Entscheidungen zu § 15 Abs. 1 KommStG 1993

Unabhängige Verwaltungssenate

6 Dokumente

Entscheidungen 1-6 von 6

RS UVS Kärnten 2013/06/04 KUVS-2034-2035/2/2012

Rechtssatz: Die Regelung über die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung des gewerberechtlichen Geschäftsführers in § 370 GewO 1994 beziehen sich nach herrschender Lehre und Judikatur nur auf die Einhaltung von Verpflichtungen, die sich aus gewerberechtlichen Vorschriften für die Gewerbeausübung ergeben. Regelungen, die nicht dem Kompetenztatbestand ?Angelegenheit des Gewerbes und der Industrie? (Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG) zugehören, fallen selbst dann, wenn sie in Beziehung zur Gewerbeaus... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 04.06.2013

TE Uvs Bescheid 2011/12/19 Senat-BL-10-1097

Mit Straferkenntnis vom ***, Zl. ***, erkannte die BH X die nunmehrige Berufungswerberin der Begehung von zwei Verwaltungsübertretungen nach dem KommStG schuldig und verhängte hiefür Geldstrafen unter gleichzeitiger Festsetzung von Ersatzfreiheitsstrafen und Vorschreibung eines Kostenbeitrages. Mit Straferkenntnis vom ***, Zl. ***, erkannte die BH römisch zehn die nunmehrige Berufungswerberin der Begehung von zwei Verwaltungsübertretungen nach dem KommStG schuldig und verhängte hiefü... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 19.12.2011

RS Uvs 2011/12/19 Senat-BL-10-1097

Norm: KommStG 1993 §15 Abs1 und 2 KommStG 1993 § 15 heute KommStG 1993 § 15 gültig ab 26.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 KommStG 1993 § 15 gültig von 19.12.2001 bis 02.12.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 161/2002 KommStG 1993 § ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 19.12.2011

RS Uvs 2011/12/19 Senat-BL-10-1097

Norm: KommStG 1993 §15 Abs1 und 2 KommStG 1993 § 15 heute KommStG 1993 § 15 gültig ab 26.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 KommStG 1993 § 15 gültig von 19.12.2001 bis 02.12.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 161/2002 KommStG 1993 § ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 19.12.2011

RS UVS Kärnten 1998/10/15 KUVS-181/4/98

Rechtssatz: Eine wirksame Verfolgungshandlung erfordert, daß sie sich auf alle die Tat betreffenden Sachverhaltselemente zu beziehen hat. Hiezu gehört im Bereich der Kommunalsteuer jedenfalls die genaue Bezeichnung des Steuerzeitraumes, die Umschreibung, durch welches Verhalten (Handlung oder Unterlassung) die Kommunalsteuer verkürzt wurde sowie die Anführung des Verkürzungsbetrages. Da die Kommunalsteuer vom Unternehmer für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des darau... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.10.1998

TE UVS Wien 1997/02/10 05/F/28/83/96

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als zur Vertretung nach außen Berufene (Geschäftsführerin) der C GesmbH die Kommunalsteuer für die den Dienstnehmern der in Wien gelegenen Betriebsstätte gewährten Arbeitslöhne für die Monate Jänner bis Mai 1994 in der Höhe von S 1.142,-- bis 12. Jänner 1995 nicht gezahlt und nicht erklärt und hiedurch die Kommunalsteuer fahrlässig verkürzt. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 11 des Kom... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 10.02.1997

Entscheidungen 1-6 von 6

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten