Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Mutter der Beschwerdeführerin war Maria Z., eine vollbürtige Schwester des Johann A. (in der Folge: Erblasser), gewesen. Er hatte aus der ersten Ehe seines Vaters einen halbbürtigen Bruder, der zwei Kinder hatte, und zwar Josef und Maria A. In seinem eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament vom 2. August 1974 hatte der Erblasser seine Ehegattin und seine (vollbürtige?)... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §533;ABGB §736;ABGB §738;ABGB §741;ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 52;
Rechtssatz: Der letztwillig verfügte Ausschluß nicht pflichtteilsberechtigter gesetzlicher Erben vom Erbrecht ist nicht an die Voraussetzungen der §§ 768 bis 773 ABGB gebunden (Hinweis Welser in Rummel 1... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/03 Außerstreitverfahren32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §533;ABGB §760;AußStrG §130;ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 52;
Rechtssatz: Das Heimfallsrecht ist kein gesetzliches Erbrecht. Vielmehr wird im Sinn des § 130 AußStrG der vom Gericht als erblos erklärte Nachlaß dem Fiskus (auf Antrag) übergeben. We... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §20 Abs1;ErbStG §20 Abs8;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH kann ein einheitlicher Schenkungsvorgang nicht zum Zweck der Schenkungssteuerbemessung aufgespalten werden (im vorliegenden Fall erfolgte die Schenkung eines Grundstückes mit einer Auflage und die Schenkung eines Geldbetrages). Daran vermag auch der Umstand nicht... mehr lesen...