Norm: KSchG §28 Abs1
Rechtssatz: Ein nur auf „Unterlassung der Verwendung“ gerichtetes Begehren reicht für eine auf den zweiten Tatbestand des § 28 Abs 1 KSchG („Empfehlen“) gestützte Verbandsklage nicht aus (so schon 6 Ob 56/19g). Entscheidungstexte 1 Ob 193/19t Entscheidungstext OGH 16.12.2019 1 Ob 193/19t European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs1
Rechtssatz: Der Empfehler unwirksamer AGB kann nur verhalten werden, die Empfehlung zu unterlassen. Entscheidungstexte 6 Ob 56/19g Entscheidungstext OGH 24.10.2019 6 Ob 56/19g Beisatz: Aus einer Empfehlung kann die Passivlegitimation für den Anspruch auf Unterlassung der Verwendung und des Sich-Berufens auf die AGB aber nicht abgeleitet werden. (T1) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei ist Unternehmerin und betreibt das Leasinggeschäft. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zu Grunde legt, und die unter anderen die im Verfahren strittigen Klauseln enthalten. M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vorliegende Verbandsklage nach § 28 KSchG richtet sich gegen den beklagten Sozialhilfeverband als Heimträger in Österreich. Die Klägerin ist ein zur Verbandsklage gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Der beklagte Sozialhilfeverband betreibt Alten- und Pflegeheime und hat ein sogenanntes Einweisungsrecht hinsichtlich eines vierten Heims. In diesen Heimen werden derzeit ca 300 Personen betreut, davon beziehen 70 % eine Unterstützung aus dem Sozialhilf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das vorliegende Verfahren betrifft eine Verbandsklage gegen einen Heimträger in Oberösterreich wegen der Verwendung von nach dem KSchG unzulässigen Vertragsbestandteilen in AGB, weshalb zum besseren Verständnis folgende relevante Oö Landesgesetze voran vorgestellt werden: Landesgesetz vom 2. Juni 1993, mit dem in Oberösterreich ein einheitliches Pflegegeld eingeführt wird (Oö Pflegegeldgesetz - Oö PGG), LGBl 64/1993 idgF, Landesgesetz vom 2. Juni 1993, mit de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei V*****, vertret... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, 1060 Wien, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei W***** Versiche... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Das Berufungsgericht hat die ordentliche Revision mit der
Begründung: für zulässig erklärt, es fehle höchstgerichtliche Rechtsprechung zu vergleichbaren Klauseln im Bereich der Lebensversicherung. Diesen Fragen komme angesichts der Vielzahl von potenziell betroffe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Lebensversicherungsgeschäft in ganz Österreich. Sie verwendet im Kontakt mit Verbrauchern Allgemeine Versicherungsbedingungen für die fondsgebundene Lebensversicherung (AVB), in denen folgende (in der Klage und in den Urteilen der Vorinstanzen jeweils mit dieser Nummerierung wiedergegebene) Klauseln enthalten sind: 1.) (§ 4 Abs 1): „ Wir führen Ihren Beitrag, soweit er nicht zur Deckung unserer Abschluss- und Verwaltungskosten vorges... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs1
Rechtssatz: Bei einer Verbandsklage ist auf individuelle Vereinbarungen, die zwischen dem Versicherer und einem Versicherungsnehmer geschlossen wurden, keine Rücksicht zu nehmen. Auch wenn eine an sich intransparente Klausel auf Grund zusätzlicher Darlegungen des Versicherers ausreichend verständlich gemacht wurde, hat dies keinen Einfluss auf die gerichtliche Beurteilung der Klausel auf Grund einer Verbandsklage. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verwendet in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherungen (AVB) unter anderem folgende, hier in der Reihung laut (ausgedehntem) Klagebegehren und
Spruch: des Ersturteils wiedergegebene und nummerierte Klauseln: 1. „Der Rückkaufswert entspricht nicht der Summe der bezahlten Prämien. Er errechnet sich wegen des gebotenen Versicherungsschutzes, unter Berücksichtigung eines Abschlages auf die tarifliche Deckungsrückstellung un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Versicherungsgeschäft in ganz Österreich. Sie schließt im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit unter anderem laufend Lebensversicherungsverträge (auch) mit Personen, die kein Unternehmen führen oder für die diese Verträge nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehören. