Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach Paragraph 28, KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Im Mai 2005 hatte der Kläger mehrere Klauseln der damals gelte... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge Klägerin) wurde aufgrund des Beschlusses der Österreichischen Bischofskonferenz vom 6. bis 8. April 1976 durch den damaligen Erzbischof von Wien mit Dekret vom 15. Dezember 1977, Z. 1202/77, in der Pfarrkirche Maria Geburt in ***** W*****, gemäß Canon 708 CIC 1917 errichtet. Die Statuten der Klägerin wurden in der Folge beim damaligen Bundesministerium für Unterricht und Kunst hinterlegt. Mit Bescheid dieses Bundesminis... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 TKG 2003 §26 KSchG § 28 heute KSchG § 28 gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 28 gültig von 01.01.1997 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/1997 KSchG § 28 gültig von 01.10.1979 bi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk als Vorsitzende sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Kalivoda und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, 1060 Wien, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer, Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1ARB 2010 Art7ARB 2010 Art23 KSchG §28 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502... mehr lesen...
Norm: ABGB §864a ZPO §502 Abs1 HIII5 KSchG §28 ABGB § 864a heute ABGB § 864a gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt ge... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 KSchG § 28 heute KSchG § 28 gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 28 gültig von 01.01.1997 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/1997 KSchG § 28 gültig von 01.10.1979 bis 31.12.1996 ... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 93/13/EWG - missbräuchliche Klausel in Verbraucherverträgen 31993L0013 Art7 KSchG §28 KSchG § 28 heute KSchG § 28 gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 28 gültig von 01.01.1997 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/1997 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alleingesellschafterin der Beklagten ist die C*bank Aktiengesellschaft, die ihrerseits eine Managementvereinbarung mit der I* AG getroffen hat. Die Beklagte befasst sich mit der Verwaltung sowohl von Wohnungen als auch von gewerblichen Liegenschaften. Derzeit verwaltet sie rund 600 Immobilien mit einer vermieteten Fläche von rund 1,75 Mio m², die zu rund 50 % entweder der I* oder der C*bank gehören und zu rund 50 % Privatpersonen, wozu die Eigentümer von „Vorso... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die gemäß §29 Abs 1 KSchG klageberechtigte Klägerin begehrte mit der am 26.4.2005 eingebrachten und später ausgedehnten Klage, der Beklagten aufzutragen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zugrunde legt und/oder in hiebei verwendeten Vertragsformblättern die folgenden oder sinngleiche Klauseln zu verwenden sowie sich auf diese Klauseln zu berufen, soweit ... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 KSchG §28 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.1997 bis 31.1... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs1 Z11 KSchG §28 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.1997 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte vertreibt als Lebensmitteldiskonter unter anderem auch „non-food-Artikel", so etwa Computer und Fotoapparate. Derartige höherpreisige technische Geräte werden in Werbeaussendungen besonders beworben, sie werden aber nicht in die Regale zur freien Entnahme gestellt. Vielmehr muss sich der Kunde, der sich für einen solchen Artikel interessiert, an einen Verkäufer oder den Filialleiter wenden. Dieser holt dann das Gerät aus dem Lager. Die Beklagte ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt den Handel mit Flüssiggas, wobei sie ihren Kunden auch Flüssiggastanks bzw Flüssiggasanlagen zur Verfügung stellt und die erforderlichen Installations- und Wartungsarbeiten durchführt. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit schließt die Beklagte vor allem Bestand- und Lieferverträge mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG ab. Diesen Verträgen legt sie unterschiedliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde, die die folgenden Bezeichnungen tra... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Berufungsgericht vorgenommene einheitliche Betrachtung der plakativ ins Auge fallenden Abonnement-Laufzeit-Begrenzung einerseits und der auf derselben Seite des Vertragsformulars enthaltenen Kündigungspflicht (- um eine automatische Verlängerung hintanzuhalten -) andererseits ist unter dem Blickwinkel des Verständnisses eines typischen Durchschnittskunden (4 Ob 28/01y; 6 Ob 16/01y) vertretbar und rechtfertigt d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt das Bankgeschäft und bietet ihre Leistungen an zahlreichen Standorten in ganz Österreich an. Sie tritt laufend mit Verbrauchern iSd KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt und schließt mit diesen Verträge. Den Verträgen legt sie die „Allgemeinen Bestimmungen für die Einlagen auf Sparbücher" (ABES) zugrunde. Sparbücher der beklagten Partei werden mit dem darin verbrieften Guthaben oft ohne Kenntnis der beklagten Partei an dritte Perso... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Reiseveranstalterin (= Gegnerin der gefährdeten Partei), die auch Pauschalreisen und Charterflüge anbietet, legt ihren Reiseverträgen die Allgemeinen Reisebedingungen der österreichischen Reisebüros aus dem Jahr 1992, die im Jahr 1994 an die neuen Bestimmungen des KSchG angepasst wurden (im Folgenden: ARB 1992 nF), mit geringen Abweichungen, die jedoch nicht die inkriminierte Klausel betreffen, zugrunde. Diese lautet wie folgt: „8. Änderungen des Vertrages... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 KSchG § 28 heute KSchG § 28 gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 28 gültig von 01.01.1997 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/1997 KSchG § 28 gültig von 01.10.1979 bis 31.12.1996 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0036258) hindert die unrichtige Benennung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfes nicht dessen Behandlung in einer dem Gesetz entsprechenden Weise. Die Geltung dieses Grundsatzes wurde von der Rechtsprechung auch schon für einen fehlbezeichneten oder gar nicht als solchen benannten Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil bejaht, und zwar auch dann, wenn ein entsprechender Schriftsat... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass Rechtsprechung zur Frage der Veröffentlichung eines Urteils in "Wochenend-Ausgaben über den Grundsatz gleicher Verbreitung und Auffälligkeit hinaus" sowie zur "Sperrung der Namen auch der Parteienvertreter" fehle. Beide Fragen seien über den Einzelfall hinaus bedeutsam, weil die angefochtene Entscheidung mit der Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung in Wochenend-Ausgaben von der ständigen Rechtsprechung abg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt ein Inkassounternehmen, das seine Leistungen bundesweit anbietet. Aufgrund ihrer Tätigkeit tritt sie mit Verbrauchern in geschäftlichen Kontakt und schließt mit diesen Verträge. Sie verwendet dazu Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter mit nachstehendem Inhalt: "Ihre Forderung inkl. Zinsen und Kosten von ... EUR ... Ich bin derzeit nicht in der Lage, Ihre obige Gesamtforderung innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist zu be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein Unternehmen mit Sitz in Malta und einer inländischen Betriebsstätte, die im Firmenbuch eingetragen ist; sie bietet über das Internet ua über die von ihr zur Nutzung angemieteten Domains phonesex.at und sadoland.at Telefondienstleistungen und Live-Cam-Darbietungen pornografischen Inhalts an. Die Beklagte ist ein Unternehmen mit Sitz in Wien, das im wesentlichen dieselben Dienstleistungen anbietet wie die Klägerin. Sie stellt unter den Domai... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger machte in seiner Klage geltend, er sei am 16. 1. 2002 nach einem Unfall, bei dem er einen offenen Bruch des rechten Waden- und Schienbeines erlitten habe, in einem französischen Krankenhaus operiert worden. Im Anschluss daran sei er am 19. 1. 2002 nach Österreich ins W***** Klinikum H***** überstellt worden. Da ein massives Ödem vorhanden gewesen sei, sei die Operationswunde in Frankreich offen gelassen worden. Der Rücktransport über eine Strecke von rund 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist als selbstständiges österreichisches Unternehmen Teil des weltweit tätigen D*****-Netzwerkes. Sie übernimmt grenzüberschreitende und nationale Aufträge für die Beförderung von Dokumenten und Waren. Ihre Auftraggeber sind in erster Linie Unternehmen. Rund 4 % des gesamten Beförderungsvolumens entfallen auf Aufträge von Verbrauchern. Die Beklagte schließt grenzüberschreitende und nationale Beförderungsverträge zu den "D***** Allgemeinen Transpor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist gesetzliche Standes- und Interessenvertretung der Notare. Der Verein Österreichische Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit im Notariat (ÖGIZIN) ist Inhaber der österreichischen Verbandsmarke Nr. 151.721 (in der Folge: Notaren-Logo), die am 14. 9. 1993 angemeldet und in das Markenregister am 18. 3. 1994 ua für die Waren und Dienstleistungen Druckereierzeugnisse und Schreibwaren (Klasse 16), Werbung (Klasse 35) sowie einzeln und gemein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Gesamtrechtsnachfolgerin der F*****gmbH und der F***** V*****gmbH. Sie handelt mit Flüssiggas, zählt auf diesem Gebiet zu den größten österreichischen Unternehmen und tritt dabei regelmäßig mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt, mit denen sie Bestand- und Lieferverträge abschließt. Auf Grund dieser Verträge liefert die Beklagte Flüssiggastanks und Flüssiggas. Sie verwendet dabei seit 1995 die streitgegenständlichen Kl... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab dem Rekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Erstgerichtes auf Zurückweisung der Klage wegen rechtswirksamer Schiedsvereinbarung Folge. Es verwarf die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit des Landesgerichtes Linz, trug diesem die Fortsetzung des Verfahrens unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund auf und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Die vorliegende Schiedsgerichtsklausel sehe nur d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen betreiben selbstständige Ambulatorien für Medizinische und Chemische Labordiagnostik. Der Beklagte ist Facharzt für Medizinische und Chemische Labordiagnostik. Gleichzeitig ist er Obmann der Fachgruppe medizinische und chemische Labordiagnostik der Ärztekammer Wien. Am 30. 3. 2001 richtete der Beklagte an den Präsidenten der Wiener Ärztekammer ein Schreiben, das er zur Information auch an sämtliche niedergelassenen Fachärzte für medizinische un... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte bewohnt die im Dachgeschoß des Hauses *****, links vom Aufgang gelegene, ca 93 m2 große Wohnung. Vor ihm hatte die Wohnung sein am 2. 1. 1999 verstorbener Vater benützt. Eigentümer des Hauses sind die Kläger, die es im Jahr 2001 von der Österreichischen Post AG gekauft haben. Die Österreichische Post AG ist nach dem insoweit übereinstimmenden Parteivorbringen Dienstgeber des Beklagten und war auch Dienstgeber seines Vaters. Unstrittig ist auch, dass die W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein begehrt gemäß § 28 KSchG die Unterlassung der Verwendung bestimmter, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der beklagten Bank enthaltenen Klauseln wegen Gesetz- und Sittenwidrigkeit sowie die Urteilsveröffentlichung. Die beklagte Partei wendete insbesondere ein, dass die von ihr verwendeten Klauseln zulässig seien. Der klagende Verein begehrt gemäß Paragraph 28, KSchG die Unterlassung der Verwendung bestimmter, in den allgemeinen Geschäf... mehr lesen...