Norm: AHG §1 Cd10StVO §90 AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 AHG § 1 gültig von 01.02.1949 bis 31.07.1989 ... mehr lesen...
Der Kläger fuhr am 14. Feber 1973 gegen 16 Uhr mit seinem PKW auf der Vorarlberger Landesstraße Nr. 7 (Schwarzachtobelstraße) von Alberschwende in Richtung Bregenz. Vor dem Straßentunnel, der sich vom Kilometer 1.34 bis Kilometer 1.42 erstreckt, mußte er sein Fahrzeug anhalten, weil die dort aufgestellte Verkehrsampel für ihn das rote Lichtzeichen zeigte. Der Kläger stand mit seinem PKW etwa 15 bis 20 m vor der Tunneleinfahrt auf der rechten Fahrbahnseite, als plötzlich von der rech... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2StVO §32 Abs6StVO §90 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Kennzeichnung und Absicherung einer Straßenbaustelle trifft den Bauführer, nicht aber dessen Bedienstete. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2StVO §90 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Den Bediensteten des Bauführers trifft nicht die Verpflichtung, seinen an der Baustelle anwesenden Dienstgeber auf die ihm obliegenden Verpflichtungen auf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §90 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Der Bauführer, der es unterlässt, die Bewilligung der Behörde gemäß § 90 StVO 1960 einzuholen, verstößt gegen ein Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB. Der Bauführer, der es unterlässt, die Bewi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2StVO §32 Abs6StVO §90 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Haftung der Baufirma für die ungenügende Kennzeichnung einer durch eine Baustelle geschaffenen Gefahrenlage.
Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2 ABGB §1299 GStVO §90 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1299 heute ABGB § 1299 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Am 21. Dezember 1966 kippte ein von Josef P. gelenktes, im Eigentum der Klägerin stehendes Sonderfahrzeug für Fertigbeton bei der Durchfahrt durch die S.-Straße in G. um, während es wegen einer von der Beklagten auf der rechten Fahrbahnhälfte unterhaltenen Baustelle die linke Fahrbahnhälfte benützte. Die Klägerin begehrte von der Beklagten den Ersatz der ihr dadurch entstandenen, zuletzt mit 48.490.60 S errechneten Schäden. Hiezu brachte sie vor, daß den Schadensfall die Beklagte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2 ABGB §1304 BIIaStVO §52 Z9cStVO §90 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2 ABGB §1311 IIaStVO §90StVO §94 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2StVO §90 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Absperrmaßnahmen allein sind auch unter Umständen keine ausreichende Sicherung einer offenen Baugrube (vgl 2 Ob 36/60 = ZVR 1960/195). Absperrmaßnahmen a... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa3. ABGB §1319. StVO §90 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Haftung einer juristischen Person als Bauführer eines fehlerhaften Werkes, wenn der Schaden durch mangelhafte Organisation der Arbeit (Überl... mehr lesen...
Nach dem festgestellten Sachverhalt kam es am 22. April 1964 um 6 Uhr früh im 10. Wiener Gemeindebezirk auf der Kreuzung Quellenstraße-Senefeldergasse zu einem Verkehrsunfall, bei dem der von Johann B, gelenkte LKW.-Zug des Klägers beschädigt wurde. Auf der genannten Kreuzung wurden Straßenbauarbeiten von der beklagten Partei, einer Gesellschaft m. b. H., durchgeführt worden. Über die Fahrbahn der Quellenstraße wurde eine Künette gegraben, die mit Balken abgedeckt war, um den unges... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2StVO §32 Abs6StVO §90 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Zur Frage der Haftung des Bauführers gegenüber dem Straßenbenützer bei ungenügender Absperrung der Straßenbaustelle. (Absperrung wurde mögliche... mehr lesen...
Norm: StVO §90
Rechtssatz:
1. Unter Arbeitsstellen auf Straßen im Sinne des § 44 StPolG sind Straßenstellen zu verstehen, in deren Bereich Arbeiten ausgeführt werden, also Arbeiten zwar begonnen, aber noch nicht beendet wurden. Daß zeitweilig - etwa bei Nacht - dort nicht gearbeitet wird, macht nichts aus. 1. Unter Arbeitsstellen auf Straßen im Sinne des Paragraph 44, StPolG sind Straßenstellen zu verstehen, in deren Bereich Arbeiten... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa3ABGB 1311 IIbStVO §90 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Die Verkehrssicherungspflicht des Bauführers dauert nicht nur bis zur tatsächlichen Beendigung der Arbeiten, sondern zumindest bis zur Verstä... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von der beklagten Partei den Ersatz des ihm an seinem Lastkraftwagen entstandenen Sachschadens von 9874 S und den Ersatz seines Verdienstentganges von 4200 S mit der Behauptung, daß sie für den Schaden hafte, weil sie eine etwa 10 cm tiefe Einsenkung in einer von ihr quer über die Straße durchgeführten Aufgrabung nicht gekennzeichnet habe. Die beklagte Partei hat im März 1959 im Auftrag der Gemeinde A. über die E.-Straße eine Aufgrabung vorgenommen und nach Verleg... mehr lesen...
Norm: StVO §90
Rechtssatz:
Die Kennzeichnungspflicht des Bauführers setzt nicht erst mit dem tatsächlichen Beginn der Arbeiten ein.
Entscheidungstexte 2 Ob 19/59 Entscheidungstext OGH 04.03.1959 2 Ob 19/59 Veröff: ZVR 1959/208 S 193 2 Ob 471/61 Entscheidungstext OGH 01.12.1961 2 Ob 471/61 Ähnlich; Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIb2 ABGB §1315 IIaStVO §90 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1315 heute ABGB § 1315 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2 ABGB §1311 IIbStVO §90 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1StVO §90 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Die Verpflichtung, Arbeitsstellen auf Straßen ausreichend zu kennzeichnen usw trifft nur den Bauführer, nicht aber den Hauseigentümer.
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Norm: ABGB §1295 IIb2 ABGB §1315 StVO §90 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1315 heute ABGB § 1315 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. N... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1 ABGB §1298 ABGB §1315 StVO §90 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1298 heute ABGB § 1298 gültig ab 01.01.1997 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Am 18. Oktober 1950 ließ die zweitbeklagte Partei durch den bei ihr bediensteten Erstbeklagten zur Behebung eines Wasserrohrbruches auf dem Platz vor dem Sporthotel in I. Erdreich ausheben. Das Erdreich wurde in der Längsrichtung der etwa 80 cm tiefen Grube gelagert. Nach Behebung des Schadens wurde die Grube mit Brettern abgedeckt. An den beiden Breitseiten wurden Schragen aufgestellt, die Anbringung einer Lichtquelle bei der Baustelle aber unterlassen. Zwischen 18.30 und 18.40 Uh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1StVO §90 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Genügende Kennzeichnung eines offenen Kanaldeckels durch eine an den offenen Deckel angelegte Spitzhacke.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2StVO §90 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Haftung der Baufirma für die Beleuchtung der auf einer Straße errichteten Baugrube.
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