Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte errichtete eine Wohnhausanlage. Die Kläger, welche damals auf der Suche nach einer geeigneten Eigentumswohnung waren, wurden auf das Bauvorhaben durch ein Baustellenschild aufmerksam. Die Zweitklägerin kontaktierte daraufhin die Erstbeklagte und erhielt in der Folge ein Schreiben der Zweitbeklagten, worin diese darüber informierte, dass sie eine Schwestergesellschaft der Erstbeklagten sei, mit dieser eine Bürogemeinschaft führe und exklusiv mit ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte kaufte mit Kaufvertrag vom 22. 1. 2008 vom Nebenintervenienten die Liegenschaft EZ *****, Grundbuch ***** S*****, bestehend aus dem Grundstück *****. Auf dieser Liegenschaft ist ein Mehrfamilienhaus in Form eines „finnischen Blockhauses“ errichtet. Die Klägerin war als Doppelmaklerin für beide Vertragsparteien tätig und vermittelte den Kauf. Der Nebenintervenient verfasste zunächst für die Klägerin eine Objektbeschreibung, in welcher er die Grundflächen als ... mehr lesen...
Norm: MaklerG §15 Abs1 Z1KSchG §30b
Rechtssatz: Beachtenswert ist ein Grund auch dann, wenn er in der Privatsphäre des Auftraggebers liegt und von subjektiven Erwägungen getragen ist. Alle nicht vom Auftraggeber zu vertretenden
Gründe: sind beachtenswert im Sinne des § 15 Abs 1 Z 1 MaklerG. Entscheidungstexte 1 Ob 142/03v Entscheidungstext OGH 17.10.2003 1 Ob 142/03v ... mehr lesen...
Norm: KSchG §1 Abs1 Z2KSchG §30b
Rechtssatz: § 30b KSchG ist nur anzuwenden, wenn der Käufer die Liegenschaft gekauft hat, um dort seinen Hauptwohnsitz und nicht auch die Betriebsstätte seines Unternehmens zu begründen. Gehört ein Geschäft nämlich teils zur privaten, teils zur unternehmerischen Sphäre, so ist es zur Gänze als Unternehmensgeschäft zu werten. Entscheidungstexte 4 Ob 135/01h ... mehr lesen...
Norm: KSchG §30bMaklerG §3 Abs4
Rechtssatz: Die Provisionsminderung wegen eines Verstoßes gegen § 30b Abs 1 KSchG kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil das Geschäft nicht anders abgewickelt worden wäre, hätte der Auftraggeber ein Hinweisblatt ausgefolgt erhalten. Es ist vielmehr zu prüfen, in welchem Maß die dadurch bedingte Minderung der Verdienstlichkeit eine Minderung der Provision rechtfertigt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KSchG §30bKSchG §31 Abs2MaklerG §6 Abs4
Rechtssatz: § 6 Abs 4 dritter Satz MaklerG normiert eine besondere Aufklärungspflicht. Gemäß § 30b KSchG ist, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, die Aufklärung vor Abschluss des Maklervertrages vorzunehmen. Diese Regelung stellt gemäß § 31 Abs 2 KSchG zwingendes Recht dar, von dem nicht zu Lasten des Verbrauchers abgegangen werden darf und ist eine typische Verbraucherschutzvorschrift, die besti... mehr lesen...
Norm: KSchG §30bKSchG §31 Abs2
Rechtssatz: § 30b KSchG ist insoweit zwingendes Recht, als von dieser Bestimmung nicht zu Lasten des Verbrauchers abgewichen werden darf. Entscheidungstexte 10 Ob 335/98g Entscheidungstext OGH 23.10.1998 10 Ob 335/98g Veröff: SZ 71/177 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:R... mehr lesen...
Norm: KSchG §30bMaklerG §3 Abs4
Rechtssatz: Eine Mäßigung des Provisionsanspruches nach § 30b KSchG in Verbindung mit § 3 Abs 4 MaklerG hat nur dann zu erfolgen, wenn die Verdienstlichkeit des Maklers durch diesen Pflichtverstoß geringer als ohne diesen einzustufen ist; dies ist immer im Einzelfall unter Berücksichtigung der dem Makler erkennbaren Interessen des Auftraggebers zu beurteilen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KSchG §30bMaklerG §3 Abs4
Rechtssatz: Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches im Sinne des § 3 Abs 4 MaklerG erfordert entsprechende Prozeßbehauptungen, die Bezifferung des Anspruches und - im Passivprozeß - die Erhebung einer entsprechenden Einwendung. Eine amtswegige Berücksichtigung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Entscheidungstexte 10 Ob 335/98g Ents... mehr lesen...
Norm: KSchG §30b
Rechtssatz: Bei § 30b KSchG handelt es sich um eine typische Verbraucherschutzvorschrift. Entscheidungstexte 10 Ob 335/98g Entscheidungstext OGH 23.10.1998 10 Ob 335/98g Veröff: SZ 71/177 5 Ob 49/00t Entscheidungstext OGH 05.09.2000 5 Ob 49/00t Veröff: SZ 73/134 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §30bMaklerG §3 Abs4
Rechtssatz: Die Aushändigung entsprechend vorformulierter Merkblätter, Hinweisblätter oder Formblätter kann in der Praxis genügen, sofern sie alle im Gesetz genannten Angaben enthalten. Eine Verletzung der in § 30b KSchG normierten Pflicht kann zu Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers bzw zu seinem Recht, Minderung der Provision entsprechend der geringeren Verdienstlichkeit des Maklers nach § 3 Abs 4 MaklerG... mehr lesen...