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Versicherungsbedingungen für die Kapitalversicherung auf den Todesfall") und Formblättern finden sich unter anderem folgende (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt ein Handelsunternehmen. Sie tritt im Rahmen ihres Warenvertriebes im gesamten Bundesgebiet regelmäßig in rechtsgeschäftlichen Kontakt mit Verbrauchern. Hinsichtlich der hier zu beurteilenden, bis November 2003 verwendeten Geschäfts- und Lieferbedingungen wurde sie von der Klägerin mit Schreiben vom 4. 7. 2003 abgemahnt. Daraufhin gab die Beklagte am 17. 9. 2003 eine Unterlassungserklärung ab, in der sie sich unter Vereinbarung einer Konve... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs1
Rechtssatz: Verwendern von dem KSchG widersprechenden AGB oder Vertragsformblättern kann mit Unterlassungsurteil im Sinn des § 28 Abs 1 KSchG nur die Verwendung solcher Klauseln untersagt werden, die sie tatsächlich verwendeten oder zu verwenden beabsichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 133/06i Entscheidungstext OGH 30.11.2006 3 Ob 133/06i Veröff: SZ 2006/178 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unternehmensgegenstand der beklagten Partei ist das Bausparkassengeschäft gemäß § 1 Abs 1 des Bausparkassengesetzes. Innerhalb dieses Betätigungsfelds schließt die beklagte Partei auch Bauspardarlehensverträge mit Verbrauchern iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ab. Unternehmensgegenstand der beklagten Partei ist das Bausparkassengeschäft gemäß Paragraph eins, Absatz eins, des Bausparkassengesetzes. Innerhalb dieses Betätigungsfelds schließt die beklagte Part... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alleingesellschafterin der Beklagten ist die C*bank Aktiengesellschaft, die ihrerseits eine Managementvereinbarung mit der I* AG getroffen hat. Die Beklagte befasst sich mit der Verwaltung sowohl von Wohnungen als auch von gewerblichen Liegenschaften. Derzeit verwaltet sie rund 600 Immobilien mit einer vermieteten Fläche von rund 1,75 Mio m², die zu rund 50 % entweder der I* oder der C*bank gehören und zu rund 50 % Privatpersonen, wozu die Eigentümer von „Vorso... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte vertreibt als Lebensmitteldiskonter unter anderem auch „non-food-Artikel", so etwa Computer und Fotoapparate. Derartige höherpreisige technische Geräte werden in Werbeaussendungen besonders beworben, sie werden aber nicht in die Regale zur freien Entnahme gestellt. Vielmehr muss sich der Kunde, der sich für einen solchen Artikel interessiert, an einen Verkäufer oder den Filialleiter wenden. Dieser holt dann das Gerät aus dem Lager. Die Beklagte ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der gemäß § 29 Abs 1 KSchG zur Verbandsklage berechtigte klägerische Verein beanstandet mit der am 6. 4. 2004 eingebrachten Klage - welche in der Folge um weitere Punkte ausgedehnt und insoweit zwischen den Parteien durch einen gerichtlich geschlossenen Teilvergleich abschließend erledigt wurde, sodass diese Ausdehnung nicht mehr Gegenstand des Revisionsverfahrens ist - nachstehende Bestimmung in den Vertragsgrundlagen des beklagten Versicherers zur Kraftfahr... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Reiseveranstalterin (= Gegnerin der gefährdeten Partei), die auch Pauschalreisen und Charterflüge anbietet, legt ihren Reiseverträgen die Allgemeinen Reisebedingungen der österreichischen Reisebüros aus dem Jahr 1992, die im Jahr 1994 an die neuen Bestimmungen des KSchG angepasst wurden (im Folgenden: ARB 1992 nF), mit geringen Abweichungen, die jedoch nicht die inkriminierte Klausel betreffen, zugrunde. Diese lautet wie folgt: „8. Änderungen des Vertrages... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte, die im gesamten Bundesgebiet das Versicherungsgeschäft betreibt und laufend mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG Verträge abschließt, bietet ua eine "ÖAMTC-Bonus-Vollkasko oder Bonus-Teilkasko" - Versicherung an. Sie verwendet dabei ein Vertragsformblatt, das ua folgende "Besondere Bestimmungen" enthält: Der Vertrauensbonus richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Bonusstufe ihres KFZ-Haftpflichtvertrages. Dieser Bonusvortei... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs1
