RS Vwgh 1997/9/30 97/05/0164

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1976 §118 Abs9;
BauRallg;
B-VG Art11 Abs1 Z4;
B-VG Art15 Abs1;
StVO 1960 §82 Abs1;

Rechtssatz

Ein Bauverfahren wird in keiner Weise von dem allfälligen Umstand berührt, daß eine § 82 Abs 1 StVO bewilligungspflichtige Benützung einer Straße vorliegt. Gem dem sich aus der Regelung der Kompetenzverteilung in der Bundesverfassung ergebenden Kumulationsprinzip sind jeweils die sich aus den verschiedenen Rechtsmaterien ergebenden Anforderungen (ua Bewilligungspflichten) einzuhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997050164.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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