Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 2. August 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 29. November 1987 um 5.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Kobernaußer Landesstraße bei km 28,4 im Ortschaftsbereich Röth, Gemeindegebiet Neuhofen, in Richtung Lohnsburg gelenkt zu haben, und 1) sich am Ort der Anhaltung bei km 28,4 der erwähnten Landesstraße um 5.10 Uhr geweigert zu haben, seine Atemluft auf ... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 11. August 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug folgender Verwaltungsübertretungen schuldig erkannt (die bloß das Strafausmaß betreffende Entscheidung in Punkt 1 des Berufungsbescheides ist nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens): Er habe am 24. März 1988 um 03.29 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und sich im Zuge einer Amtshandlung in Wien 6, ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Nach Verstreichen eines Zeitraumes von etwa 4 Stunden und 15 Minuten zwischen der Beendigung des Lenkens und der Aufforderung zur Atemluftprobe ist ein Geständnis des Lenkers, vor Antritt der Fahrt Alkohol genossen zu haben, für die Berechtigung zur Durchführung der Atemluftprobe allein nicht mehr aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Den Anforderungen des § 44a lit b VStG wird mit der im
Spruch: enthaltenen Anführung des § 5 Abs 2 StVO iVm § 99 Abs 1 lit b StVO als verletzter Verwaltungsvorschrift entsprochen (Hinweis E 23.5.1985, 85/02/0148; E 11.5.1990, 90/18/0006). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH (Hinweis E 19.3.1987, 86/02/0130) ist für die Berechtigung der Aufforderung zur Atemluftprobe dann, wenn ein Zeitraum von 4 Stunden und 15 Minuten zwischen der Beendigung des Lenkens und der Aufforderung zur Atemluftprobe liegt, eine besondere
Begründung: zu geben dahin, warum trotz der verstrich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Von einem Gesamtkonzept des Täters kann dann nicht gesprochen werden, wenn die erste Verweigerung der Durchführung einer Atemluftprobe nach längerer Fahrt mit dem Kfz, die zweite diesbezügliche Verweigerung aber nach stattgefundener Anhaltung und Amtshandlung und anschließend an ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0265 E VS 13. Juni 1984 VwSlg 11466 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle von Verwaltungsübertretungen nach § 99 Abs 1 lit b in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO verlangt das Konkretisierungsgebot des § 44 a lit a VStG 1950, daß Zeit und O... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §97 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990180228.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Lautet ein Beweisantrag dahin, der namhaft gemachte Zeuge könne bekunden, der Besch sei bei dem gegenständlichen Vorfall "in keiner Weise alkoholisiert" gewesen, so umfaßt das Beweisthema nach seinem Wortverständnis nicht nur (verneinend) die... mehr lesen...
Am 25. Oktober 1989 wurde vor der Bundespolizeidirektion Linz gegenüber dem Beschwerdeführer ein Straferkenntnis mündlich erlassen, dessen Schuldspruch wie folgt lautete: "Sie haben am 16.10.1989 um ca. 17.48 Uhr in Linz, Landwiedstraße Nr. 82, über die Laskahofstraße - Dauphinestraße bis nächst Hirtstraße Nr. 13 den Pkw X nn trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung wie leichte Rötung der Augenbindehäute, leichter Geruch der Atemluft nach Alkohol etc., die von einem geschulten und... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. September 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges 1) am 19. Juni 1989 nach dem Verkehrsunfall um ca. 12.10 Uhr an einem näher beschriebenen Ort, die Ordination des Gemeindearztes Dr. M. verlassen, sich nach Hause und anschließend ins Gasthaus N. begeben und bis gegen 13.40 Uhr alkoholische Getränke konsumiert, somit bei einem Verk... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 17. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 16. März 1989 um 22.30 Uhr an einer bestimmten Örtlichkeit in Wien einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und sich geweigert habe, die Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermäc... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 29. August 1989 wurde über den Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) verhängt, weil er sich am 8. Juli 1989 um 01.50 Uhr in Fieberbrunn auf der Pillerseelandesstraße, Höhe Schloßhotel Rosenegg, geweigert habe, seine Atemluft durch ein besonders geschultes und von der Behörde hiezu ermächtigtes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. August 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 3. Oktober 1989 um 22.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher beschriebenen Ort gelenkt und habe es unterlassen 1) nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden (Kollision mit einem entgegenkommenden Pkw), mit dem sein Verhalten in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, sofort den Pkw anzuhalten, 2) von diesem Verkehrs... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Dezember 1989 ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kfz. gelenkt und um 20.10 Uhr in einem näher bezeichneten Wachzimmer in Linz "die von einem geschulten und von der Behörde hiezu bes. ermächtigten Wachebeamten geforderte Alkomatuntersuchung verweigert". Dadurch habe er eine Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 begangen. Über ihn wu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 bestraft, weil er sich am 8. März 1990 um 0.15 Uhr auf der Mühlbacher Landesstraße L 55 in Untergoritschach bei Straßenkilometer 2,4 trotz Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert habe, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen z... mehr lesen...
