RS OGH 2006/11/30 3Ob133/06i

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Veröffentlicht am 30.11.2006
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Norm

KSchG §28 Abs1

Rechtssatz

Verwendern von dem KSchG widersprechenden AGB oder Vertragsformblättern kann mit Unterlassungsurteil im Sinn des § 28 Abs 1 KSchG nur die Verwendung solcher Klauseln untersagt werden, die sie tatsächlich verwendeten oder zu verwenden beabsichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121591

Im RIS seit

30.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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