Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Roman H***** und Tanja B***** jeweils des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (A I.), der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 StGB (A II.) und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (A III.), Roman H***** überdies des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (B), des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 2 StGB (C I.) und der Vergehen (... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander K***** - anklagekonform - des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (B./) und des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB (C./) sowie - abweichend von der wegen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB erhobenen Anklage - des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 3 WaffG (A./) schuldig erkannt. Danach hat Alexander K***** in Wien A./ am 11. November 2010, wenn au... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Karl K***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet. Danach hat er am 8. Juli 2010 in Steyr unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad, nämlich einer paranoiden Schizophrenie beruht, Petra Kr***** durch Versetzen mehrerer Stiche mit einem Messer mit einer Klingenlä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Milos J***** aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 6. Oktober 2009 in Götzis Dietfried T***** absichtlich schwer verletzt, indem er wuchtige Schläge mit einem etwa 50 cm langen Holzstock gegen dessen Körper, insbesondere gegen dessen
Kopf: versetzte, sowie Stiche mit einem Klappmesser mit einer Klingenlänge von etwa 12 cm g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde ua Patryk N***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (A) und des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 1 WaffG (B) schuldig erkannt. Danach hat er (A) am 31. Dezember 2008 in St. Pölten im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Daniel G***** als Mittäter dadurch, dass dieser eine Pistole gegen Gustav T***** richtete und von ihm mit den Worten „Das ist ein... mehr lesen...
Gründe: Mit (gekürzt ausgefertigtem) Urteil des Bezirksgerichts Linz vom 14. November 2006, GZ 18 U 342/06a-6, wurde Nicole R***** mehrerer Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und (zu 2 auch) zweiter Fall SMG aF schuldig erkannt. Mit (gekürzt ausgefertigtem) Urteil des Bezirksgerichts Linz vom 14. November 2006, GZ 18 U 342/06a-6, wurde Nicole R***** mehrerer Vergehen nach Paragraph 27, Absatz eins, erster und (zu 2 auch) zweiter Fall SMG aF schuldig erkannt. Danach hat sie „in Linz z... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Roman K***** des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (II) sowie des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 3 WaffG (II) schuldig erkannt. Danach hat er am 10. März 2007 in Wien Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Roman K***** des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach Paragraphen 15,, 142 Absatz e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Gabor T***** der Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Mord nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 75 StGB (I/4), der versuchten Bestimmung zum schweren Raub nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (II/1) und des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 2 WaffG (III/1), Gerhard R*****, Karl S***** und Juliana S***** je des Verbrechens der versuchten Bestimmung zum Mord nach §§ 15, 12 zweit... mehr lesen...
Gründe: Mit den angefochtenen - gegen Dieter M***** und Hannes G***** einerseits (ON 265) und Christian G***** und Anton M***** andererseits (ON 258) getrennt ergangenen - Urteilen wurden diese Angeklagten des Verbrechens nach § 28 Abs 2, Abs 3 erster Fall, Abs 4 Z 3 SMG, Hannes G***** und Anton M***** als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB sowie Dieter M***** und Hannes G***** der Vergehen nach § 50 Abs 1 Z 1 und 5 WaffG, Dieter M***** auch nach §§ 50 Abs 1 Z 4 WaffG, 36 A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem gekürzt ausgefertigten (§ 458 Abs 3 StPO) Urteil des Bezirksgerichtes Oberpullendorf vom 26. März 1998, GZ 3 U 18/98w-15, wurde Viktor W***** der Vergehen nach § 36 Abs 1 Z 4 und 5 WaffG 1986 und nach § 50 Abs 1 Z 1, 2 und 4 WaffG 1996 schuldig erkannt und hiefür unter Anwendung des § 28 StGB nach dem § 50 Abs 1 WaffG 1996 zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Mit dem gekürzt ausgefertigten (Paragraph 458, Absat... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Freispruch enthält, wurde Sahla Ben Brahim D***** der Verbrechen nach § 28 Abs 2 und Abs 3 SMG (I 1) und der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (III) sowie der Vergehen nach § 27 Abs 1 SMG (I 2), der teils versuchten, teils vollendeten Hehlerei nach §§ 164 Abs 2, 15 StGB, teilweise als Beteiligter nach § 12 (zweiter Fall) StGB (II), der Sachbeschädigung nach § 125 StG... mehr lesen...