Ein Beamter der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Salzburg erstattete am 31. Dezember 1987 die Anzeige, der Beschwerdeführer habe am 19. Dezember 1987 um 11,10 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im Bereich der unübersichtlichen Linkskurve der B 99 bei Straßenkilometer 19,85 mindestens zwei Personenkraftwagen überholt und dadurch den aus der Gegenrichtung kommenden Lenker des Gendarmeriefahrzeuges gezwungen, scharf abzubremsen und nach rechts z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §9 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Annahme, es seien besonders gefährliche Verhältnisse wegen Sichtbehinderung durch nasse Fahrbahn und Regen vorgelegen, ist mit der Annahme, die Sperrlinie sei sichtbar gewesen, nicht unvereinbar, weil ja die Sperrlinie unmittelbar vor dem in Bewegung befindlichen Fahrz... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Sind bis zum Zeitpunkt der Aufforderung zum Alkotest eine Stunde und vierzig Minuten verstrichen, so läßt dies jedenfalls noch verwertbare Ergebnisse einer allfälligen Atemluftprobe auf Alkohol erwarten (Hinweis E 9.5.1990, 89/03/0070). Schlagworte Alkotest Zeitpunkt Ort European... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0024 5 Stammrechtssatz Für die im § 5 Abs 2 StVO festgelegte Verpflichtung des Fahrzeuglenkers, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen zu lassen, ist es nicht entscheidend, ob der Lenker tatsächlich durch Alkohol beeinträchtigt ist, sondern nur der... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Bei Verwendung des Gerätes "Alcomat M 52052/A 15" ist eine Untersuchung erst dann abgeschlossen, wenn zwei gültige Meßergebnisse vorliegen; die Vornahme einer gültigen Atemluftprobe reicht zur Feststellung des Alkoholgehaltes der Atemluft nicht aus; das gilt im Hinblick auf die Funktionsweise de... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Daß "ein Bluttest nachgereicht" worden ist, ändert nichts an einer durch mehrfache unsachgemäße Abgabe von Atemluft in das Gerät bewirkten Verweigerung der Atemluftprobe in ihrer Gesamtheit. Schlagworte Alkotest Verweigerung European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Mit einer amtlichen Tatbestandsaufnahme, zu der auch die Feststellung eines allfälligen alkoholbeeinträchtigten Zustandes des Lenkers im Unfallszeitpunkt gehört, muß ua immer dann gerechnet werden, wenn es sich um einen Unfall handelt, bezüglich dessen eine Verständigungspflicht... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0024 5 Stammrechtssatz Für die im § 5 Abs 2 StVO festgelegte Verpflichtung des Fahrzeuglenkers, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen zu lassen, ist es nicht entscheidend, ob der Lenker tatsächlich durch Alkohol beeinträchtigt ist, sondern nur der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei der Tatanlastung der Verweigerung des Alkotestes ist der Tatort dort gelegen, wo die Verweigerung erfolgte (Hinweis E VS 13.6.1984, 82/03/0265). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort
Alkotest Verweigerung ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes gem § 4 Abs 1 lit c StVO schließt grundsätzlich auch das Verbot mit ein, nach dem Unfall Alkohol zu trinken, wenn dadurch die Feststellung, ob im Zeitpunkt des Unfalles ein durch Alkohol beeinträchtigter Zustand gegeben war, e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0356 E 17. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Nachtrunk - also Konsumation von Alkohol nach Beendigung der Lenkertätigkeit, aber vor Ablegung der Atemluftprobe - befreit nicht von der Verpflichtung zur Ablegung der Atemluftprobe (Hinweis auf E 14.9.1983, 82/03/0103, E 19.... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung eines Lenkers ist bei einem Alkoholkonsum vor Antritt der Fahrt angebracht (Hinweis E 31.10.1990, 89/02/0185). Schlagworte Alkotest Voraussetzung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990020165.X07 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990020155.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal des § 5 Abs 2 StVO iVm § 99 Abs 1 lit b leg cit ist der Ort, an dem die Untersuchung der Atemluft mit einem Alkoholmeßgerät verweigert wird, nicht hingegen auch der Ort, an dem die verweigerte Untersuchung hätte vorgenommen werden sollen. ... mehr lesen...