Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Hälfteeigentümer des Grundstücks ***** der EZ ***** Grundbuch *****. Die Beklagten sind Hälfteeigentümer des angrenzenden Grundstücks ***** der EZ ***** desselben Grundbuchs. Mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichts vom 11. 4. 2007 wurde zwischen den Streitteilen festgestellt, dass die Beklagten als Eigentümer des ihnen gehörigen, herrschenden Grundstücks und ihre Rechtsnachfolger im Eigentum dieses Grundstücks gegenüber den Klägern als Eige... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. E Solé und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei R***** GmbH, *****, ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Streitteile betreiben im Internet Websites, die den An- und Verkauf von Fahrzeugen („Neu- und Gebrauchtwagenbörse") zum Gegenstand haben. Im ersten Halbjahr 2006 bewarb die Klägerin ihre Website mit der Behauptung, dort seien etwa 20.000 Fahrzeuge enthalten. Diese Werbung nahm die Beklagte im Mai 2006 zum Anlass eines an ihre Geschäftspartner versandten Newsletter, der ua folgende Äußerungen enthielt: „Die Anzahl der Fahrzeuge liegt bei unserer Werbung i... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** AG, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei M***** KG, *****, vertreten durch Beck Krist Bubits & Partner Rechtsanwälte in Mödling, wegen Unterlassung (Streitwert 35.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte ist ein Kreditinstitut, welches ihre Leistungen bundesweit anbietet. Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach Paragraph 28, KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte ist ein Kreditinstitut, welches ihre Leistungen bundesweit anbietet. Der Kläger übermittelte der Beklagten ein Abmahnschreiben (datiert mit 22. 7. 2007, zugegangen am 23. 8. 2007) und beanstandete darin... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein *****, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG, Wien, gegen die beklagte Partei R***** GmbH, *****, vertreten durch C... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Tochter eines rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilten Verbrechers, der sie 24 Jahre lang gegen ihren Willen in einem Verlies festgehalten, mehrfach vergewaltigt und mit ihr insgesamt sieben Kinder gezeugt hat. Sie hat mittlerweile ihren Namen geändert, tritt im Verfahren aber noch unter ihrem alten Namen auf. Die Beklagte ist Medieninhaberin eines Printmediums, das ausführlich in Wort und Bild über die Klägerin als Verbrechensopfer berichte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei betreibt das Leasinggeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet an. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet dabei Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zugrundelegt. Die klagende Partei ist... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat in einem über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde eingeleiteten Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz (Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz - VBKG), BGBl I Nr 148/2006, folgende einstweilige Verfügung erlassen: Das Rekursgericht hat in einem über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde eingeleiteten Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz (Verbrauc... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies die Unzuständigkeitseinrede der Beklagten mit der
Begründung: zurück, die Streitteile hätten neben der Rechtswahl österreichischen Rechts eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung über die Zuständigkeit Wiener Gerichte getroffen. Der von der Klägerin geltend gemachte Schadenersatzanspruch, der aus dem zwischen den Streitteilen geschlossenen Kooperationsvertrag abgeleitet werde, falle auch nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Jurisdiktion... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Medieninhaberin verbreitete im Februar 2005 auf ihrer Website die unwahre Behauptung, der Kläger habe auf Wunsch des Landeshauptmanns Dr. H***** vertrauliche Bieterunterlagen an eine Wochenzeitung weitergegeben. Der Kläger strengte deshalb ein medienrechtliches Entschädigungsverfahren gegen die Beklagte an. In diesem Verfahren wurde mit Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 21. 11. 2007 den Anträgen des Klägers letztendlich statt gege... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** KG, *****, vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Wolfgang F*****, 2. M***** GmbH, beide *****, beide vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Robert K*****, vertreten durch Dr. Gerhard Hiebler, Dr. Gerd Grebenjak, Rechtsanwälte in Leoben, gegen die beklagte Partei V***** Versicherungs-Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Dr. Hans Herwig Toriser, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Korn Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei „Ö*****"-***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vorliegende Verbandsklage nach § 28 KSchG richtet sich gegen den beklagten Sozialhilfeverband als Heimträger in Österreich. Die Klägerin ist ein zur Verbandsklage gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Die vorliegende Verbandsklage nach Paragraph 28, KSchG richtet sich gegen den beklagten Sozialhilfeverband als Heimträger in Österreich. Die Klägerin ist ein zur Verbandsklage gemäß Paragraph 29, Absatz eins, KSchG berechtigter Verein. Der beklagte So... