Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Einem geprüften Kraftfahrzeuglenker ist die Kenntnis der einschlägigen Vorschriften zuzumuten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990030120.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 5. September 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 3. Mai 1988 um ca. 00.55 Uhr, in Innsbruck, Speckbacherstraße-Andreas-Hofer-Straße bis nach der Kreuzung mit der Schöpfstraße einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und in der Folge in der Zeit von 1.15 Uhr bis 1.25 Uhr im Wachzimmer Innere Stadt die Durchführung des Alkomattests de facto verweigert, obwohl vermutet habe werde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die Übertretung des § 5 Abs 2 StVO ist bereits mit der erstmaligen Weigerung, den Alkotest vorzunehmen, vollendet; der Betroffene hat keinen Anspruch darauf, gleichsam solange aufgefordert zu werden, bis ein gültiges Ergebnis zustande kommt. Wird jedoch na... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0024 4 Stammrechtssatz Ein Verhalten des Untersuchten, das das Zustandekommen der mittels Atemalkoholmeßgerät durchgeführten Untersuchung verhindert, gilt als Verweigerung der Atemluftprobe (Hinweis E 28.6.1989, 89/02/0022). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/03/0111 1 Stammrechtssatz Eine Untersuchung mit dem "Alkomaten" ist erst dann abgeschlossen, wenn zwei gültige Meßergebnisse vorliegen. Es reicht daher die Vornahme einer einzigen (gültigen) Atemprobe nicht aus. Bei der zweiten (erforderlichen) Atemprobe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. November 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 3. Juli 1989 um 3.05 Uhr an einem näher beschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht gegenüber geweigert, die Atemluft auf Alkoholgehalt messen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, daß er sich in einem durch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. April 1990 wurde der Beschwerdeführer (Punkt 1) für schuldig befunden, eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 1 lit. c StVO begangen zu haben, und hiefür bestraft. Weiters wurde der Beschwerdeführer (Punkt 2) für schuldig befunden, am 14. April 1989 um 1.40 Uhr in einem (örtlich beschriebenen) Wachzimmer in Wien, obwohl er als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im Verdacht gestanden sei, in ein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 29. Juni 1988 um 22.35 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Linz ein Fahrrad gelenkt und in weiterer Folge "trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung durch deutlichen Alkoholgeruch aus dem Munde, schwankenden Gang sowie Rötung der Augenbindehäute, die von einem geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Wachebeamten geforderte Alkomatuntersuchung um 22.50 Uhr an ei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 litc idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;
Rechtssatz: Werden bei einem Verkehrsteilnehmer anläßlich der Aufnahme des Verkehrsunfalles von einem Organ der Straßenaufsicht Alkoholisierungssymptome (Geruch nach alkoholischen Getränken aus dem Mund, gerötete Bindehäute und ein schwankender Gang) festgestellt, so ist der Verdacht der Alkoholbeein... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2a idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;
Rechtssatz: Durch die Weigerung des Besch, sich einem Alkotest zu unterziehen, ist der Tatbestand des § 99 Abs 1 lit b StVO in Verbindung mit § 5 Abs 2a StVO vollendet. Das nachträgliche Bereiterklären ändert daran nichts mehr (Hinweis E 28.9.1988, 88/02/0108). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §99 Abs1 idF 1986/105;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Wird nur die gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe verhängt, so ist es nicht erforderlich, daß die Beh Auskünfte über die Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse des Besch einholt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:19900201... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/02/0024 E 29. August 1990 RS 5 Stammrechtssatz Für die im § 5 Abs 2 StVO festgelegte Verpflichtung des Fahrzeuglenkers, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen zu lassen, ist es nicht entscheidend, ob der Lenker tatsächlich durch Alkohol beeinträchtigt ist, sondern nur d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 litc idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 4 lit c StVO ist es nicht entscheidend, ob das zu einem Verkehrsunfall führende Verhalten rechtswidrig und schuldhaft war. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020129.X02 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 litc idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;
Rechtssatz: Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs 4 lit c StVO ist ein Organ der Straßenaufsicht auch ohne "positive Atemluftprobe" berechtigt, den Verkehrsteilnehmer zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung dem Amtsarzt vorzuführen. European Case Law Iden... mehr lesen...