Rechtssatz: Für das begehrte Verbot des Sich-Berufens auf die Geschäftsbedingungen bedarf es weder einer eigenen Wiederholungsgefahr noch einer Erstbegehungsgefahr. Das Verbot, gesetzwidrige oder sittenwidrige Geschäftsbedingungen zu verwenden (§ 28 Abs 1 Satz 1 KSchG), schließt auch das Verbot mit ein, sich auf solche Bedingungen zu berufen (§ 28 Abs 1 Satz 2 KSchG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt ein Inkassounternehmen, das seine Leistungen bundesweit anbietet. Aufgrund ihrer Tätigkeit tritt sie mit Verbrauchern in geschäftlichen Kontakt und schließt mit diesen Verträge. Sie verwendet dazu Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter mit nachstehendem Inhalt: "Ihre Forderung inkl. Zinsen und Kosten von ... EUR ... Ich bin derzeit nicht in der Lage, Ihre obige Gesamtforderung innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist zu be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Gesamtrechtsnachfolgerin der F*****gmbH und der F***** V*****gmbH. Sie handelt mit Flüssiggas, zählt auf diesem Gebiet zu den größten österreichischen Unternehmen und tritt dabei regelmäßig mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt, mit denen sie Bestand- und Lieferverträge abschließt. Auf Grund dieser Verträge liefert die Beklagte Flüssiggastanks und Flüssiggas. Sie verwendet dabei seit 1995 die streitgegenständlichen Klau... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs1
Rechtssatz: In jedem Tagesauszug betreffend eines der noch nicht geschlossenen Kreditkonten, den eine Bank unter Berücksichtigung der beanstandeten Klausel verfasst, liegt eine aktive Berufung auf jene Klausel im Sinne des § 28 Abs1 KSchG. Entscheidungstexte 4 Ob 265/02b Entscheidungstext OGH 17.12.2002 4 Ob 265/02b Veröff: SZ 2002/173 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein begehrt gemäß § 28 KSchG die Unterlassung der Verwendung bestimmter, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der beklagten Bank enthaltenen Klauseln wegen Gesetz- und Sittenwidrigkeit sowie die Urteilsveröffentlichung. Die beklagte Partei wendete insbesondere ein, dass die von ihr verwendeten Klauseln zulässig seien. Der klagende Verein begehrt gemäß Paragraph 28, KSchG die Unterlassung der Verwendung bestimmter, in den allgemeinen Geschäf... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte vermietet Parkplätze u. a. auch solche in Garagen. Beim Abschluss von Mietverträgen mit Verbrauchern legt sie unter Verwendung von Formblättern den Verträgen allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde. Der gemäß § 29 KSchG klagelegitimierte Verein begehrt die Unterlassung folgender, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten enthaltenen Klauseln wegen Sittenwidrigkeit: Die Beklagte vermietet Parkplätze u. a. auch solche in Garagen. Beim Abschluss... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs1
Rechtssatz: Durch den § 28 Abs 1 KSchG angefügten 2. Satz wird klargestellt, dass der Unternehmer, der die Verwendung bestimmter Klauseln zu unterlassen hat, sich auch im Einzelfall nicht auf unzulässige Klauseln berufen darf. Mit der Einschränkung "soweit sie unzulässigerweise vereinbart worden ist" wird dem Umstand Rechnung getragen, dass im Verbandsprozess keine geltungserhaltende Reduktion einer Klausel vorzunehmen ist ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein nach § 29 KSchG klageberechtigter Verein. Die Klägerin ist ein nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein Inkassobüro. Zumindest bis 6. 5. 1997 verwendete die Beklagte in ihrem Formular "Anerkenntnis und Zahlungszusage" (Beilage A) Allgemeine Geschäftsbedingungen, die unter anderem folgende Klauseln beinhalten: a) " .... Ich verpflichte mich, ..... zuzüglich der tarifmäßigen Kosten des genannten Inkassoi... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs1KSchG §28 Abs2
Rechtssatz: Der Beklagte ist nicht nur verpflichtet, die bisher gewählte Formulierung einer Vertragsbedingung zu unterlassen, sondern auch die Verwendung solcher Vertragsbedingungen, die, bei anderer Formulierung, denselben verpönten Zweck anstreben. Entscheidungstexte 5 Ob 227/98p Entscheidungstext OGH 09.03.1999 5 Ob 227/98p Veröff: SZ 72/4... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs1
Rechtssatz: Die geltungserhaltende Reduktion kann bei Beurteilung der Vereinbarung der Klausel im konkreten Einzelfall zu deren Unbedenklichkeit führen. Sie wurde dann nicht "unzulässigerweise" vereinbart. Entscheidungstexte 5 Ob 227/98p Entscheidungstext OGH 09.03.1999 5 Ob 227/98p Veröff: SZ 72/42 2 Ob 131/12x E... mehr lesen...