Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Eine allfällige Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit durch ein eingeschaltetes Autoradio fällt dem Fahrzeuglenker zu Last. Ein Autoradio darf jedenfalls nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird. Bei einem Aus- und Einparkmanöver,... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1960 ergangenen Berufungsbescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 3. Mai 1983 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug - unter teilweiser Neufassung des Spruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses - schuldig erkannt, am 14. Mai 1982 um ca. 23.00 Uhr sei a) sein Verhalten als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagens im Ortsgebiet von H. auf dem Hauptplatz beim Haus H., B-straße Nr. 2, insofern mit einem Verke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/02/0130 E 21. Jänner 1983 RS 2 Stammrechtssatz Es liegt kein Verstoß gegen § 44 a lit a VStG 1950 vor, wenn der
Spruch: hinsichtlich der Verwaltungsübertretung d. § 4 Abs 5 StVO 1960 nicht den Hinweis enthält, daß ein gegenseitiger Identi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Für die Tatbildmäßigkeit einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO ist weder die rechtzeitige Erkennbarkeit des Fahrmanövers des Schädigers für die nachkommenden KFZ-Lenker noch der Inhalt des Gespräches des Schädigers mit dem späteren Anzeiger entscheid... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37AVG §45 Abs2AVG §52AVG §58 Abs2StVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Nach genauer Feststellung der Art und des Ausmaßes der Schäden an den Fahrzeugen des Geschädigten und des Beschuldigen bedarf es des Gutachtens eines technischen SV, um die Frage zu klären, ob die Schäden am Pkw des Geschädigten überhaupt durch den Anstoß des Pkw des Beschuldi... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/02/0253 E 4. März 1983 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen zur Kausalität des Verhaltens eines Kraftfahrzeuglenkers (Äquivalenztheorie), durch dessen Vorrangverletzung ein Verkehrsunfall mit Sachschaden zwischen anderen Verkehrsteilnehmern entsteht. Europ... mehr lesen...
Index: StVO10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37AVG §45 Abs2AVG §52AVG §58 Abs2StVO 1960 §4 Abs5VwGG §42 Abs2 litc Z2VwGG §42 Abs2 litc Z3VwGG §42 Abs2 Z3 litbVwGG §42 Abs2 Z3 litc
Rechtssatz: Um die Frage der Wahrscheinlichkeit des Verkehrsunfalles für den Schädiger abschließend beurteilen zu können, wäre es zunächst erforderlich gewesen, Art und Ausmaß d... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0081 E 25. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht und Meldepflicht ist in objektiver Hinsicht der Eintritt eines Sachschadens und in subjektiver Hinsicht das Wissen oder fahrlässige Nichtwissen vom Eintritt eines derartigen Schadens. Der Tatbestand ist daher scho... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2335/71 E 11. Jänner 1973 RS 3 Stammrechtssatz Aus der Nichtgeltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall wegen Geringfügigkeit seitens des Geschädigten an den Schädiger bzw. dessen Versicherungsanstalt sowie aus der Nichtverständigung der eigenen Versicherungsanstalt kann nich... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Meldepflicht gem § 4 Abs 5 StVO hat zur Voraussetzung, dass es zu einem Verkehrsunfall gekommen und das Verhalten der betreffenden Person am Unfallort damit in ursächlichem Zusammenhang gestanden ist (Hinweis auf E 18.5.1972, 0241/71). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988020098.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §52;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 impl;VStG §24;
Rechtssatz: Die psychische Reaktion eines Besch auf den Unfall und die im Anschluss daran gemachten Erfahrungen können auch bei einer persönlichen Untersuchung durch einen Sachverständigen nicht rekonstruiert werden (Hinweis E 29.1.1987, 86/02/0132). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die "bloße örtliche Bekanntheit z. B. dem Namen nach gegenüber dem Unfallgegner" allein genügt nicht für den Identitätsnachweis iSd § 4 Abs 5 StVO. Der zweite Satz des § 4 Abs 5 StVO setzt voraus, dass dem Geschädigten "Gewissheit" über die Person des Schädigers verschafft wird (Hinweis E 28.2.1985, 85/02/0094, E 9.7.1986, 86/03/0079). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Stützt sich die Behörde insbesondere auf die Aussage des Geschädigten, der angab, er habe bei der Vorbeifahrt des PKW des Schädigers sofort ein "schepperndes" Geräusch gehört und auch gleich bemerkt, dass der Außenspiegel beschädigt worden sei, weiters auf die Aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Tatbestände des § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 5 StVO sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewusstsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewusstsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles mit einer Sachbe... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1477/75 E 20. Dezember 1976 RS 2 Stammrechtssatz Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängendes Ereignis, welches sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zuträgt und einen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2403/79 E 15. Februar 1980 RS 1 Stammrechtssatz Ein mit einem Reinigungsmittel von der Zierleiste eines Fahrzeuges entfernbare Lackspur ist kein "Sachschaden" iSd § 4 Abs 5 StVO 1950. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988020057.X01 ... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1StVO 1960 §4 Abs5VStG §22 Abs1VStG §5 Abs1