Mit den in gemeinsamer Ausfertigung ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 6. Oktober 1988 um 21.45 Uhr den dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer bestimmten Straße an einer bestimmten Straßenstelle in östliche Richtung gelenkt und 1. den Führerschein anläßlich der um 21.50 Uhr hinter einem bestimmten Haus durchgeführten Fahrzeug- und Lenkerkontrolle einem Organ der Straßenaufsicht auf Verlangen nicht ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe sich am 5. Dezember 1988 gegen 03.45 Uhr am bezeichneten Gendarmerieposten gegenüber einem von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen geweigert, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, indem er den Alkomaten nicht ordnungsgemäß beatmet habe. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 99 Abs. 1 lit.... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5;KFG 1967 §134;StVO 1960 §52 lita Z2;StVO 1960 §9 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/03/0109
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990030108.X01 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Soweit die Strafbarkeit das Vorliegen bestimmter, in der Person des Täters gelegener besonderer Merkmale (zB § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO die Eigenschaft als Person, die ein Fahrzeug lenkt, in Betrieb nimmt oder zu lenken oder in Betrieb zu nehmen versucht) v... mehr lesen...
Der im Jahre 1942 geborene Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war der Gendarmerieposten R. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha den Beschwerdeführer mit Erkenntnis vom 16. Mai 1988 schuldig erkannt, er hätte am 3. März 1988 um ca. 12.40 Uhr im Ortsgebiet von Traiskirchen, auf der Otto-Glöckelstraße Nr. 42, den Pkw N... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Der Zweck der Atemluftprobe besteht darin, die Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung entweder zu entkräften oder zu erhärten, wobei im letzteren Fall weitere Untersuchungsmethoden vorgesehen sind (§ 5 Abs 4 und 6 StVO), die die Frage der tatsächlichen Alkoholbeeinträchtigung endgül... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1781/77 E VS 2. Juli 1979 VwSlg 9898 A/1979 RS 1 Stammrechtssatz Die Weigerung, die Atemluft unter den Voraussetzungen des § 5 StVO auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, verletzt iSd § 44 a lit b VStG 1950 nicht § 5 Abs 2 StVO, sondern §... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 25. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. Juni 1988 gegen 02.10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Walchseer Bundesstraße B 172 in Richtung Niederndorf gelenkt und bei km 17,1 keinen genügenden Abstand zu einem vor ihm in gleicher Richtung fahrenden Pkw eingehalten. Auch habe der Beschwerdeführer bei dieser Fahrt den rechten Fahrbahnrand nicht eingehalten. Um 02.25 Uhr hab... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/03/0258 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0107 E 17. November 1982 VwSlg 10884 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Das Delikt nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO ist dann erfüllt, wenn sich der betroffene Lenker im Zuge der Amtsha... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 1. August 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 25. April 1989 um 21.17 Uhr in Innsbruck, Wachzimmer Innere Stadt, Adamgasse 5-7, gegenüber einem von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen. Er habe hiedurch "§ 99 Abs. 1 lit. b StVO in Verbindung mit § 5 Abs. 4 lit. a ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Eine Untersuchung mit dem "Alkomaten" ist erst dann abgeschlossen, wenn zwei gültige Meßergebnisse vorliegen. Es reicht daher die Vornahme einer einzigen (gültigen) Atemprobe nicht aus. Bei der zweiten (erforderlichen) Atemprobe handelt es sich nicht um eine zweite Untersuchung der Atemluft auf ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 31. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 für schuldig befunden, weil er am 8. September 1988, nachdem er um 19,50 Uhr desselben Tages in Wolfau auf der Gemeindestraße von ONr. 404 bis ONr. 204 ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt habe, um 21,12 Uhr dieses Tages in der Unfallambulanz des L... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Eine Bestrafung wegen § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO erfolgt dann zu Unrecht, wenn der Besch auf Grund seines verletzungsbedingten Zustandes nicht in der Lage war, so in das Atemalkohol-Prüfröhrchen zu blasen, daß die ordnungsgemäße Durchführung eines Alkotestes möglich gewesen wäre (Hinweis E 16.9.1981, 81/0... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 15. Jänner 1989 um 5.15 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien geweigert, die Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkohol untersuchen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, daß er in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug an ein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. April 1988, gegen 22.45 Uhr, an einem näher bezeichneten Ort im Gemeindegebiet von Wiener Neustadt einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe (Blutalkoholgehalt am 9. April 1988 um 0.05 Uhr 1,05%o). Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a, § 5 Abs. 1 StVO 19... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. März 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 17. Oktober 1988 gegen 19.30 Uhr an einem näher beschriebenen Ort in A einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 10.00... mehr lesen...