Norm: KSchG §6 Abs1 Z11KSchG §28
Rechtssatz: Der Unterlassungsanspruch des § 28 Abs 1 KSchG richtet sich gegen gesetzwidrige Vertragsbestimmungen. Eine Vertragsbestimmung liegt aber nicht vor, wenn der Kunde lediglich bestätigt, die Ware vollständig erhalten zu haben. Es wird zwischen den Parteien nichts geregelt, der Kunde gibt keine Willenserklärung ab, die den Vertrag gestaltet. Durch seine Bestätigung wird lediglich ein Beweismittel geschaf... mehr lesen...
Norm: KSchG §28
Rechtssatz: Ein allein durch die Verwendung einer gesetzwidrigen Klausel in einem Vertragsformblatt indiziertes Unterlassungsgebot nach § 28 KSchG darf sich ausdrücklich auch auf AGB beziehen. Entscheidungstexte 7 Ob 207/04y Entscheidungstext OGH 17.11.2004 7 Ob 207/04y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art5 Nr3JN §41KSchG §28KSchG §29
Rechtssatz: Bei der Zuständigkeitsprüfung ist trotz Gegenbehauptungen des Beklagten dann nur von den Klagebehauptungen auszugehen, wenn diese sowohl zuständigkeitsbegründend als auch Anspruchsvoraussetzung sind (sog. doppelrelevante Tatsachen). Entscheidungstexte 6 Ob 264/02w Entscheidungstext OGH 07.11.2002 6 Ob 264/02w ... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art5 Nr3JN §41KSchG §28KSchG §29
Rechtssatz: Für die vorbeugende Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzvereines (§29 KSchG) gegen einen deutschen Unternehmer auf Unterlassung der Verwendung gesetzwidriger Allgemeiner Geschäftsbedingungen steht nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 1.Oktober 2002, C-167/00, der besondere Gerichtsstand nach Art5 Nr3 EuGVÜ zur Verfügung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KSchG §28
Rechtssatz: Der Unterlassungsanspruch nach § 28 KSchG besteht schon dann, wenn die dort beschriebenen Bedingungen gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Kollidieren sie mit einer zwingenden Gesetzesbestimmung, ist die Nachteiligkeit für die angesprochenen Verbraucher gar nicht zu untersuchen, umgekehrt aber auch nicht, ob ihnen der Wegfall der beanstandeten Klausel überhaupt einen Vorteil verschaffen könnte, weil feststeht, da... mehr lesen...
Norm: KSchG §28KSchG §29
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Verbandsklage nach § 29 KSchG. Entscheidungstexte 6 Ob 324/00s Entscheidungstext OGH 17.01.2001 6 Ob 324/00s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114735 Dokumentnummer JJR_20010117_OGH... mehr lesen...