Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0376 E 28. Februar 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Geständnis, innerhalb von drei Stunden vor dem Lenken des Fahrzeuges Alkohol, nämlich zwei Achtel Weißwein gespritzt, getrunken zu haben, berechtigt die Organe der Straßenaufsicht zur Aufforderung zur Atemluftprobe, unabhängig von körperlichen ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe sich am 10. Februar 1988, um 3.35 Uhr, am angeführten Gendarmerieposten trotz Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Straßenaufsichtsorganes geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, daß er sich beim Lenken des dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in der Nacht vom 9. auf den 10. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Eine Untersuchung der Atemluft auf Alkohol kann so lange verlangt werden, als noch praktische Ergebnisse der Atemluftprobe erwartet werden können. Bei einem großen Zeitabstand zwischen der Beendigung des Lenkens und der Verweigerung der Atemluftprobe - etwa bei einem Zeitraum von 3 Stunden 40 Minuten ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 3. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 17.9.1988 etwa in der Zeit zwischen 12.00 und 13.00 Uhr im Stadtgebiet von Linz bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Lenkens bzw. Abstellung des Fahrzeuges etwa zum letztgenannten Zeitpunkt nächst dem Hause Linz, X-Straße Nr. 37 gelenkt, in der Folge um 16.50 Uhr am Wachzimmer Ontlstr. trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung durch deutlichen Alkoholgeruch au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO umfaßt die gem § 44a lit a VStG im
Spruch: des Straferkenntnisses anzuführende "als erwiesen angenommene Tat" nicht Zeit und Ort des vorangegangenen Lenkens bzw Inbetriebneh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. März 1984 erkannte die Wiener Landesregierung - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Liesing, vom 9. Juni 1983 - schuldig, er habe am 14. Dezember 1982, gegen 23.30 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw`s 1. von Wien 23, Sterngasse - Pfarrgasse - Draschestraße bis Kolbegasse die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit um ca... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 6. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 7. November 1986 um 22.26 Uhr in Wien 10, Triesterstraße, Kreuzung Computerstraße, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges sich geweigert, sich dem Polizeiarzt zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorführen zu lassen, obwohl eine von einem besonders geschulten und von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §66 Abs4;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litc;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Hat sich die Berufungsbehörde darauf gestützt, die Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO liege deshalb vor, weil der Kraftfahrzeuglenker sich bei Vorliegen der im § 5 Abs 4 lit a StVO gekennzeichneten Voraussetzungen geweigert habe, sich einem Arzt vor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0110 E 20. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ob von einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit ausgegangen werden kann, kann - wenn Indizien in dieser Richtung vorliegen - nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten hinreichend ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 19. Juli 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. November 1987, um 01.05 Uhr, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf einer bestimmten Straße vom bezeichneten Ort in eine bestimmte Richtung gelenkt. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO verletzt. Gemäß § 99 Abs. 1 StVO wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S 12.0... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, 1) er habe sich am 16. März 1988, um 00.20 Uhr, am Gendarmerieposten (Ortsbezeichnung) als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw trotz Aufforderung durch ein hiezu ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, daß er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden hab... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0107 E 17. November 1982 VwSlg 10884 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Das Delikt nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO ist dann erfüllt, wenn sich der betroffene Lenker im Zuge der Amtshandlung (mag auch nur eine einzige Aufforderung an ihn ergangen sein) weigert, den Alkotest abzulegen. Erklär... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;B-VG Art130 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Daß die belBeh dem schon im erstbehördlichen Straferkenntnis enthaltenen Gesetzeszitat (hier § 99 Abs 1 StVO) die lit a anfügte, ist insb im Hinblick auf § 44a lit c VStG nicht als ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 3. August 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 5. Mai 1988, um 23.10 Uhr, am bezeichneten Gendarmerieposten der Aufforderung, sich einem Alkotest mittels Alkomat zu unterziehen und diesen ordnungsgemäß durchzuführen, trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen und sachkundiger Aufklärung über die Art der Durchführung keine Folge geleistet. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 99 Abs. 1 lit. b StVO verletzt. Ge... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe dadurch, daß er am 2. Jänner 1988, gegen 14.15 Uhr, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer bestimmten Straße gelenkt und hierauf um 17.20 Uhr des gleichen Tages in seiner Wohnung trotz Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behörde hiezu ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert habe, obwohl ve... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0022 E 28. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Einer Aufforderung zur Vornahme der Atemluftprobe mit einem Gerät im Sinne des § 5 Abs 2 a lit b StVO (Alkomat) ist auch dann zu entsprechen, wenn das auffordernde Straßenaufsichtsorgan nur berechtigt is... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs7 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Weder aus § 99 Abs 1 lit b noch aus § 5 Abs 2 und Abs 2a StVO ergibt sich, daß eine Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt aus Besorgnis, das Ergebnis der Untersuchung, sei es mit einem Test-, sei es mit einem Meßgerät, könnte im Hinblick auf eine Erkrank... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0130 E 19. März 1987 RS 8 Stammrechtssatz Es geht um den Gesichtspunkt des § 5 Abs 2 StVO und § 99 Abs 1 lit b StVO nicht darum, dass über die Brauchbarkeit der Alkotestprobe ein medizinisch insbesondere physiologisch irgendwie nützliches Ergebnis ohne Rücksicht auf den Zeitablauf in bezug au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: In Ansehung der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO gehört die Zeit des Lenkens nicht zum Tatverhalten. Schlagworte Alkotest Zeitpunkt Ort
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der
Konkretisierung (s... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 19. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 5 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung 1960 für schuldig erkannt und bestraft, weil er am 19. Jänner 1988 um 20.30 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws "im Krankenhaus Mödling einer erforderlichen und ärztlich unbedenklichen Blutabnahme nicht zugestimmt" habe, obwoh... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der OÖ Landesregierung vom 26. September 1989 wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 eine Geld- und Ersatzarreststrafe verhängt, weil er am 3. Dezember 1988 um 21.23 Uhr in Linz, Schumpeterstraße vor dem Eingang zur Oberbank, einen dem Kennzeich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Beachte Besprechung in:
ZVR 1991/11, 323;
ZVR 1991/10, 299;
Rechtssatz: Für die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a lit a VStG ist bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit c StVO iVm § 5 Abs 6 StVO der Vorwurf wesentlich, daß sich der Täte... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc; Beachte Besprechung in:
ZVR 1991/11, 323;
ZVR 1991/10, 299; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1539/80 E 10. Dezember 1980 VwSlg 10320 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Den Tatbestand einer Weigerung im Sinne des § 99 Abs 1 lit c StVO kann nur eine als "vorgeführt" qualifizierte Person verwirklichen. Ein... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art131a;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die bloße Aufforderung, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, bzw sich Blut abnehmen zu lassen (hier an Fußgänger, beteiligt an Verkehrsunfall, nur er wurde verletzt), beinhaltet - ungeach... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Wird jemand zum Amtsarzt vorgeführt, dann besteht für den Aufgeforderten keine Rechtspflicht, auf den Amtsarzt zu warten, wenn ihm dessen Eintreffen zu einer gänzlich unbestimmten Zeit in Aussicht gestellt worden ist (Hinweis E 7.9.1988, 88/18... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 1.2.1984, 83/03/0251) ist als Weigerung, sich dem Alkotest zu unterziehen, auch ein Verhalten des Betroffenen zu verstehen, welches das Zustandekommen des Tests verhindert, was zB gerade dann der Fall ist, wenn der Betreffende das Testsäckchen nur zum Teil oder so aufbläst, dass die Luft ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ausführungen zur Arbeitsweise des "Alkomaten". Eine Untersuchung mit dem "Alkomaten" ist demnach erst dann abgeschlossen, wenn zwei gültige Messergebnisse vorliegen. Es reicht daher die Vornahme einer einzigen (gültigen) Atemprobe nicht aus. Bei der zweiten (erforderlichen) Atemprobe handelt es ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Beantragt der einer einer Übertretung des § 99 Abs 1 lit b ivm § 5 Abs 2 StVO Besch die Einvernahme seiner Ehegattin zum Beweise der von ihm als Folge des Unfalles behaupteten Bewusstseinstörung, weil sie das Bestehen einer Gehirnerschütterung wie auch eines Schockzustande... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatortumschreibung einer Übertretung des § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO mit "in Mauterndorf vor dem Gendarmeriepostenkommando im Rot-Kreuz-Wagen" ist ausreichend konkret iSd § 44 a lit a VStG, weil nicht zu erkennen ist, dass der Besch durch die Nichta... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0015 E 13. Mai 1987 RS 1 Stammrechtssatz Ein UNFALLSCHOCK kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituationen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens e... mehr lesen...