Norm: StGB §26 Abs1WaffG 1986 §36 Abs1WaffG 1996 §50 Abs1
Rechtssatz: Waffen und Munition, die den Gegenstand einer gerichtlich strafbaren Handlung nach dem Waffengesetz (1986 oder 1996) bilden, sind nach § 26 Abs 1 StGB einzuziehen, und zwar auch dann, wenn die Tat im unbefugten bloßen Besitz besteht, weil auch in diesem Fall die Waffen oder die Munition "zur Begehung der mit Strafe bedrohten Handlung verwendet" werden. Ent... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Waidhofen an der Thaya vom 30. April 1996, GZ U 78/95-19, wurde Willibald S***** ua des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 2 WaffG 1986 schuldig erkannt. Darnach hat er dadurch, daß er bis zum 17. November 1995 eine sogenannte "Pumpgun" besaß, diese nicht bis zum 30. Juni 1995 einer befugten Person überließ oder der Behörde abgab bzw es unterließ, sich bis zum gleichen Zeitpunkt um eine Waffenbesitzkarte für eine derartige Waffe zu bewerben, ein... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1StGB §142 EStGB §143 BWaffG §36 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der durch § 36 Abs 1 Z 2 WaffG pönalisierte Besitz einer verbotenen Waffe ist vom Unrechtstatbestand des bewaffneten Raubes nicht erfaßt, weil auch die Verwendung einer legal im Besitz des Täters befindlichen Waffe die Raubqualifikation nach § 143 zweiter Fall StGB erfüllt. Solcherart ist auch infolge realkonkurrierender Begehung zweier strafbarer Handlungen der Erschwerungsgr... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1StGB §142 EStGB §143 BWaffG §36 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der durch § 36 Abs 1 Z 2 WaffG pönalisierte Besitz einer verbotenen Waffe ist vom Unrechtstatbestand des bewaffneten Raubes nicht erfaßt, weil auch die Verwendung einer legal im Besitz des Täters befindlichen Waffe die Raubqualifikation nach § 143 zweiter Fall StGB erfüllt. Solcherart ist auch infolge realkonkurrierender Begehung zweier strafbarer Handlungen der Erschwerungsgr... mehr lesen...
Norm: WaffG §11 Abs1 Z5WaffG §36 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eine leere Tränengasspraydose ist eine völlig funktionsunfähige und deshalb deliktsuntaugliche Waffe. Entscheidungstexte 12 Os 35/95 Entscheidungstext OGH 23.03.1995 12 Os 35/95 15 Os 20/96 Entscheidungstext OGH 18.04.1997 15 Os 20/96 ... mehr lesen...
Norm: WaffG §11 Abs1 Z5WaffG §36 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eine leere Tränengasspraydose ist eine völlig funktionsunfähige und deshalb deliktsuntaugliche Waffe. Entscheidungstexte 12 Os 35/95 Entscheidungstext OGH 23.03.1995 12 Os 35/95 15 Os 20/96 Entscheidungstext OGH 18.04.1997 15 Os 20/96 ... mehr lesen...
Norm: WaffG §5WaffG §36 Abs1 Z1
Rechtssatz: "Führen" (einer Faustfeuerwaffe) ist ein Rechtsbegriff, der einer - hier fehlenden - Tatsachengrundlage bedarf. Entscheidungstexte 14 Os 5/95 Entscheidungstext OGH 28.02.1995 14 Os 5/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081970 Dokumen... mehr lesen...
Norm: WaffG §16 ffWaffG §36 Abs1 Z1
Rechtssatz: Nur das Vorliegen von (besonderen) Umständen könnte den Besitz einer Faustfeuerwaffe (Pistole) ungeachtet der dem Angeklagten ausgestellten Waffenbesitzkarte zu einem im Sinn des § 36 Abs 1 Z 1 (erster Fall) WaffenG unbefugten machen. Entscheidungstexte 15 Os 5/95 Entscheidungstext OGH 28.02.1995 15 Os 5/95 ... mehr lesen...
Norm: WaffG §5WaffG §36 Abs1 Z1
Rechtssatz: "Führen" (einer Faustfeuerwaffe) ist ein Rechtsbegriff, der einer - hier fehlenden - Tatsachengrundlage bedarf. Entscheidungstexte 14 Os 5/95 Entscheidungstext OGH 28.02.1995 14 Os 5/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081970 Dokumen... mehr lesen...
Norm: WaffG §16 ffWaffG §36 Abs1 Z1
Rechtssatz: Nur das Vorliegen von (besonderen) Umständen könnte den Besitz einer Faustfeuerwaffe (Pistole) ungeachtet der dem Angeklagten ausgestellten Waffenbesitzkarte zu einem im Sinn des § 36 Abs 1 Z 1 (erster Fall) WaffenG unbefugten machen. Entscheidungstexte 15 Os 5/95 Entscheidungstext OGH 28.02.1995 15 Os 5/95 ... mehr lesen...
Norm: WaffG §12 Abs2WaffG §36 Abs1 Z3
Rechtssatz: Da gemäß § 12 Abs 2 WaffG ein Waffenverbot nicht erst mit seiner Rechtskraft wirksam wird und eine diesbezügliche Berufung keine aufschiebende Wirkung hat, kommt es für die Tatbestandsverwirklichung nach § 36 Abs 1 Z 3 WaffG nicht darauf an, ob das Verbot rechtskräftig und dies dem Täter bekannt war. Entscheidungstexte 12 Os 187/93 Ents... mehr lesen...
Norm: WaffG §12 Abs2WaffG §36 Abs1 Z3
Rechtssatz: Da gemäß § 12 Abs 2 WaffG ein Waffenverbot nicht erst mit seiner Rechtskraft wirksam wird und eine diesbezügliche Berufung keine aufschiebende Wirkung hat, kommt es für die Tatbestandsverwirklichung nach § 36 Abs 1 Z 3 WaffG nicht darauf an, ob das Verbot rechtskräftig und dies dem Täter bekannt war. Entscheidungstexte 12 Os 187/93 Ents... mehr lesen...
Norm: WaffG §36 Abs1 Z2
Rechtssatz: Auf der subjektiven Tatseite genügt zwar Fahrlässigkeit, doch muß sich diese nicht nur auf den Besitz der Waffe als solchen, sondern auch auf deren Verbotensein beziehen. Entscheidungstexte 13 Os 150/93 Entscheidungstext OGH 10.11.1993 13 Os 150/93 11 Os 13/94 Entscheidungstext OGH 01.03.19... mehr lesen...
Norm: WaffG §36 Abs1 Z2
Rechtssatz: Auf der subjektiven Tatseite genügt zwar Fahrlässigkeit, doch muß sich diese nicht nur auf den Besitz der Waffe als solchen, sondern auch auf deren Verbotensein beziehen. Entscheidungstexte 13 Os 150/93 Entscheidungstext OGH 10.11.1993 13 Os 150/93 11 Os 13/94 Entscheidungstext OGH 01.03.19... mehr lesen...
Norm: WaffG §8WaffG §36 Abs1 Z2
Rechtssatz: Für die Vorwerfbarkeit unbefugten Besitzes einer verbotenen Waffe genügt deren Innehabung (§ 8 WaffG), die im Sinne des Gewahrsams als einer faktischen und unmittelbaren Verfügungsmacht jedenfalls dann zu bejahen ist, wenn der Täter die Waffe bei sich hat und insbesondere - hier bei Verübung eines Raubes - gebraucht; die Dauer dieses Gebrauches ist unerheblich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §143 BStGB §143 CWaffG §36 Abs1 Z2WaffG §50 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das Vergehen nach § 36 Abs 1 Z 2 WaffG wird auch dann nicht als "typische Begleittat" eines schweren Raubes durch diesen konsumiert, wenn die verbotene Waffe bloß zum Zweck ihres Einsatzes beim Raub unbefugt besessen wurde. Entscheidungstexte 11 Os 77/93 Entscheidungstext OGH 15.06.1993 11 Os 77/... mehr lesen...