Index: L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GebrauchsabgabeG Wr 1966 §1;StVO 1960 §82 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996050035.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Schreiben vom 15. Februar 1996 beantragten der Erst- und die Zweitmitbeteiligte die Baubewilligung für die Errichtung von Abstellräumen und eines Holzlagers auf ihrem im "Grünland" liegenden Grundstück Nr. 1312, KG Dorfstetten. In der Bauverhandlung vom 27. März 1996, an der der Beschwerdeführer trotz einer unter Hinweis auf die Präklus... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §8;BauO NÖ 1976 §118 Abs9;BauRallg;B-VG Art11 Abs1 Z4;B-VG Art15 Abs1;StVO 1960 §82 Abs1;
Rechtssatz: Ein Bauverfahren wird in kein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Mai 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 8. Oktober 1993 in der Zeit von 10.15 bis 11.00 Uhr auf einem örtlich umschriebenen Gehsteig für den Verein "Zeugen Jehovas" Werbebroschüren bzw. Zeitschriften unentgeltlich angeboten, ohne hiefür im Besitz einer Bewilligung nach § 82 StVO zu sein, wobei diese Tätigkeit geeignet gewesen sei, die Aufmerksamkeit der Lenker von Fahrzeugen beeintr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs3;
Rechtssatz: Werden auf einer Straße Zeitschriften mit religiösem Inhalt vorgezeigt, mag die Abgabe der Zeitschriften an Interessenten auch unentgeltlich und das Vorzeigen in Ausübung des "religiösen Dienstes" ohne Entgelt erfolgen, so löst auch diese Tätigkeit die in § 82 Abs 1 erster Satz StVO normierte Bewilligungspflicht aus, weil ... mehr lesen...
Am 7. Oktober 1993 wurde die mitbeteiligte Partei um 7.30 Uhr an einem näher bezeichneten Ort von Organen der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen, weil sie auf dem Gehsteig vor einem Schulgebäude Flugblätter verteilte (Schulbeginn war um 7.50 Uhr). Die Flugzettel hatten keinen gewerbsmäßigen, sondern eindeutig politischen Inhalt (vermerkt in der Anzeige mit dem Wortlaut "mit linkem Inhalt"). Zwei Sicherheitswachebeamte forderten die mitbeteiligte Partei auf, eine Bewilligung nach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;StVO 1960 §82 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994020031.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad Ischl wurde das Ansuchen der Beschwerdeführerin auf Aufstellung eines Informationsständers an einem näher beschriebenen Ort unter Berufung auf die §§ 82 und 83 StVO abgewiesen. Der dagegen von der Beschwerdeführerin erhobenen Vorstellung gab die belangte Behörde mit Bescheid vom 28. November 1994 keine Folge. In der Begründung: wurde - soweit für die Erledigung der vorliegenden Beschwerde von Belang... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38;StVO 1960 §82 Abs1;
Rechtssatz: Die nach einer anderen Verwaltungsvorschrift für ein konkretes Vorhaben erforderliche Bewilligung berührt die Bewilligungspflicht gemäß § 82 StVO nicht, diesfalls sind - voneinander unabhängig - zwei oder mehrere Bewilligungen einzuholen. Bewilligungen nach anderen Verwaltungsvorschriften sind daher nicht al... mehr lesen...
Am 8. August 1981 brachte die nunmehrige Beschwerdeführerin einen Antrag auf Erteilung einer straßenpolizeilichen Bewilligung im Sinne des § 82 StVO ein. Sie führte darin aus, daß sie in L den Lebensmittelhandel und das konzessionierte Gastgewerbe betreibe und beabsichtige, in Wien 1. in der "Erzherzog-Karl-Straße, Kreuzungsbereich Donaustadtstraße, jeweils 100 m vom Kreuzungsmittelpunkt in beide Fahrtrichtungen und ebenso Donaustadtstraße, Kreuzungsbereich Erzherzog-Karl-Straße "... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;
Rechtssatz: Der Vertrieb von Gebäck (Semmeln, Milchweckerl, Kipferl), Kaffee und Tee in verschlossenen Gefäßen und kalten nicht alkoholischen Getränken in geschlossenen Gefäßen auf der Straße, jeweils 100 m vom Kreuzungsmittelpunkt in beide Fahrtrichtungen im Rahmen des Kleinverkaufes, "in gleicher Art und Weise, wie der Verkauf der Tageszeitungen "Kuri... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs5;
Rechtssatz: Die Benützung der Straße zu gewerblichen Tätigkeiten bedarf auch dann einer Bewilligung, wenn die Leichtigkeit, Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs durch diese Tätigkeit NICHT WESENTLICH beeinträchtigt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020207.X02 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs3;StVO 1960 §82 Abs4;
Rechtssatz: Kommt eine der Ausnahmen der Abs 3 und 4 des § 82 StVO nicht in Betracht, so gilt das generelle Erfordernis einer Bewilligung für die Benützung von Straßen zu anderen als Verkehrszwecken. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020207.X03 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Juli 1992, Zl. MA 35-G/1-1601/91, wies der Magistrat der Stadt Wien u.a. das Ansuchen des Beschwerdeführers "um Bewilligung eines Straßenverkaufes vor seinem Lokal auf dem Gehsteig" ab; bei der am 22. Juni 1992 abgehaltenen Augenscheinsverhandlung sei von den Vertretern der Magistratsabteilung 46 und des Bezirkspolizeikommissariates Innere Stadt "festgestellt" worden, daß die Gehsteigbreite in der derzeitigen Form gerade noch für die hohe Fußgängerfrequenz ausreic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Unter "Verkehr", dessen Sicherheit und Flüssigkeit iSd § 82 Abs 5 StVO zu schützen ist, ist auch der Fußgängerverkehr zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020219.X02 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs3 litc;
