Norm
KSchG §28 Abs1Rechtssatz
In jedem Tagesauszug betreffend eines der noch nicht geschlossenen Kreditkonten, den eine Bank unter Berücksichtigung der beanstandeten Klausel verfasst, liegt eine aktive Berufung auf jene Klausel im Sinne des § 28 Abs1 KSchG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117239Im RIS seit
16.01.2003Zuletzt aktualisiert am
08.08.2022