RS OGH 1999/3/9 5Ob227/98p, 2Ob131/12x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.1999
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Norm

KSchG §28 Abs1

Rechtssatz

Die geltungserhaltende Reduktion kann bei Beurteilung der Vereinbarung der Klausel im konkreten Einzelfall zu deren Unbedenklichkeit führen. Sie wurde dann nicht "unzulässigerweise" vereinbart.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111642

Im RIS seit

08.04.1999

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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