Rechtssatz: Der Verkauf aus dem Lokal auf die Straße hinaus ist keine gewerbliche Tätigkeit, die IHREM WESEN NACH AUF DER STRASSE ausgeübt wird, wie etwa der Betrieb einer Tankstelle oder Ladetätigkeiten an einer Laderampe. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020219.X01 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 11. Jänner 1993 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, es als Vereinsobmann und somit als zur Vertretung nach außen Berufener des Vereines "T" mit dem Sitz in W zu verantworten zu haben, daß dieser Verein am 23. Dezember 1991 in W einen Kleintraktor Marke Steyr mit einer Werbetafel (60 x 40 cm, Aufschrift: "T") versehen, zu Werbezwecken aufgestellt gehabt und dadurch die Straße und den darüber befindlichen Luftraum zu verkehrsfr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;
Rechtssatz: Es entspricht einer allgemein geübten Praxis, daß die dem Gewerbe dienenden Transportfahrzeuge mit einer mehr oder minder auffälligen Beschriftung versehen sind, welche durchaus auch Werbezwecken dient. Die Bewilligungspflicht nach § 82 Abs 1 StVO wird allerdings in solchen Fällen solange zu verneinen sein, als die Be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. Jänner 1991 um 7.45 Uhr die Straße in Wien 5, Reinprechtsdorferstraße 24, unmittelbar vor dem Eingang der Schule, durch Verteilen von Flugblättern ohne die erforderliche Bewilligung zu verkehrsfremden Zwecke benützt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 82 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 3 lit. d StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 1.000,-- ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art11 Abs1 Z4;StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;VwRallg;
Rechtssatz: Die grammatikalische Auslegung des § 82 Abs 1 StVO führt nicht zum Ziel. Vielmehr ist der Sinn des Gesetzes maßgebend. Gegenstand der StVO ist die Straßenpolizei. Nach herrschender Lehre versteht man unter Straßenpolizei die... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: MRK Art10 Abs1;StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;
Rechtssatz: Für die Frage der Notwendigkeit einer nach § 82 Abs 1 StVO vor Aufnahme der Tätigkeit einzuholenden Bewilligung kommt es nicht darauf an, ob es im konkreten Fall tatsächlich zu einer Menschenansammlung gekommen ist. Was aber die (abstrakte) Eignung zur Herbeiführung von Menschenansam... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;
Rechtssatz: Es ist nicht Zweck der StVO, Schüler (insbesondere im Nahebereich von Schulen) vor politischer Propaganda zu schützen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992020204.X05 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: MRK Art10 Abs1;StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;
Rechtssatz: Auch die wirtschaftliche Werbung (durch Anzeigen) genießt den Schutz von Art 10 Abs 1 MRK; diese kann allerdings schärferen Einschränkungen unterstellt werden als der Ausdruck politischer Ideen (Hinweis E VfGH 27.6.1986, B 658/85, VfSlg 10948/1986). European C... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;
Rechtssatz: Das Verteilen politischer Propagandaschriften (hier: Flugblätter mit den Golfkrieg 1991 betreffendem Inhalt) ist gemäß § 82 Abs 1 (erster Satz) StVO nicht bewilligungspflichtig (Hinweis E 23.6.1969, 1395/67). Gewerbliche Tätigkeiten und (Wirtschaftswerbung) Werbung sind in dieser Gesetzesstelle lediglich als Beispiele... mehr lesen...
Aus den Beschwerden in Verbindung mit den beigeschlossenen Kopien der im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheide ergibt sich, daß der Beschwerdeführer wegen Benützung des Gehsteiges in Wien 15, Europaplatz 2, beim nördlichen Eingang des Westbahnhofes an drei verschiedenen Tagen (Tatzeiten) zur Auflegung bzw. Aufstellung von Druckwerken auf jeweils näher bezeichnete Art und in jeweils mit Ausmaßen angegebenem Umfang der (dreimaligen) Übertretung des § 82 Abs. 1 StVO schuldig er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020054.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Aus der Beschwerde im Zusammenhalt mit der beigeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Bürgermeister der Stadtgemeinde R erteilte dem Bauunternehmen B gemäß § 90 Abs. 1 StVO die Bewilligung zur Benützung öffentlichen Gutes für Arbeiten auf und neben der Straße. Teil dieses Ansuchens war die Aufstellung eines Schuttcontainers in der S-Gasse. Insoweit enthielt der Bewilligungsbescheid die Einschränkung, daß mit den Anliegern Verbindung aufz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §8;StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §90 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0688/67 E 15. Mai 1968 RS 5 Stammrechtssatz Das Tatbestandsmerkmal der Parteistellung in einer bestimmten Verwaltungsangelegenheit bestimmt sich nach dem normativen Gehalt der in der Rechtssache anzuwendenden Vorschriften. Hiefür kommen in der Hauptsache Normen des mate... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §8;StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §90 Abs1;
Rechtssatz: Weder in einem Verfahren nach § 90 Abs 1 StVO noch nach § 82 Abs 1 leg cit genießen die Anrainer Parteistellung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020299.X02 Im RIS seit 12.06.2001 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als ein gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ" einer näher bezeichneten juristischen Person (Gesellschaft m.b.H.) "zu verantworten, daß am 7.12.1989 um 14.30 Uhr die Straße und der darüber befindliche Luftraum in Wien 1, Seilerstätte, von der Schwarzenbergstraße bis zur Johannesgasse sowie von der Schwarz... mehr lesen...