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die Beklagte schuldig, gegenüber dem Kläger die Verursachung von Lärm, soweit dadurch das zulässige Ausmaß der Emission durch die behördlich genehmigte Anlage „E***** A*****“ im Ausmaß von 30 Dezibel (A) in der Zeit zwischen 22:00Uhr und 6:00Uhr überschritten wird, von den der Beklagten gehörenden, näher bezeichneten Grundstücken auf das dem Kläger gehörende, näher bezeichnete Grundstück zu unterlassen (Punkt I.1.). Hingegen wurde das Mehrbegehr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, 1060 Wien, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, wider die beklagte Partei B*****, vertreten durch Raits E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagten sind Gesellschafter einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Diese gründeten sie im Jahr 2003 und betreiben seit Jänner 2006 diverse Internet-Websites mit verschiedenen Diensten, die sie auf individuellen Abruf im Online-Verkehr bereitstellen. Sie sind Gesellschafter dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der sie auch die grundlegenden... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Karoline B*****, vertreten durch Dr. Peter Schmautzer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Har... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien standen in Geschäftsverbindung. Die klagende GmbH hatte bei der beklagten Bank einen Kredit aufgenommen, und zwar am 21. 8. 1992 im Gegenwert von 10 Mio S und am 18. 10. 1993 im Gegenwert von 4,5 Mio S. Als Besonderheit war vereinbart, dass der Kredit in frei konvertierbaren Fremdwährungen ausnützbar sei, die der beklagten Partei genehm sind. [Tatsächlich nahm die klagende Partei den Kredit in japanischen Yen in Anspruch.] Eine Kursabsicherung wurde nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der R***** GmbH. Gegenstand des Rechtsstreits sind Ansprüche der Masse aufgrund des angeblichen Eingriffs der Beklagten in Markenrechte der Gemeinschuldnerin. Die Gemeinschuldnerin ist seit 1998 Inhaberin zweier österreichischer Wortbildmarken mit dem Wortbestandteil: „TRAMONTANA Der wahre Stil des Landes". Diese Marken sind für die Klassen 25 (Bekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe) und 40 (Materialbearbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Justizwachebeamter. Er betätigt sich in der Personalvertretung und in der Gewerkschaft; insbesondere ist er Vorsitzender des Fachausschusses bei der Vollzugsdirektion für den Sprengel des Oberlandesgerichts *****. Seit dem Frühsommer 2007 betrieb er unter der Domain „justizwache.at" einen Internetauftritt, in dem er sich kritisch mit Maßnahmen der (damaligen) Ressortleitung im Bereich des Strafvollzugs auseinandersetzte. Seinen Dienstgeber hat... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen verboten der Beklagten, bei Verlag und Vertrieb ihrer Tageszeitung eine nicht zutreffende „Exklusivität" ihrer redaktionellen Berichterstattung zu behaupten, insbesondere zu behaupten und/oder zu verbreiten, eine bestimmte Berichterstattung in einer bestimmten Ausgabe der Zeitung über ein bestimmtes Ereignis sei exklusiv erfolgt. Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, das Rekursgericht sei von der Rechtsprechung zur Wiederholungsgefahr ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Vorinstanzen haben der Beklagten nach § 78 UrhG untersagt, Lichtbilder der in der Öffentlichkeit bekannten Klägerin ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen, wenn im Begleittext wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufgestellt oder verbreitet werde, die Klägerin sei schwanger gewesen und habe eine Fehlgeburt erlitten. Ein Begehren auf Veröffentlichung dieses Urteils und auf Schadenersatz iSv § 87 Abs 2 UrhG haben sie abgewiesen. Den Revisionen beider Streit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt das Kreditkartengeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet der Republik Österreich an. Im Rahmen dieser Geschäftstätigkeit tritt sie laufend mit Verbrauchern in rechtsgeschäftlichen Kontakt und schließt mit ihnen Verträge. Das dabei verwendete Vertragsformblatt und die dabei verwendeten, als „Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der V*****-K... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 KSchG § 28 heute KSchG § 28 gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 28 gültig von 01.01.1997 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/1997 KSchG § 28 gültig von 01.10.1979 bis 31.12.1996 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Bauspargeschäft und bietet ihre Leistungen österreichweit an. Sie tritt in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt und schließt mit diesen Verträge. Die den Verträgen mit Bausparern und Kreditnehmern zugrunde gelegten Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft der Beklagten (im Folgenden kurz: AGB) in den Ausgaben 1980 bis 1999 und die in dieser Zeit verwende... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen den wegen behaupteter zwischenzeitiger Änderung der Verhältnisse auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung gerichteten Antrag der Beklagten mit der
Begründung: ab, die aufgrund des bescheinigten Lauterkeitsverstoßes angenommene Wiederholungsgefahr sei nicht dadurch weggefallen, dass die beanstandete Spitzenstellungsbehauptung nunmehr aufgrund einer neueren Reichweitenuntersuchung allenfalls (vorübergehend) gerechtfertigt sein könnte. Die Gefährdu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das vorliegende Verfahren betrifft eine Verbandsklage gegen einen Heimträger in Oberösterreich wegen der Verwendung von nach dem KSchG unzulässigen Vertragsbestandteilen in AGB, weshalb zum besseren Verständnis folgende relevante Oö Landesgesetze voran vorgestellt werden: Landesgesetz vom 2. Juni 1993, mit dem in Oberösterreich ein einheitliches Pflegegeld eingeführt wird (Oö Pflegegeldgesetz - Oö PGG), LGBl 64/1993 idgF, Landesgesetz vom 2. Juni 1993, mit de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Kleingartenverein S*****, vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Franz W*****, vertreten durch Buchgraber & Schneider Rechtsanwalts KG in Wien, wegen 1.979,85 EUR sA un... mehr lesen...