Norm
KSchG §28 Abs1Rechtssatz
Die geltungserhaltende Reduktion kann bei Beurteilung der Vereinbarung der Klausel im konkreten Einzelfall zu deren Unbedenklichkeit führen. Sie wurde dann nicht "unzulässigerweise" vereinbart.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111642Im RIS seit
08.04.1999Zuletzt aktualisiert am
17.10.2013