkung iSd bürgerlichen Rechts entscheidet allein der Parteiwille, was geschenkt wird (Hinweis E 24.5.1991, 89/16/0068; E 21.10.1982, 81/15/0059 - 0061). Dies kann auch eine erst anzuschaff... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §531;ABGB §938;ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei einer Schenkung iSd bürgerlichen Rechts entscheidet allein der Parteiwille, was geschenkt wird (Hinweis E 24.5.1991, 89/16/0068; E 21.10.1982, 81/15/0059 - 0061). Dies kann auch eine erst anzuschaff... mehr lesen...
Mit einer undatierten Vereinbarung, deren Unterschriften bezüglich ihrer Echtheit am 16. Dezember 1993 von der Fürstlich Liechtensteinischen Landgerichtskanzlei Vaduz beglaubigt wurden, räumten die beiden Söhne der Beschwerdeführerin dieser hinsichtlich des gesamten auf der Liegenschaft EZ nn1, GB A, Grundstück nn2/53 befindlichen Wohnhauses das lebenslange und unentgeltliche Wohnrecht (Fruchtgenußrecht) samt Gartenbenützung ein, wobei die grundbücherliche Sicherstellung vorgesehen wu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §472;ABGB §938;ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0237
Rechtssatz: Gegenstand einer Schenkung bzw freigebigen Zuwendung kann auch eine Dienstbarkeit sein (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band ... mehr lesen...
Am 10. Feber 1987 errichteten G C als Übergeber und Geschenknehmer und seine Ehegattin M C als Übernehmerin und Geschenknehmerin einen Vertrag, mit dem u.a. die Liegenschaft EZ 50 KG S, übertragen wurde. Punkt VI. dieses Vertrages lautete: "Zusätzlich vereinbaren die Vertragsteile, daß die Übernehmerin die Verpflichtung übernimmt, die Liegenschaft EZ 50 KG S, samt Gründen nach ihrem Ableben an den Neffen und die Nichten des Geschenkgebers, und zwar an Dr. R C, Mag. F, Dr. I un... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0252
96/16/0253
96/16/0254
Rechtssatz: § 3 Abs 1 Z 1 bis § 3 Abs1 Z 6 ErbStG listet jene Zuwendungen auf, die nach dem Willen des Gesetzes als Schenkung (unter Lebenden) gelten und die damit unter den Steuergegenstand des § 1 Abs 1 Z 2 ErbStG fa... mehr lesen...
Nach Punkt I einer als "Schenkungsvertrag" bezeichneten Urkunde vom 25. Februar 1991 "schenkt und übergibt" F.L. sen., seinerzeit Schwiegervater der Beschwerdeführerin, an diese 6.719 Stück Aktien der S. Vermögens- und Anlageberatungs AG. Die Urkunde war von Geschenkgeber und Geschenknehmerin eigenhändig unterfertigt. Auf eine entsprechende Aufforderung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien brachte die Beschwerdeführerin am 15. Juli 1991 (mittels eines amtlichen ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §863;ABGB §938;BAO §115 Abs1;ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung eines der Schenkungssteuer unterliegenden Erwerbsvorganges ist keineswegs allein vom Urkundeninhalt auszugehen; vielmehr ist von der Abgabenbehörde der tatsächliche Inhalt des Erwerbsvorgan... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 11. August/26. August 1993 schenkte der in B, Deutschland, wohnhafte Franz G. seinem Sohn Dr. Andreas G., dem Beschwerdeführer, die Liegenschaft EZ 724, Grundbuch K. Punkt V. der Vertragsurkunde lautet auszugsweise: "V. Die Besitzübergabe an den schenkungsgegenständlichen Liegenschaften erfolgte an Dr. Andreas G. (Einlagezahl 724) am 1.7.1990 ..., somit vor Unterfertigung dieses Vertrages durch Besichtigung der Liegenschaften... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §18;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die mangelnde Überprüfung, aus welchem allfälligen Titel ein Beschenkter die geschenkte Sache bereits vor dem Zeitpunkt der durch übereinstimmende Willenserklärung zustandegekommenen Schenkung innegehabt hat, macht den Schenkungssteuerbes... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind testamentarische Erben nach der am 18. Februar 1985 verstorbenen Erna P. In den ausgesetzten Legaten verfügte die Erblasserin jeweils, daß die auf den jeweiligen Legatar entfallende Erbschaftssteuer aus ihrem Nachlaßvermögen zu entrichten sei. Die Höhe dieser Erbschaftssteuer wird von beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens mit S 17,563.045,-- angegeben. Strittig ist zwischen den Parteien allein die Frage, ob die auf die Legate entfallende... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §13 Abs1;ErbStG §2 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0162
Rechtssatz: Die Erbschaftssteuer ist KEINE Nachlaßsteuer, die den gesamten Nachlaß erfaßt, sondern eine Steuer, die für den einzelnen Erwerber von Todes wegen festgesetzt wird (Hinweis E 9.6.1964, 1833/62, VwSlg 3002 F/19... mehr lesen...