Rechtssatz: Da die Motive für die Unterlassung der Meldung eines Verkehrsunfalles verschieden sein können, ist nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass der Unterlassung der Meldung zweier Verkehrsunfälle nur ein einziger Willensentschluss zugrundeliege und somit auf einem GESAMTKONZ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §57;StVO 1960 §99 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs3 litb;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Hat ein Kfz-Lenker mehrere Schneestangen und Leitpflöcke beschädigt und es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Gendarmeriedienststelle zu verständigen, obwohl er dem Geschädigten seine Identität nicht nachgewie... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Betont der Geschädigte, dass ihm der Schädiger persönlich nciht bekannt sei, er habe den Schädiger ersucht, ihm Daten zwecks Vornahme einer Versicherungsmeldung bekanntzugeben und der Schädiger habe dies "verneint" und so habe er das Kennzeichen notiert und bei der Gendarmerie Anzeige erstattet, so hat die Beh zu Recht den Schluß daraus gezog... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0015 E 13. Mai 1987 RS 1 Stammrechtssatz Ein UNFALLSCHOCK kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituationen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens e... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2StVO 1960 §4 Abs1StVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte im Strafverfahren wegen Beschädigung zweier Kraftfahrzeuge in seiner Verantwortung eine schlüssige Version hinsichtlich des Unfallherganges gegeben, so sind auch Kinder, ungeachtet der Tatsache, dass deren Zeugeneinvernahme nicht unter strafrechtlicher Sanktion erf... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Eine "leichte Eindellung" der Stoßstange ist als Sachschaden iSd § 4 Abs 5 StVO anzusehen (Hinweis auf E 12.11.1987, 87/02/0143). Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988020057.X02 Im RIS seit 07.09.2006 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs3 litb;VStG §44a litb;VStG §44a Z2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Hat die Verwaltungsstrafbehörde eine unrichtige Subsumption hinsichtlich der in Rede stehenden Verwaltungsübertretung vorgenommen (hier: § 99 Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatortumschreibung "... im Gemeindegebiet von A im Zuge der Fahrt in Richtung B "auf der Verbindungsstraße A - B (Gemeindestraße ohne Namen) auf halber Wegstrecke der Verbindungsstraße ..." bei einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0164 E 19. März 1986 VwSlg 12083 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Verpflichtung nach § 4 StVO 1960 kommt es nicht darauf an, ob dem Verpflichteten ein Verschulden am Zustandekommen des Verkehrsunfalles getroffen hat (Hinweis E 30.1.1978, 1997/76). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Sowohl die Anhaltepflicht gemäß § 4 Abs 1 lit a StVO als auch die Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO haben zur Voraussetzung, dass es zu einem Verkehrsunfall - das ist jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis, das sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ereignet und einen Personensch... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ausführungen wonach es im Hinblick auf die Verpflichtungen nach § 4 StVO nicht darauf ankommt, ob ein Verschulden am Zustandekommen eines Verkehrsunfalles gegeben ist (Hinweis E 25.2.1988, 87/02/0184). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1989020003.X03 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Frage, ob das Verhalten einer Person mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stand ist auf dem Boden der Äquivalenztheorie zu lösen (Hinweis E 19.4.1989, 88/02/0198). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1989020003.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der die Bezeichnung der verletzten Verwaltungsvorschrift betreffende Mangel, nämlich das Zitat des § 4 Abs 5 anstelle des § 4 Abs 1 lit a StVO in einem Rechtshilfeersuchen um Einvernahme des Beschuldigten, betrifft keinen nach § 31 Abs 1 u... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, dass ein Nachweis iSd § 4 Abs 5 zweiter Satz StVO, wann immer erfolgt, die Verständigungspflicht aus § 4 Abs 5 erster Satz StVO gleichsam rückwirkend wegfallen lasse (Hinweis E 24.9.1987, 87/02/0065, wonach ein sofortiger Nachweis erforderlich ist). Schlagworte Identitätsnachweis Eur... mehr lesen...