Norm
ABGB §1295 IId1Rechtssatz
Schadenersatz für Unfall durch Nichtbeleuchtung einer Baugrube auf der Straße. Der Bauführer haftet für mangelnde oder mangelhafte Beaufsichtigung der Arbeitskräfte, wenn die Beaufsichtigung der Gehilfen unter Bedachtnahme auf deren berufliche Ausbildung und mit Rücksicht auf die von ihnen zu verrichtende Tätigkeit notwendig und darüber hinaus auch dem Bauführer zumutbar ist. Unverhältnismäßige Aufwendungen für die Überwachung der Arbeiten an einer Baustelle sind nicht zumutbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0023112Dokumentnummer
JJR_19541014_OGH0002_0020OB00638_5400000_001